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Soziale Mindestsicherung im Überblick

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme dienen der finanziellen Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Die Empfängerzahlen sind also ein Maß dafür, wie viele Menschen kein oder kein ausreichendes Einkommen zur grundlegenden Existenzsicherung durch eigene Erwerbsarbeit erzielen können und dementsprechend ohne diese Unterstützungsleistungen von Armut betroffen wären.

Am Jahresende 2007 erhielten in Baden-Württemberg insgesamt 577 000 Menschen eine staatliche Transferleistung. Der ganz überwiegende Teil dieser Menschen (482 000) empfing die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) bzw. das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige. Etwa 71 000 Personen bezogen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei vollständiger Erwerbsminderung. Die Empfänger der Leistungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, die Empfänger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auch die Empfänger der Leistungen der Kriegsopferfürsorge treten hinsichtlich der Anzahl dahinter weit zurück.

Insgesamt geringe Mindestsicherungsquote in Baden-Württemberg

Die sozialen Sicherungssysteme haben die Aufgabe, vorübergehend oder dauerhaft in Not geratenen Menschen eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Die Hilfen werden also den Menschen gewährt, die nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft zu helfen und wenn die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erbracht werden kann. Grundsätzlich wird zwischen den Hilfen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und den Hilfen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sowie den speziellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) unterschieden (vgl. Übersicht).

Im regionalen Vergleich nahm Baden-Württemberg 2006 (Daten für 2007 liegen bundesweit noch nicht vollständig vor) einen hervorragenden Platz ein. Die niedrigsten Bezugsquoten waren im Westen und hier in den südlichen Bundesländern festzustellen. So erhielten in Baden-Württemberg am Jahresende 2006 etwa 5,7 % der Einwohner/-innen Leistungen der Mindestsicherungssysteme. Bayern wies mit 5,3 % die niedrigste Mindestsicherungsquote auf. Vor allem die Menschen in den Stadtstaaten und den östlichen Bundesländern waren verstärkt auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen (Schaubild 1).

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Nach den Vorschriften des SGB II (umgangssprachlich Hartz-IV-Gesetze) erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II, ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen Sozialgeld. Bei den Angehörigen handelt es sich in der Regel um Kinder, die ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können. Es handelt sich hier – im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I, dessen Höhe sich am letzten Nettolohn orientiert – um eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die ausschließlich vom Bedarf der Empfänger abhängt.

Ende 2007 wurde in Baden-Württemberg an 241 000 Bedarfsgemeinschaften1 Arbeitslosengeld II ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Rückgang um über 15 000 Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Bezug in Baden-Württemberg bestand Ende des Jahres 2007 aus 2 Personen. Im Einzelnen waren

Single-Bedarfsgemeinschaften47 %
Alleinerziehende22 %
Partnerschaften mit Kindern17 %
Partnerschaften ohne Kinder (einschließlich sonstiger Bedarfsgemeinschaften)3,5 %

Damit wurden in 4 von 10 Bedarfsgemeinschaften Kinder versorgt. Insgesamt lebten in den knapp 241 000 Bedarfsgemeinschaften des ALG II 482 000 Menschen; rund 4,5 % der Bevölkerung. Von ihnen waren 146 000 nicht erwerbsfähige Bezieher von Sozialgeld; in der Hauptsache (142 000) Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahren.

Immerhin 71 % der Empfänger hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den ausländischen Staatsangehörigen waren besonders die Türken (10 %), die Italiener (knapp 4 %) und die Angehörigen der Nachfolgestaaten von Jugoslawien (3 %) stärker vertreten. Das Risiko auf Arbeitslosenhilfe II angewiesen zu sein, lag für die ausländischen Mitbürger zwischen 15 und 65 Jahren bei knapp 11 % und war damit fast 3-mal so hoch wie für die Deutschen (knapp 4 %). Die Empfängerquoten des ALG-II-Bezugs sind stark abhängig vom Lebensalter. Junge Menschen bis zu 15 Jahren bezogen zu 9 % Sozialgeld, die Empfängerquoten fallen dann mit dem Alter kontinuierlich ab (Schaubild 2). Von allen Baden-Württembergern bis unter 65 Jahren bezogen 5,5 % Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II2.

Überdurchschnittlich viele Ausländer im Rentenalter beziehen Grundsicherungsleistungen

Den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sowie den älteren Menschen ab 65 Jahren wird der Lebensunterhalt im Bedarfsfall durch Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII gesichert. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Betroffenen auf Dauer nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bei diesen Grundsicherungsleistungen bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegenüber Kindern und Eltern weitgehend unberücksichtigt. Hintergrund für die Einführung der Grundsicherungsleistungen war vor allem die Scheu älterer Menschen, ihre Sozialhilfeansprüche zu verfolgen, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchteten.

Zum Jahresende 2007 bezogen rund 70 600 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 5 % mehr als zum Jahresende 2006. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden öfter von Frauen als von Männern in Anspruch genommen. Rund 40 000 bzw. 56 % der Hilfeempfänger waren Frauen. Damit bezogen landesweit 0,9 % der Frauen und 0,7 % der Männer ab 18 Jahren Grundsicherungsleistungen. Die höhere Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen durch Frauen gilt jedoch nicht für die Gruppe der unter 65-Jährigen. Während das Zahlenverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Grundsicherungsempfängern im Rentenalter etwa 2 zu 1 ist, waren die Männer im Erwerbsalter mit über 55 % deutlich in der Überzahl. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die deutlich höhere Zahl schwerbehinderter Männer als Frauen zwischen 18 und 65 Jahren sein. Der größere Anteil von Frauen im Rentenalter ist einerseits durch die höhere Lebenserwartung von Frauen bedingt, andererseits aber auch durch die relativ große Zahl von Bezieherinnen kleiner Renten zu erklären.

Etwas weniger als die Hälfte (46 %) der Empfänger waren in der Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren und erhielten Leistungen der Grundsicherung wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Etwa 16 000 und damit fast ein Viertel aller Grundsicherungsempfänger lebten in stationären Einrichtungen, zum Beispiel in einem Behinderten- oder Pflegeheim. Von den voll erwerbsgeminderten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren lebten 34 % in Einrichtungen, bei den älteren Personen ab 65 Jahren waren es dagegen nur knapp 14 %. Mit 54 % waren die meisten Empfänger bereits im Rentenalter. Insgesamt waren rund 2 % der Menschen ab 65 Jahren Grundsicherungsempfänger.

Der Anteil der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger an allen Grundsicherungsempfängern lag mit 17 % über dem Ausländeranteil in der Bevölkerung ab 18 Jahren (12 %). Während die Bezugsquote bei den 18 bis unter 65-jährigen Ausländern mit 0,3 % sogar niedriger war als die der gleichaltrigen Deutschen (0,5 %), zeigte sich bei den älteren Ausländerinnen und Ausländern eine vergleichsweise hohe Inanspruchnahme dieser Sozialleistung. Rund 7 % der ausländischen Mitbürger/-innen ab 65 Jahren erhielten Grundsicherungsleistungen; die Bezugsquote lag bei ihnen fast 5-mal höher als bei den Deutschen ab 65 Jahren (1,6 %). Die nicht deutschen Rentnerinnen und Rentner sind eher auf die Grundsicherung im Alter angewiesen als ihre deutschen Altersgenossen, sie beziehen eine im Vergleich zu den deutschen Rentnerinnen und Rentnern im Durchschnitt geringere Rente. Dafür sind sowohl die im Durchschnitt kürzeren Beitragszeiten zur Rentenversicherung dieser Personengruppe wie auch die erzielten niedrigeren rentenversicherungspflichtigen Einkünfte während der Erwerbsphase verantwortlich.

Anstieg der Empfänger von besonderen Sozialhilfeleistungen um 4 %

Die eigentliche (Sozial)Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII kommt seit der Reform 2005 nur noch für einen sehr eng begrenzten Personenkreis in Frage; Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte. Am Jahresende 2007 bezogen in Baden-Württemberg 5 500 Personen außerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe in Form laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII. Dies waren 2,5 % mehr als zum Jahresende 2006. Von den Empfängerinnen und Empfängern dieser Leistung waren

im Alter von 18 bis unter 65 Jahren79 %
minderjährig15 %
Seniorinnen und Senioren, also Grundsicherungsempfänger, die ergänzend zu ihrer Grundsicherungsleistung im Alter Hilfe für den Lebensunterhalt erhielten5,5 %

Etwa die Hälfte der Unterstützten war weiblich, 66 % lebten allein in einem Haushalt. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger belief sich auf knapp 16 %.

In besonderen Notsituationen, zum Beispiel bei gesundheitlichen oder sozialen Beeinträchtigungen und Behinderungen, werden Hilfeleistungen entsprechend den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII gewährt. An Leistungen kommen dabei die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Gesundheit (bei Krankheit) und vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Betracht. Im Laufe des Jahres 2007 wurden in Baden-Württemberg 107 700 Personen gezählt, die besondere Sozialhilfeleistungen nach den genannten Kapiteln bezogen. Dies waren 4 % mehr als 2006. Fast drei Viertel dieser Menschen lebten in Einrichtungen; etwas mehr als die Hälfte waren Männer.

Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII erhielten über 2 800 Personen. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um die Kosten für Arzt, Krankenhaus oder Medikamente, die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden.

26 000 Menschen mit Behinderungen arbeiteten in Werkstätten für behinderte Menschen

Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Behinderungen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Allerdings wird die Hilfe nur gewährt, wenn kein spezieller Leistungsträger – wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit – zur Leistung verpflichtet ist.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bezogen 2007 rund 63 900 Personen, rund 6 % mehr als 2006. 48 800 dieser Personen lebten in Einrichtungen wie zum Beispiel Behindertenheimen; fast 60 % waren Männer. Bei den Hilfeleistungen für die Menschen in Einrichtungen handelte es sich in der Hauptsache um die Leistungen der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (26 000 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (19 100 Fälle). Rund 9 700 behinderte Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Bei den Hilfeleistungen an behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Wohnen im Vordergrund. Rund 7 800 Menschen erhielten Hilfen zum selbstbestimmten Leben in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. Bei 6 600 Leistungsfällen von Empfängern außerhalb von Einrichtungen handelte es sich um heilpädagogische Leistungen für Kinder.

Auf Hilfe zur Pflege waren knapp 35 200 Menschen angewiesen

Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII erhalten bedürftige Personen, die altersbedingt, infolge einer Erkrankung oder einer Behinderung im Tagesablauf Hilfe benötigen und trotz der Leistungen der Pflegeversicherung die benötigten Pflegeleistungen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII waren knapp 35 200 Personen und damit 4,5 % mehr als 2006 angewiesen, die meisten davon (29 700) in Einrichtungen wie Pflegeheimen. Eingestuft waren davon

in der Pflegestufe 133 %
in der Pflegestufe 228 %
in der Pflegestufe 319 %

die restlichen Meldungen bezogen sich auf Personen in teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege sowie auf die sogenannte Pflegestufe 0, also auf Pflegebedürftige mit einem Betreuungsbedarf, der von der Pflegeversicherung noch nicht vergütet wird. Über zwei Drittel der Empfänger der Hilfe zur Pflege waren Frauen.

Fast 6 900 Personen und damit 4 % weniger Menschen als 2006 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel 8 und 9 SGB XII, 4 600 Männer und 2 300 Frauen. In rund 4 300 Fällen handelte es sich hierbei um Beratungsleistungen und persönliche Betreuung, um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Rund 1 300 Fälle bezogen sich auf die Blindenhilfe und in 1 200 Fällen wurden Bestattungskosten übernommen. Nach Kapitel 9 SGB XII übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten von mittellos Verstorbenen, wenn die Angehörigen dazu nicht in der Lage oder nicht auffindbar sind.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die finanziell bedeutendste Hilfeart der Sozialhilfe

Für die Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) wurden 2007 in Baden-Württemberg brutto insgesamt 2,1 Mrd. Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern zum Beispiel aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 1,8 Mrd. Euro. Das waren knapp 4 % oder 66 Mill. Euro mehr als 2006.

  • 31 Mill. Euro wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII ausgegeben, das war ein Drittel mehr als 2006.
  • 341 Mill. Euro betrugen die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII; diese stiegen damit um 6 %.
  • 1,4 Mrd. Euro (+ knapp 3 % gegenüber dem Vorjahr) wurden für die Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im vergangenen Jahr ausgegeben. Darunter sind vor allem die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 1 Mrd. Euro von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die sogenannte »Hilfe zur Pflege« mit insgesamt 303 Mill. Euro.
  • Mit 1 Mrd. Euro ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die finanziell bedeutendste Hilfeart der Sozialhilfe. Immerhin wurden rund 57 % der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die 554 Mill. Euro aufgewendet wurden, Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (407 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (120 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.

Anhaltender Rückgang der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Am Jahresende 2007 wurden in Baden-Württemberg 12 260 Personen mit Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterstützt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 3 540 Personen oder um über 22 %. Der seit Beginn der Statistik bei Inkrafttreten des AsylbLG zu verzeichnende Rückgang bei der Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen setzte sich damit 2007 verstärkt fort. Gegenüber der ersten Erhebung 1994 hat sich die Zahl der Empfänger auf weniger als ein Fünftel reduziert. Rund ein Drittel der Unterstützten war Ende 2007 noch minderjährig, etwa zwei Drittel standen im mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und nur knapp 3 % waren 65 Jahre oder älter.

Etwa ein Viertel der Leistungsempfänger bezog die Leistung weniger als ein Jahr, ein knappes Drittel zwischen einem und 3 Jahren und über 40 % der Empfänger bezogen die Regelleistung seit mehr als 3 Jahren. Die Empfänger lebten in 7 036 Haushalten; in über der Hälfte (53 %) der Fälle handelte es sich dabei um alleinstehende Männer, nur 17 % waren alleinstehende Frauen. Weitere 13 % dieser Haushalte waren Paare mit und ohne Kinder und 17 % entfielen auf einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte.

Die meisten der hier gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge kommen aus einem europäischen Land; allerdings ging gerade die Zahl der europäischen Flüchtlinge in den vergangenen Jahren stark zurück (Schaubild 3). Mit deutlichem Abstand folgen asiatische und afrikanische Länder. Über ein Drittel (37 %) der Regelleistungsempfänger kam aus dem ehemaligen Jugoslawien. Weitere größere Gruppen kamen aus folgenden Ländern:

Irak9,0 %
Türkei7,8 %
Libanon4,8 %
Syrien4,1 %

Fast 15 % der Leistungsempfänger hatten einen afrikanischen Pass. Unter diesen war das häufigste Herkunftsland Algerien (2,4 %), gefolgt von Kamerun (2,1 %) und Nigeria (1,9 %).

Infolge des drastischen Rückgangs der Zahl der Regelleistungsempfänger haben sich 2007 auch die Ausgaben für die Leistungen erheblich verringert. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG beliefen sich auf insgesamt 74 Mill. Euro. Nach Abzug der Einnahmen – größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – in Höhe von 2,5 Mill. Euro betrugen die Nettoausgaben rund 71 Mill. Euro; dies entspricht einem Rückgang von gut 12 % gegenüber 2006. Entsprechend der Entwicklung der Empfängerzahl lagen im Jahr 2007 auch die Ausgaben auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Asylbewerberleistungsstatistik. Ihren Höchststand hatten sie 1996 mit 362 Mill. Euro erreicht.

Ausgaben und Zahl der Empfänger der Kriegsopferfürsorge stark rückläufig

Die Kriegsopferversorgung gewährt Leistungen zum Ausgleich von kriegsbedingten Gesundheitsschäden und ihren wirtschaftlichen Folgen. Der Kreis der Versorgungsberechtigten umfasst sowohl die Kriegsbeschädigten als auch die Hinterbliebenen. Dabei ist es unerheblich, ob der Anspruch durch Kriegseinwirkung wie im Zweiten Weltkrieg, oder durch den Wehrdienst in der Bundeswehr eingetreten ist. Außerdem werden in dieser Statistik auch die Empfänger und die Aufwendungen für die Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erfasst.

Im Jahr 2006 – die Erhebung wird für jedes zweite Jahr durchgeführt – war die Anzahl der Empfänger von laufenden Leistungen gegenüber der Vorerhebung 2004 wieder stark rückläufig. Damit setzte sich aus demografischen Gründen der Trend der letzten Jahre fort. Im Jahr 2006 erhielten nur noch rund 6 400 Personen laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge, etwa ein Drittel weniger als 2004. Im Jahre 2006 wurden 51 Mill. Euro (brutto) für Leistungen der Kriegsopferfürsorge ausgegeben. Nach Berücksichtigung der Einnahmen in Höhe von 11 Mill. Euro 21 % weniger als 2004.

1 Eine Bedarfsgemeinschaft kann erwerbsfähige sowie nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige wie zum Beispiel Ehe- bzw. Lebenspartner und minderjährige Kinder umfassen. Sie ist enger gefasst als der Haushalt, zu dem alle Personen gehören, die zusammen leben und wirtschaften. So zählen zum Beispiel volljährige Kinder, Großeltern und Enkelkinder nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen ihr Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzen.

2 Alle Daten zum Bezug des ALG II wurden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben.