:: 12/2004

Zahl der Langzeitstudierenden auf neuem Tiefstand

Seit der Erhebung einer Gebühr für Langzeitstudierende in Baden-Württemberg Ende der 90er-Jahre ist die Zahl derer, die ihre Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester überschreiten, deutlich gesunken. Insbesondere an den Universitäten hat sich die Zahl der Langzeitstudierenden nahezu halbiert. Hauptanliegen der Gebührenerhebung von 511,30 Euro pro überschrittenes Semester ist die Verkürzung der im europäischen Vergleich relativ langen Studienzeiten.

In 6 Jahren Anzahl der Langzeitstudierenden halbiert

Die Zahl der Langzeitstudierenden an den Hochschulen in Baden-Württemberg ist nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Wintersemester 2003/04 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Lediglich 18 822 der insgesamt 229 327 Studierenden (8,2 %) hatten in diesem Semester bereits mehr als 13 Hochschulsemester hinter sich. Im Vergleich zum WS 2002/03 hat sich der Anteil der Langzeitstudierenden um 0,8 Prozentpunkte verringert. Fast vier Fünftel der Langzeitstudierenden sind nach wie vor an den Universitäten des Landes eingeschrieben. Dennoch ist auch dort die Zahl auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Gebühren, die erstmals im WS 1998/99 ihre Wirkung hatten, gesunken (siehe Tabelle und Schaubild). Vor 6 Jahren befand sich unter den an der Universität Eingeschriebenen noch fast jede(r) Vierte im 14. oder höheren Semester1, während es im vorangegangenen Wintersemester nur noch jede(r) Neunte war.

Männer studieren länger als Frauen

Besonders stark zurückgegangen ist die Zahl der Langzeitstudierenden in den Sprach- und Kulturwissenschaften und in den Ingenieurwissenschaften. Andere Hochschularten hatten und haben im Vergleich zu den Universitäten weniger Langzeitstudierende. An den Kunsthochschulen befinden sich noch 7 %, an den Pädagogischen Hochschulen 6 % und an den Fachhochschulen gut 3 % der Studierenden bereits 7 Jahre oder länger an der Hochschule. Generell scheint es die Männer länger an den Hochschulen zu halten als die Frauen, denn sowohl bei den Universitäten als auch bei den Langzeitstudierenden insgesamt waren sie mit einem Anteil von jeweils 58 % in der Überzahl.

1 »14. und höheres Semester« dient nur als Anhaltspunkt für die Gebührenpflicht. Es gibt noch andere Faktoren (zum Beispiel Befreiung) bzw. die in manchen Studiengängen höhere Studienzeit als 9 Semester, die die Erhebung beeinflussen.