:: 177/2022

Pressemitteilung 177/2022

Lohnsteuerzerlegung 2019: Zerlegungsbetrag lag bei rund 6,6 Milliarden Euro

Ausgleichsansprüche anderer Bundesländer an Baden-Württemberg lagen bei 9,5 Milliarden Euro

Für das Veranlagungsjahr 2019 ermittelte das Statistische Landesamt rund 1 Million (Mill.) Zerlegungsfälle in Baden-Württemberg. Der Zerlegungsbetrag lag bei rund 6,6 Milliarden (Mrd.) Euro. Dies stellt die Summe der Ausgleichsansprüche an die anderen Bundesländer dar. Dem gegenüber erheben diese Ausgleichsansprüche in Höhe von rund 9,5 Mrd. Euro. Somit ergibt sich für Baden-Württemberg im Jahr 2019 ein negativer Saldo in Höhe von 2,9 Mrd. Euro. Entsprechend dem Trend der letzten Jahre vergrößerte sich der Betrag des negativen Saldos um 7 %. Im Jahr 2018 lag der negative Saldo noch bei 2,7 Mrd. Euro.

Seit 2010 sind Hamburg und Nordrhein-Westfalen die einzigen Bundesländer, gegenüber welchen Baden-Württemberg einen positiven Saldo aufweist. Das heißt die Ansprüche Baden-Württembergs sind höher als die Gegenansprüche. Die verbleibenden Bundesländer haben mindestens seit 2010 höhere Gegenansprüche. Wobei im Jahr 2019 die drei an Baden-Württemberg angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz (1,2 Mrd. Euro), Hessen (1,2 Mrd. Euro) und Bayern (2,7 Mrd. Euro) über die Hälfte (54 %) aller Ausgleichsforderungen auf sich vereinten. Generell gilt, je weiter entfernt, umso geringer sind die Zerlegungsfälle und dementsprechend auch die Forderungen.

Lohnsteuerzerlegung

Im Rahmen der Verteilung des den Ländern zustehenden Anteils am Lohnsteueraufkommen auf die einzelnen Bundesländer spielt die Lohnsteuerzerlegung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich hat jedes Bundesland Anspruch auf die Lohnsteuer der Steuerpflichtigen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland (Wohnsitzprinzip).

Da die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Betriebsfinanzamt abgeführt wird, kann es vorkommen, dass die Zahlung in ein anderes Bundesland fließt.1 Um zu gewährleisten, dass die Steuerbeträge dem jeweilig richtigen Wohnsitzland zufließen, überprüfen die Statistischen Landesämter alle elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen im Verfahren der Lohnsteuerzerlegung auf ihre regionale Zuordnung.

Aus den Zerlegungsfällen errechnen die Landesämter schließlich die Ausgleichsansprüche ihres Landes gegenüber den anderen Bundesländern. Die errechneten Salden führen jedoch nicht direkt zu Zahlungen. Aus den ermittelten Ergebnissen werden von den obersten Finanzbehörden der Länder Zerlegungsquoten berechnet. Anhand des aktuellen Lohnsteueraufkommens werden dann mit den Zerlegungsquoten die tatsächlichen Ausgleichszahlungen ermittelt.‫‬‬‬‬‬‬

1 Zwei Typische Szenarien: Berufspendler mit Wohnsitz in z. B. Baden-Württemberg und Arbeitsplatz jenseits der Landesgrenzen oder Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern wickeln die Lohn- und Gehaltsabrechnung zentral an einem Standort ab.

Tabelle 1
Ausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen Baden-Württembergs gegenüber den anderen Bundesländern im Feststellungszeitraum 2019
LandZerlegungs­fälle Ausgleichs­anspruchZerlegungs­fälle Ausgleichs­verpflichtung Saldo
AnzahlEuro%AnzahlEuro%Euro

Datenquelle: Lohnsteuerzerlegung 2019

Bayern302.9602.245.271.14933,9390.1182.715.481.19728,7−476.527.100
Berlin66.146300.293.1304,558.227415.687.8244,4−116.527.659
Brandenburg7.31135.845.7580,538.000236.426.5472,5−200.606.045
Bremen8.72957.361.9500,914.98795.725.8681,0−38.369.042
Hamburg41.380266.397.6344,026.247216.257.5112,348.138.962
Hessen139.5341.010.622.29115,3158.9041.213.077.37512,8−207.291.749
Mecklenburg-Vorpommern1.2756.148.8340,113.85968.108.7440,7−61.961.674
Niedersachsen38.599231.087.6353,5106.432695.867.1987,3−465.228.441
Nordrhein-Westfalen334.5041.646.417.55424,9223.3101.530.800.62316,2102.971.078
Rheinland-Pfalz68.529555.467.9228,4182.9931.218.029.64812,9−663.109.965
Saarland10.72663.927.9021,022.773138.798.0781,5−74.962.728
Sachsen13.40565.374.0661,069.554396.741.3424,2−331.502.817
Sachsen-Anhalt2.11415.453.7570,233.031156.464.0101,7−141.011.621
Schleswig-Holstein10.78362.229.9390,930.606189.609.1862,0−127.448.217
Thueringen8.13656.676.1740,938.125187.921.6452,0−131.339.551
Insgesamt1.054.1316.618.575.6951001.407.1669.474.996.796100−2.884.776.569