Über 10 Jahre neue Insolvenzordnung
10 Jahre bundeseinheitliche Insolvenzstatistik
Im Laufe des Krisenjahres 2009 kam es wiederholt zur Insolvenzanmeldung namhafter Unternehmen, so dass das Insolvenzgeschehen verstärkt in der Öffentlichkeit zur Diskussion stand. Das Insolvenzrecht ist für die Funktion einer Marktwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Als zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts beinhaltet es die rechtliche Ordnung des Marktaustritts bzw. die finanzielle Neustrukturierung zahlungsunfähiger Wirtschaftseinheiten. Mit nur nahezu 7 von 1 000 Unternehmen im Durchschnitt der letzten 10 Jahre wird zwar eine verhältnismäßig geringe Zahl der bestehenden Unternehmen insolvent. Die Verflechtung mit vielen Marktpartnern verlangt aber klare Normen für alle. Für den Zeitraum 1999 bis 2009 kumulierte sich die Zahl der insolventen Firmen zu einem Anteil von 7 % gemessen an der durchschnittlichen Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen. Neben den Unternehmensinsolvenzen wird in der Insolvenzordnung auch die Abwicklung der Insolvenzen privater Schuldner geregelt. Zahlungsunfähig wurden im Jahr 2009 rund 14 000 Privatschuldner, seit 1999 waren es rund 90 000 Personen. Die Insolvenzordnung trat am 1. Januar 1999 in Kraft, die entsprechende Insolvenzstatistik liegt bundesweit seit dem Jahr 2000 vor, für das Jahr 1999 gibt es nur eingeschränkte Daten.