:: 108/2022

Pressemitteilung 108/2022

Eigentümerinnen und Eigentümer übermitteln Gebäude- und Wohnungsdaten für den Zensus 2022

Die Aufforderung zur Meldung von Daten zu Wohnraum erfolgt ausschließlich postalisch

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Ein Erhebungsteil des Zensus ist die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Ziel ist es, Merkmale zum gesamten Wohnraum in Baden-Württemberg zu erfassen. Deshalb wird diese Befragung als Vollerhebung durchgeführt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) aller Gebäude mit Wohnraum bzw. aller Wohnungen werden befragt. Diese Personen sind im Rahmen der GWZ gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.

Die Aufforderung zur Teilnahme an der GWZ erfolgt ausschließlich postalisch. Ab Mitte Mai werden die in Baden‑Württemberg rund 3 Millionen Auskunftspflichtigen vom Statistischen Landesamt angeschrieben. Im Anschreiben sind die Zugangsdaten zum Online‑Fragebogen enthalten. Der Online-Fragebogen ist übersichtlich gestaltet und die Online‑Meldung kann einfach in nur ca. 10 Minuten für ein Gebäude bzw. eine Wohnung abgegeben werden. Auch die Mitteilung zu einem Eigentumswechsel erfolgt über den Fragebogen. Wenn bis nach Ablauf der Frist keine Meldung eingegangen ist, wird ein Erinnerungsschreiben verschickt, dem ein Papierfragebogen beigelegt ist. Es ist daher nicht erforderlich, einen Papierfragebogen gesondert anzufordern. Personen, die keine Möglichkeit zur Online‑Meldung haben, können dann ihre Meldung auf Papier vornehmen.

Die zu liefernden Erhebungsmerkmale sind im Zensusgesetz 2022 festgelegt:

  • Merkmale zum Gebäude
    • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnungen, Wohnheim)
    • Typ des Gebäudes (Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus)
    • Eigentümer des Gebäudes (Privatperson/-en, Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen, kommunales oder privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft usw.)
    • Anzahl der Wohnungen
    • Baujahr
    • überwiegende Heizungsart im Gebäude
    • überwiegender Energieträger im Gebäude
  • Merkmale zur Wohnung
    • Art der Nutzung (von der Eigentümerin/dem Eigentümer bewohnt, vermietet, leerstehend)
    • Leerstandsgründe und -dauer
    • Fläche
    • Anzahl der Räume in der Wohnung
    • Nettokaltmiete
    • Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
  • bis zu zwei Namen von Wohnungsnutzerinnen und Wohnungsnutzern.

Der Musterfragebogen mit allen Fragen kann vorab hier eingesehen werden.

Die Ergebnisse der GWZ dienen – zusammen mit den Ergebnissen der Bevölkerungszählung im Rahmen des Zensus – als wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen. Sie werden voraussichtlich Ende 2023 auf der Zensus-Webseite veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Gebäude- und Wohnungszählung und zum Zensus allgemein sind auf der Webseite des Statistischen Landesamts oder auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zu finden.