Im vorliegenden Beitrag wird die Entwicklung der finanziellen Leistungen der Länder an ihre Gemeinden und Gemeindeverbände seit 1980 dargestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um allgemeine Finanzzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Dabei wird neben der vertikalen Verteilung (Finanzhilfen Land an Gemeinden; Verteilung der Steuereinnahmen auf die Kommunen nach dem Grundgesetz) auch auf die horizontale Verteilung des kommunalen Finanzausgleichs (Verteilung zwischen den Gemeinden eines Landes) eingegangen. Im Vordergrund steht hier die Beschreibung der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen, die das Kernstück des (horizontalen) kommunalen Finanzausgleichs bilden.
Die Finanzhilfen der Länder an ihre Gemeinden und Gemeindeverbände beliefen sich im Jahr 1980 auf 20,9 Mrd. Euro, im Jahr 2003 werden sie voraussichtlich 50,9 Mrd. Euro betragen. Über die Hälfte (1980: 51,8 %, 2003: 54,6 %) davon vergaben die Länder in Form allgemeiner Finanzzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die kommunalen Steuereinnahmen haben sich mit 47,4 Mrd. Euro im Jahr 2002 gegenüber 1980 (24,4 Mrd. Euro) knapp verdoppelt.