:: 170/2022

Pressemitteilung 170/2022

Kommunaler Finanzausgleich 2021: Mehr als 13 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich

Unterstützung der Gemeinden durch Schlüsselzuweisungen haben einen Anteil von 62 % an den Ausgaben

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich1 in Baden-Württemberg im Jahr 2021 insgesamt 13,2 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten2. Das entspricht pro Einwohnerin und Einwohner einem Betrag von 1 186 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um rund 280 Millionen (Mill.) Euro (+2,2%) insgesamt oder um 23 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Die Schlüsselzuweisungen haben mit einem Volumen von rund 8,1 Mrd. Euro deutlich den größten Anteil im kommunalen Finanzausgleich. Die Förderung der Kinderbetreuung mit 2,2 Mrd. Euro und der Schullastenausgleich mit 1,3 Mrd. Euro sind weitere bedeutsame Zuweisungsarten. Diese drei Bereiche werden nachfolgend kurz erläutert.

Mit einem Anteil von 62 % an den gesamten Zuweisungen sind die Schlüsselzuweisungen für den kommunalen Bereich die wichtigste Einnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Schlüsselzuweisungen dienen zur Deckung der kommunalen Aufgaben, die ggf. nicht durch die eigenen Steuereinnahmen abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«). Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind die jeweiligen Einwohnerzahlen maßgebend. Im Jahr 2021 wurden mit 8,1 Mrd. Euro (732 Euro je Einwohnerin und Einwohner) etwas weniger Schlüsselzuweisungen als im Vorjahr ausgezahlt. Diese verringerten sich um 15 Mill. Euro oder 3 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Für die Förderung der Kinderbetreuung in den Kommunen wurden in 2021 insgesamt 2,2 Mrd. Euro (199 Euro je Einwohnerin und Einwohner) bereitgestellt. Das sind rund 200 Mill. Euro oder gut 10 % mehr im Vergleich zum Vorjahr und entspricht einem Plus von 18 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Mit einem Volumen von rund 1,2 Mrd. Euro (+101 Mill. Euro) floss dabei der größte Teil dieser Zuweisungen in die Förderung der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder. Auf die Kindergartenförderung (3- bis unter 7-jährigen Kinder) entfielen 896 Mill. Euro (+84 Mill. Euro). Auch das Volumen für die Förderung der pädagogischen Leitungszeit wurde um rund 3 Mill. Euro auf 147 Mill. Euro erhöht.

Im Bereich der Kindergartenförderung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7- jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3- jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung. Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der »pädagogischen Leitungszeit« erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.

Der Schullastenausgleich ist die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die hierbei verteilten Mittel beliefen sich 2021 auf gut 1,3 Mrd. Euro (115 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Diese Zuweisungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 36 Mill. Euro (+2,9 %) oder 3 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Als sogenannte Sachkostenbeiträge für die kommunalen Schulträger wurden darunter Mittel in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro (2020 ebenfalls 1,1 Mrd. Euro) verteilt. Die Verteilung erfolgt nach der Anzahl an Schülerinnen und Schüler eines Schuljahres. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Er wird dabei so bemessen, dass die laufenden Schulkosten angemessen ausgeglichen werden sollen. Weitere 194 Mill. Euro wurden für die Kosten der Schülerbeförderung auf die Stadt- und Landkreise verteilt.

Von den insgesamt 13,19 Mrd. Euro an Zuweisungen im Jahr 2021 sind mit 7,1 Mrd. Euro (787 Euro je Einwohnerin und Einwohner) mehr als die Hälfte (53,9 %) an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden geflossen. Die 9 Stadtkreise erhielten dabei, mit einem Anteil von 24,5 % an den Zuweisungen insgesamt, 3,2 Mrd. Euro (1 553 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Auf die 35 Landkreise, als eigene Verwaltungseinheit, entfielen gut 2,8 Mrd. Euro (310 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Dies entspricht einem Anteil von 21,3 %. Die kommunalen Zweckverbände erhielten rund 41 Mill. Euro an Zuweisungen.

Die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise beteiligten sich an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. In 2021 entsprach dies einem Betrag von rund 5 Mrd. Euro. Davon fließen rund 85 % wieder in die zu verteilende Masse, der Rest verbleibt dem Land.

1 Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände

2 Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2021 in Baden-Württemberg
Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2021 in Baden-Württemberg
Tabelle 1
Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2020 und 2021
Leistungsart202120202010
Mill. EUR

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Schlüsselzuweisungen8.1428.1574.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst737724572
Schullastenausgleich1.2761.240918
Soziallastenausgleich10387106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV)199200205
Familienleistungsausgleich525465424
Kinderbetreuung2.2082.009512
Integrationslastenausgleich (seit 2017)26
Insgesamt13.19012.9087.094