:: 149/2020

Pressemitteilung 149/2020

Kommunaler Finanzausgleich 2019: Rund 12 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich.

Baden-Württemberg: Plus 6 % gegenüber dem Jahr 2018 – Plus von mehr als 70 % gegenüber 2010

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich1 in Baden-Württemberg im Jahr 2019 insgesamt 12,3 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten2. Das entspricht pro Einwohnerin und Einwohner einem Betrag von 1.108 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mrd. Euro (+5,9 %) oder um 58 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von 5,2 Mrd. Euro (+73 %) oder von 448 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Darunter haben die Schlüsselzuweisungen mit einem Volumen von 7,6 Mrd. Euro, die Kinderförderung mit 1,7 Mrd. Euro und der Schullastenausgleich mit 1,4 Mrd. Euro, den größten Anteil im kommunalen Finanzausgleich. Diese drei Bereiche sollen hier kurz erläutert werden.

Mit einem Anteil von über 60 % an den gesamten Zuweisungen sind die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Diese Schlüsselzuweisungen dienen zur Deckung der kommunalen Aufgaben, die ggf. nicht durch die eigenen Steuereinnahmen abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz, höhere, eigene Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«).

Für die Verteilung der Masse sind die Einwohnerzahlen der Kommunen maßgebend. Im Jahr 2019 wurden Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,6 Mrd. Euro (685 Euro je Einwohnerin und Einwohner) ausgezahlt. Das ist eine Steigerung zu 2018 um 241 Millionen (Mill.) Euro (+3,3 %) oder 18 Euro mehr je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von 3,2 Mrd. Euro (+74 %) oder 280 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der Ausbau und die Förderung der Kinderbetreuung in den Kommunen ist von großer politischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Dies spiegelte sich auch in der entsprechenden Förderung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches des Jahres 2019 wider. Für die Kinderförderung wurden hierbei 1,7 Mrd. Euro (151 Euro je Einwohnerin und Einwohner) bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 209 Mill. Euro (+14 %) oder 18 Euro mehr je Einwohnerin und Einwohner.

Seit 2010 hat sich der Zuweisungsbetrag mehr als verdreifacht. Damals wurden umgerechnet gut 48 Euro je Einwohnerin und Einwohner ausgegeben.

Im Bereich der Kinderbetreuung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3-jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den auf kommunalem Gebiet liegenden Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.

Der Schullastenausgleich ist die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die hierbei verteilten Mittel beliefen sich 2019 auf gut 1,4 Mrd. Euro (123 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Diese Zuweisungen stiegen zum Vorjahr um 200 Mill. Euro (+17 %) oder 17 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Gegenüber 2010 ist dies ein Plus von 445 Mill. Euro (+48,5%) oder 38 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Mit einem Volumen von knapp über 1 Mrd. Euro (2018: 968 Mill. Euro, 2010: 750 Mill. Euro) wurden davon die sogenannten Sachkostenbeiträge auf die kommunalen Schulträger je Schülerin und Schüler verteilt. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Er wird dabei so bemessen, dass die laufenden Schulkosten angemessen ausgeglichen werden sollen.

Die restlichen Mittel des Schullastenausgleiches wurden für die Kosten der Schülerbeförderung mit rund 194 Mill. Euro (2018: 194 Mill. Euro, 2010: 170 Mill. Euro) auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Des Weiteren wurden zur Förderung der Digitalisierung an den kommunalen Schulen in 2019 einmalig 145 Mill. Euro bereitgestellt.

Von den insgesamt 12,3 Mrd. Euro an Zuweisungen im Jahr 2019 ist mit 6,5 Mrd. Euro (723 Euro je Einwohnerin und Einwohner) die Hälfte an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden geflossen. Die andere Hälfte verteilt sich zu je gut einem Viertel auf die Stadt- und Landkreise. Die 9 Stadtkreise erhielten dabei rund 3 Mrd. Euro (1.455 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Auf die 35 Landkreise, als eigene Verwaltungseinheit, entfielen gut 2,7 Mrd. Euro (300 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Die kommunalen Zweckverbände erhielten noch rund 44 Mill. Euro an Zuweisungen.

Im folgenden Schaubild wird die Höhe der weiteren Zuweisungsarten dargestellt.

1 Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände.

2 Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2019 in Baden-Württemberg
Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2019 in Baden-Württemberg
Tabelle 1
Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2018 und 2019
Leistungsart201920182010
Mill. EUR

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich.

Schlüsselzuweisungen7.5817.3404.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst755705572
Schullastenausgleich (einschl. Förderung Digitalisierung für 2019)1.3631.162918
Soziallastenausgleich79105106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV)197200205
Familienleistungsausgleich505491424
Kinderbetreuung1.6701.461512
Integrationslastenausgleich (seit 2017)101101
Insgesamt12.25111.5657.094