:: 185/2020

Pressemitteilung 185/2020

Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in rund 4 700 Fällen

Insgesamt über 14 400 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2019 in Baden-Württemberg 14 429 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII für Kinder und Jugendliche vorgenommen (+ 5 % gegenüber 2018). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung um 4 % gestiegen. In diesen 2 287 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 49 % der Verfahren waren Jungen betroffen, in 51 % Mädchen.1 In 1 314 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 774 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 869 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 173 Fällen festgestellt, zwei Drittel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 393 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 5 306 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 443 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (26 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 11 % kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 10 % von Schulen, bei 8 % von Sozialen Diensten und in jeweils 7 % der Fälle von den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.

Rund 21 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren, 19 % Kinder im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren und weitere 24 % Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren. Bei jedem fünften Verfahren waren Kinder zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) betroffen und in 15 % der Fälle Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.

1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "anderes" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2019 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg 2019 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Tabelle 1
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg im Jahr 2019 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Ergebnis des Verfahrens Verfahren
AnzahlAnteile in %

Datenquelle:Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

akute Kindeswohlgefährdung2.28715,9
latente Kindeswohlgefährdung2.39316,6
keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf5.30636,8
keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf4.44330,8
Insgesamt14.429100,0
Tabelle 2
Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in den Stadt- und Landkreisen
Baden-Württembergs 2019
StadtKreis (SKR)
Landkreis (LKR)
Land
Verfahren insgesamtErgebnis des Verfahrens:
akute oder latente
Kindeswohlgefährdung
AnzahlAnteil in %

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

Baden-Württemberg14.4294.68032
Stuttgart (SKR)1.51359539
Böblingen (LKR)1516946
Esslingen (LKR)4097318
Göppingen (LKR)1064744
Ludwigsburg (LKR)46212327
Rems-Murr-Kreis (LKR)32513341
Heilbronn (SKR)349226
Heilbronn (LKR)47413929
Hohenlohekreis (LKR)1475235
Schwäbisch Hall (LKR)1344735
Main-Tauber-Kreis (LKR)2138439
Heidenheim (LKR)3098227
Ostalbkreis (LKR)5138817
Baden-Baden (SKR)1307558
Karlsruhe (SKR)77839651
Karlsruhe (LKR)44218642
Rastatt (LKR)4317317
Heidelberg (SKR)30214648
Mannheim (SKR)1.01438338
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)1967840
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)48713227
Pforzheim (SKR)3359328
Calw (LKR)1476041
Enzkreis (LKR)1363425
Freudenstadt (LKR)4107218
Freiburg im Breisgau (SKR)48922847
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)4155413
Emmendingen (LKR)1224940
Ortenaukreis (LKR)80613216
Rottweil (LKR)59712
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)24213355
Tuttlingen (LKR)64914
Konstanz (LKR)33015146
Lörrach (LKR)2316528
Waldshut (LKR)8845
Reutlingen (LKR)1866736
Tübingen (LKR)863338
Zollernalbkreis (LKR)2749836
Ulm (SKR)3075117
Alb-Donau-Kreis (LKR)23812653
Biberach (LKR)1443625
Bodenseekreis (LKR)24711747
Ravensburg (LKR)1041413
Sigmaringen (LKR)842429