:: 248/2021

Pressemitteilung 248/2021

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021 – Allgemeine Informationen

Seit 1953 wird bei Bundestagswahlen die Repräsentative Wahlstatistik erhoben

Die Repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die seit 1953 bei Bundestagswahlen durchgeführt wird. Ergänzend zum amtlichen Wahlergebnis bietet diese Statistik zuverlässige Informationen über die Wahlberechtigten, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen.

Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgt zufällig nach mathematisch-technischen Methoden (Zufallsstichprobe). Insgesamt werden von den bundesweit ca. 85 000 Urnen- und Briefwahlbezirken höchstens 5 % in die Stichprobe einbezogen. Damit ist die Zahlenbasis der Repräsentativen Wahlstatistik wesentlich breiter als bei kommerziellen Umfragen.

267 Wahlbezirke in Baden-Württemberg ausgewählt

Bei der Bundestagswahl 2021 sind in Baden-Württemberg insgesamt 267 Wahlbezirke in 189 Gemeinden für die Statistik ausgewählt. In diesen Wahlbezirken wird am Wahltag wie in allen anderen Bezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied für die Wählerinnen und Wähler besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck versehen sind, der die Wählenden nach Geschlecht in sechs Altersgruppen aufteilt. Weitere personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Neben den Stimmzetteln werden zudem die Wählerverzeichnisse der ausgewählten Urnenwahlbezirke für die Statistik herangezogen. Hier findet eine Auswertung nach Geschlecht und zehn Altersgruppen statt.

Wahlgeheimnis bleibt gewahrt

Wie bei allen demokratischen Wahlen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses auch bei der Durchführung der Repräsentativen Wahlstatistik stets oberster Grundsatz. Damit keinerlei Rückschlüsse auf die Wahlentscheidung von einzelnen Personen gezogen werden können, werden mehrere Maßnahmen ergriffen:

  • Die ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke mindestens 400 Wählerinnen und Wähler umfassen.
  • Damit nicht zu viele oder zu kleine Gruppen für die Auswertung gebildet werden können, wurden durch den Gesetzgeber klare Kriterien für die Bildung der Geburtsjahresgruppen erlassen.
  • In den Wahllokalen selbst erfolgt keine statistische Auswertung. Hier wird am Wahlabend nur die Auszählung der Stimmen vorgenommen.
  • Die Auswertung der Wählerverzeichnisse sowie der abgegebenen Stimmzettel wird im Nachgang der Wahl getrennt voneinander durchgeführt. Während die Auszählung aus dem Wählerverzeichnis durch die Gemeinden erfolgt, wird die Auswertung der angegebenen Stimmen örtlich und zeitlich getrennt in den Statistischen Ämtern der Länder vorgenommen. Ein Zusammenführen der Wählerverzeichnisse und der abgegebenen Stimmzettel ist nicht erlaubt.
  • Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

Anhand der Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik lassen sich verschiedene Aussagen über das Wahlverhalten der wahlberechtigten Bevölkerung treffen. Beispielsweise kann festgestellt werden, welche Partei bei den Wählerinnen und Wählern im Alter von mindestens 70 Jahren am häufigsten gewählt wurde oder welche Partei einen größeren Anteil ihrer Stimmen von Frauen erhalten hat.

Die vorläufigen Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik für Baden-Württemberg erscheinen voraussichtlich im Dezember 2021. Die Ergebnisse auf Bundesebene sowie für alle Bundesländer werden durch die Bundeswahlleitung etwa 4 Monate nach dem Wahltag veröffentlicht.

Weitere Informationen u. a. zur rechtlichen Grundlage und der Durchführung der Repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021 stehen im Angebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2021 sowie zu vorangegangenen Bundestagswahlen stellt das Statistische Landesamt in seinem Internetangebot zur Verfügung.