Entwicklung und Struktur

Ein Haushalt kann entweder von einer einzelnen Person geführt werden, die alleine lebt und wirtschaftet, oder von einer Gruppe von Personen, die gemeinsam diese Aufgaben bewältigen. Diese Themenseite widmet sich der Haushaltsgröße und bietet zudem Einblicke in die Einkommensstruktur von Haushalten in Baden-Württemberg.
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Ein Haushalt wird in den verschiedenen Statistiken der amtlichen Statistik unterschiedlich definiert:
Im Mikrozensus gelten Personengemeinschaften, welche zusammenleben und eine wirtschaftliche Einheit bilden, als Haushalt. Unterschieden werden Privathaushalte und Gemeinschaftsunterkünfte. Bei Privathaushalten kann es sich um Mehrpersonenhaushalte oder Einpersonenhaushalte handeln. Gemeinsam wirtschaften bedeutet, dass die Haushaltsmitglieder in der Regel ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren und die Haushaltsausgaben teilen. Zum Haushalt können sowohl verwandte als auch nicht verwandte Personen gehören, ebenso wie vorübergehend abwesende Personen wie Berufspendlerinnen und Berufspendler, Studierende, Auszubildende oder Personen im Krankenhaus oder im Urlaub sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Entscheidend ist, dass diese Personen normalerweise im Haushalt wohnen und wirtschaften, auch wenn sie vorübergehend abwesend sind. In einem Haushalt können verschiedene Lebensformen gleichzeitig existieren. Gemeinschaftsunterkünfte werden hierbei nicht berücksichtigt, da Personen darin gemeinschaftlich untergebracht sind und keinen eigenen Haushalt führen. Ab dem Berichtsjahr 2020 weist der Mikrozensus in Standardveröffentlichungen die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten aus. Die Begriffe Privathaushalt und Haushalt werden synonym verwendet.
In der Unterstichprobe IKT des Mikrozensus werden Haushalte wie im Mikrozensus definiert, mit der Zusatzvoraussetzung, dass mindestens eine Person im Alter von 16 bis 74 Jahren erfasst wird.
Im Zensus gilt eine andere Definition: Ein privater Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird das „Konzept des gemeinsamen Wohnens“. Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben privaten Haushalts, sodass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gibt. Personen in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften sind hier nicht enthalten, sondern nur Personen, die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Eine Person des privaten Haushalts wird als Bezugsperson – d. h. eine nach Alter, Familienstand und Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haushalts – bestimmt. Ausgehend von dieser Person werden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im privaten Haushalt bestimmt.
In den laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR) und der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) bildet eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet, ebenso einen Haushalt wie eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören. Diese müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen beziehungsweise Einkommensteile gemeinsam verfügen sowie voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Die aus dem Mikrozensus ermittelte hochgerechnete Zahl der Privathaushalte liegt generell höher als die der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), weil im Mikrozensus Haushalte sowohl am Haupt- als auch an den Nebenwohnsitzen erfasst werden, in der EVS und den LWR aber nur private Haushalte am Ort der Hauptwohnung, deren regelmäßiges monatliches Haushaltsnettoeinkommen weniger als 18 000 Euro beträgt. Nicht in die Erhebung einbezogen werden außerdem Personen in Gemeinschaftsunterkünften.
Ein Haushalt umfasst mindestens eine Person im Alter von 16 Jahren oder älter, die dort ihren Hauptwohnsitz hat.
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenstatistik, daher steigt die statistische Unsicherheit mit zunehmend detaillierteren Auswertungen. Aus diesem Grund stellt Baden-Württemberg nur Ergebnisse bis auf die Ebene der Regionen bereit.
Der Mikrozensus wird seit 1957 erhoben. Allerdings unterliegen die Merkmale, Methoden und Durchführungen regelmäßigen Veränderungen. Dadurch kann die Vergleichbarkeit über die Zeit eingeschränkt sein. Weitere Details dazu finden Sie auf unserer Seite zum Mikrozensus.
Der Mikrozensus wird kontinuierlich erhoben, und in der Regel stehen ab dem zweiten Quartal die Erstergebnisse des vorangegangenen Jahres zur Verfügung. Weitere Details zu den Veröffentlichungszeitpunkten finden Sie unter Mikrozensus.
Weitere Informationen
Haushalte und Familien
Statistisches Bundesamt
Sozialwissenschaftliche Analysen (FaFo)
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Mikrozensus
E-Mail: mikrozensus@stala.bwl.de