:: 281/2019

Pressemitteilung 281/2019

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger des Landes steigt um 3,4 %

Baden-Württemberg: 3 705 Personen mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2019 insgesamt 135 515 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger1. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies rund 4 000 mehr als noch 2018. Das entspricht einem Zuwachs von rund 3 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 112 320 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um gut 3,4 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen und Witwen/Witwer, bei denen jedoch die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von knapp 1,3 % geringer ausfiel. Seit dem Jahr 2009 stieg die Anzahl der Hinterbliebenen um rund 1,6 %, wohingegen die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger im gleichen Zeitraum um gut 55 % stieg.

Im Kalenderjahr 2018 gingen insgesamt weniger Beamtinnen und Beamte in Pension als noch im Vorjahr. Im Kalenderjahr 2018 waren es mit 6 080 Neupensionärinnen und -persionären rund 70 weniger als im Vorjahr, dies entspricht einem Minus von rund 1,1 %. Trotz eines Rückgangs war die allgemeine Antragsaltersgrenze der am häufigsten auftretende Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von knapp 44 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten rund 2 650 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−6,7 % zum Vorjahr). Bei 1 030 Neupensionärinnen und -pensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2018 bei 65 Jahren und 6 bzw. 7 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Jedoch ebenfalls mit einer Abnahme gegenüber dem Vorjahr um rund 215 Neupensionärinnen und -pensionäre (−17,3 %). 645 Neupensionärinnen und -pensionäre machten im Kalenderjahr 2018 Gebrauch von einer hinausgeschobenen Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 53,9 %. Bis auf die Steigerung im Kalenderjahr 2017 war die Gesamtzahl der Neupensionärinnen und -pensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit in diesem Jahrzehnt rückgängig. So auch im Kalenderjahr 2018. Es waren 560 Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension versetzt wurden, ein Minus von rund 6,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 9 150 ehemalige Beamtinnen und Beamte hatten zum 1. Januar 2019 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg, knapp 7 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon wohnten allein 2 785 in Bayern, im Ausland rund 1 065 und lediglich 145 in Sachsen.

1 Einschließlich der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes.

Tabelle 1
Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2019*)
JahrVersorgungs­empfängerDavon
Ruhegehalts­empfängerHinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.15043.78024.370
200581.83058.37523.460
200995.09572.26022.835
201098.04575.38022.665
2011101.47078.76022.710
2012105.15582.29522.860
2013109.36086.69522.660
2014113.91091.34522.560
2015118.45595.84022.615
2016122.915100.22022.695
2017126.935104.21022.725
2018131.515108.61522.900
2019135.515112.32023.195
Tabelle 2
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2017 und 2018 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20182017
insgesamtdavon insgesamtdavon
Schul-dienstVollzugs-dienstsonstige BereicheSchul-dienstVollzugs-dienstsonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt6.0803.6259651.4906.1454.0908101.250
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.030805X2251.245985X260
Besondere Altersgrenze595X595X465X465X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.) 1)
2.6501.990X6602.8352.330X510
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
5353254017555536030165
Dienstunfähigkeit560300115145600310130160
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag430210X220240110X130
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag215X215X180X180X
Sonstige Gründe2)65652525
Schaubild 1: Baden-Württembergische Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württembergs 2019
Schaubild 1: Baden-Württembergische Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württembergs 2019
Tabelle 3
Baden-Württembergische Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württembergs 2019
BundeslandAnzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen75
Schleswig-Holstein315
Sachsen-Anhalt40
Sachsen145
Saarland80
Rheinland-Pfalz1.765
Nordrhein-Westfalen580
Niedersachsen505
Mecklenburg-Vorpommern105
Hessen1.095
Hamburg80
Bremen30
Brandenburg120
Berlin365
Bayern2.785
Ausland1.065