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Erziehungsberechtigte entscheiden sich häufig gegen die Grundschulempfehlung

Zum vergangenen Schuljahr 2019/20 standen in Baden-Württemberg knapp 91 600 Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassenstufe vor der Entscheidung, auf welche auf der Grundschule aufbauende Schule sie wechseln sollen. Die höchste Übergangsquote verzeichnete mit gut 43 % das Gymnasium, die Realschule folgte mit knapp 35 %, die Gemeinschaftsschule mit 13 % und den niedrigsten Anteil verbuchte mit knapp 6 % die Werkreal-/Hauptschule. Die Rangfolge bei der Schulartwahl veränderte sich allerdings im Zeitverlauf. Noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts war die meistgewählte Schulart mit gut 34 % die damalige Hauptschule und das Gymnasium lag mit knapp 34 % ein ganzes Stück unterhalb des heutigen Niveaus. Auf Basis der Daten aus der amtlichen Schulstatistik lassen sich diese Entwicklungen, welche sowohl mit schulpolitischen Maßnahmen als auch mit einem sich wandelnden Willen der Erziehungsberechtigten einhergingen, im Zeitverlauf verdeutlichen.

In Baden-Württemberg beträgt die Grundschulzeit 4 Schuljahre. Nach erfolgreichem Bestehen der 4. Klassenstufe steht für die Kinder ein Wechsel auf eine weiterführende Schule an. Hierbei kommt insbesondere den Erziehungsberechtigten eine Schlüsselrolle zu, da sie entscheiden müssen, welche Schulart die »richtige« für ihr Kind ist. Mit der Wahl der weiterführenden Schulart erfolgt auch eine Weichenstellung für den weiteren Bildungsverlauf der Kinder. Denn jeder der vier großen Schularten – Werkreal-/Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gemeinschaftsschule – liegen unterschiedliche pädagogische Konzepte zugrunde. Zwar werden dadurch auch die weiteren Möglichkeiten und Chancen der Kinder nach dem Ende der allgemeinbildenden Schulbildung auf berufliche Ausbildung oder Studium stark beeinflusst. Allerdings geht mit der Entscheidung für eine weiterführende Schulart keinesfalls der höchste zu erreichende allgemeinbildende Abschluss eines Kindes einher. Unabhängig von der gewählten Schulart ist es im baden-württembergischen Schulsystem grundsätzlich möglich, durch Schulartwechsel im allgemeinbildenden Bereich oder Weiterqualifikation im beruflichen Schulwesen die allgemeine Hochschulreife als höchsten allgemeinbildenden Abschluss zu erreichen.

Vergabe höherwertiger Grundschulempfehlungen

Im Vorfeld des Wechsels auf eine weiterführende Schule erhält in der Regel jedes Kind in der vierten Klassenstufe zusammen mit der Halbjahresinformation von der Grundschule eine Empfehlung, welche auf der Grundschule aufbauende Schulart für den schulischen Anschluss am geeignetsten erscheint. Bei dieser Grundschulempfehlung handelt es sich um eine pädagogische Einschätzung über die bisherigen schulischen Leistungen und Kompetenzen sowie das Entwicklungspotenzial jedes Kindes.1 Die Aussprache der Grundschulempfehlung erfolgt seitens der Grundschule für die

  • Werkreal-/Hauptschule,
  • Werkreal-/Hauptschule oder Realschule,
  • Werkreal-/Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium,2

wobei seit dem Jahr 2012 die Gemeinschaftsschule bei allen drei Empfehlungen enthalten ist.

Die absolute Anzahl der jährlich ausgesprochenen Empfehlungen für den Wechsel auf eine weiterführende Schule ging seit der Jahrtausendwende mit einem Höchststand von 120 600 im Jahr 2001 und einem Tiefststand mit knapp 91 100 im Jahr 2016 um fast ein Viertel zurück. In den letzten Schuljahren stiegen die Zahlen wieder leicht an und beliefen sich im Jahr 2019 auf knapp 91 600 Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung in der vierten Klassenstufe befanden.

Neben der in erster Linie demografisch bedingt rückläufigen Zahl der vergebenen Grundschulempfehlungen zeichnete sich in den vergangenen 2 Jahrzehnten im qualitativen Sinne ein eindeutiger Trend hin zur Aussprache formal höherwertiger Empfehlungen ab. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Hauptschulempfehlung3 sank seit der Jahrtausendwende von gut 35 % bis zum Schuljahr 2019/20 um 12 Prozentpunkte auf gut 23 % ab. Demgegenüber stieg im gleichen Zeitraum der Anteil der Viertklässlerinnen und Viertklässler mit einer Empfehlung für die Realschule um gut 3 Prozentpunkte auf gut 28 % und für das Gymnasium um gut 7 Prozentpunkte auf knapp 47 %.4 Beginnend mit dem Schuljahr 2015/16 lagen die Anteile der Kinder, welche in der 4. Klassenstufe keine Grundschulempfehlung erhielten, stets über 1 % und beliefen sich im Schuljahr 2019/20 auf knapp 2 %. Letzteres dürfte sich auf die starke Zuwanderung aus dem Ausland in den letzten Jahren zurückführen lassen (Schaubild 1).

Vermehrt Wechsel auf formal höhere Schularten

In den vergangenen 20 Jahren stand jährlich eine niedrige sechsstellige bzw. hohe fünfstellige Anzahl an Viertklässlerinnen und Viertklässlern im Land vor der Entscheidung, auf welche weiterführende Schule sie wechseln sollen. Noch zum Schuljahr 2000/01 wechselten jeweils rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler auf eine der damals existierenden drei großen Schularten. Den größten Anteil an Übergängen verzeichnete zu diesem Zeitpunkt mit gut 34 % die Hauptschule, gefolgt vom Gymnasium mit knapp 34 % und der Realschule mit fast 31 %. In den folgenden Jahren änderte sich das Übergangsverhalten der Kinder beträchtlich und die Übergangsquote auf die Hauptschule sank jährlich ab. Einen geringeren Anteil an Übergängen verbuchte sie gegenüber dem Gymnasium erstmals zum Schuljahr 2001/02 und gegenüber der Realschule ab dem Schuljahr 2004/05. Auch wenn in Baden-Württemberg im betrachteten Zeitraum bis zum Schuljahr 2011/12 die verbindliche Grundschulempfehlung galt und Wechsel auf höhere Schularten entgegen der Grundschulempfehlung nur in Ausnahmefällen möglich waren, wechselten mehr und mehr Schülerinnen und Schüler auf formal höhere Schularten. Möglich wurde dies in erster Linie durch die bereits erwähnte Aussprache höherwertiger Grundschulempfehlungen. Im Vergleich zum Schuljahr 2000/01 sank die Übergangsquote der Hauptschule auf die inzwischen zur Werkreal-/Hauptschule weiterentwickelte Schulart bis zum Schuljahr 2011/12 um gut 10 Prozentpunkte auf knapp 24 % ab, wohingegen die Realschule um knapp 4 Prozentpunkte auf gut 34 % zulegte und das Gymnasium mit einem Zuwachs von gut 7 Prozentpunkten knapp 41 % der Übergänge verbuchte (Schaubild 2).

Zum Schuljahr 2012/13 wurden zwei schulpolitische Maßnahmen umgesetzt, welche auch die Übergänge auf weiterführende Schulen maßgeblich beeinflussten. Das bis dato dreigliedrige Schulsystem Baden-Würt­tembergs wurde um die neu eingeführte Gemeinschaftsschule5 erweitert und die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurde abgeschafft. Damit stand den Schülerinnen und Schülern neben dem Wechsel auf eine weitere Schulart auch die Möglichkeit offen, Schulartwechsel entgegen der Grundschulempfehlung vorzunehmen. Die Verantwortung für die Entscheidung, welche Schulart ein Kind im Anschluss an die Grundschule besucht, obliegt seitdem alleine der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. In der Folge verstärkte sich der Trend des Wechsels auf formal höhere Schularten. Im Vergleich zum Schuljahr vor der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung stiegen die Übergangsquoten auf die Realschule und das Gymnasium um jeweils knapp 3 Prozentpunkte auf gut 37 % bzw. knapp 44 %. Die Gemeinschaftsschule verbuchte in ihrem Startjahr knapp 2 % der Übergänge und die Werkreal-/Hauptschule verzeichnete einen Rückgang um knapp 8 Prozentpunkte auf fast 16 %. In den folgenden Schuljahren lag die Übergangsquote auf die Realschule bzw. das Gymnasium zwar leicht unter dem Spitzenwert vom Schuljahr 2012/13 mit 81 %, allerdings pendelte sich diese seit dem Schuljahr 2016/17 auf rund 78 % ein und lag damit weiterhin über dem Niveau zur Zeit der verbindlichen Grundschulempfehlung. Demgegenüber erreichte die Übergangsquote auf die Werkreal-/Hauptschule bzw. die Gemeinschaftsschule in den letzten Jahren rund 19 %, wobei durch die vermehrte Schließung von Werkreal-/Hauptschulen und dem sukzessiven Ausbau der Gemeinschaftsschulen eine Verschiebung der Anteile von der Werkreal-/Hauptschule zur Gemeinschaftsschule stattfand.

Eine erneute Änderung des Schulgesetzes in Bezug auf die Grundschulempfehlung trat zum Schuljahr 2018/19 in Kraft. Seitdem muss die Grundschulempfehlung als Teil der Anmeldung in der auf der Grundschule aufbauenden Schule vorgelegt werden und bei Abweichung von der empfohlenen Schulart kann die Schulleitung den Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch anbieten. Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ein Kind letztendlich besucht, wird allerdings weiterhin alleine von den Erziehungsberechtigten getroffen. Zwar sank als Folge der Verpflichtung zur Vorlage der Grundschulempfehlung die Übergangsquote auf die Realschule bzw. das Gymnasium bis zum Schuljahr 2019/20 tendenziell leicht ab und die Übergangsquote auf die Werkreal-/Hauptschule bzw. die Gemeinschaftsschule nahm leicht zu. Allerdings wurde hierdurch kein direkter Bruch bei der Wahl der weiterführenden Schule erkennbar wie im Zuge der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2011/12. Demzufolge verbuchte zum Schuljahr 2019/20 die höchste Übergangsquote das Gymnasium mit gut 43 %, gefolgt von der Realschule mit knapp 35 %. Mit deutlichem Abstand folgten mit 13 % die Gemeinschaftsschule und mit knapp 6 % die Werkreal-/Hauptschule.

Vermehrte Wechsel entgegen der Grundschulempfehlung

Bis zur Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung folgten die Schülerinnen und Schüler in der Regel der Empfehlung und wechselten auf die Ihnen angeratene bzw. eine formal niedrigere Schulart. Zum Schuljahr 2011/12 wechselten gut 5 % der Schülerinnen und Schüler mit einer Werkreal-/Hauptschulempfehlung auf die Realschule und Übergänge auf das Gymnasium waren mit dieser Grundschulempfehlung kaum messbar. Übergänge mit einer Realschulempfehlung auf das Gymnasium waren mit einem Anteil von gut 1 % ebenso relativ selten.

Dieses Wahlverhalten änderte sich mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und Kinder wechselten häufiger gegen die Empfehlung auf formal höhere Schularten (Schaubild 3). In der Folge wechselten zum Schuljahr 2012/13 knapp 35 % der Kinder mit einer Werkreal-/Hauptschulempfehlung auf eine Realschule und auch Übergänge auf Gymnasien waren mit gut 1 % erstmals wirklich messbar. Ebenso wechselten auch gut 16 % der Kinder mit einer Realschulempfehlung in der Tasche auf ein Gymnasium. Wechsel auf formal niedrigere Schularten, welche schon immer möglich waren, fanden in ähnlich hohem Maße statt, wie in der Zeit, als die Empfehlung verbindlich war.

An diesem Phänomen des Wechsels entgegen der Grundschulempfehlung änderte auch die zum Schuljahr 2018/19 eingeführte verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung des Kindes an der weiterführenden Schule nichts. Im Vergleich zum ersten Schuljahr ohne verbindliche Grundschulempfehlung wechselten mit gut 36 % bzw. rund 2 % tendenziell leicht mehr Kinder entgegen der Empfehlung einer Werkreal-/Hauptschule auf eine Realschule bzw. ein Gymnasium. Mit einer Realschulempfehlung wechselten weiterhin knapp 16 % auf ein Gymnasium.

Steigende Heterogenität der Schülerschaft nach Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung

Bis zum Schuljahr 2011/12 war an den weiterführenden Schulen die Schülerschaft gemessen an deren Grundschulempfehlung in der Eingangsklassenstufe 5 relativ homogen. An Gymnasien betrug der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Empfehlung für diese Schulart unter 1 %. Bei den Werkreal-/Hauptschulen besaßen knapp 4 % der Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für eine formal höhere Schulart. Die höchste Heterogenität wies die Schülerschaft der Realschulen auf. Hier lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Werkreal-/Hauptschulempfehlung bei knapp 4 % und 28 % hätten auch ein Gymnasium besuchen können.

Seit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung veränderte sich an den weiterführenden Schulen auch die Schülerschaft nach deren Leistungsstand laut Grundschulempfehlungen (Schaubild 4). Die Werkreal-/Hauptschule wies fortan die höchste Homogenität auf. Zum Schuljahr 2019/20 waren gemäß Grundschulempfehlung gut 8 % der Schülerinnen und Schüler auch für eine formal höhere Schulart geeignet. An Gymnasien lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung mit gut 11 % mehr als 10 Prozentpunkte über dem Anteil des Schuljahres 2011/12. Auch wenn bei der Gemeinschaftsschule von ihrer Konzeption als »Schule für alle« die Vermutung naheliegen könnte, dass hier die stärkste Durchmischung der unterschiedlichen Leistungsniveaus nach der Grundschulempfehlung vorzufinden ist, wies auch zum Schuljahr 2019/20 die Realschule weiterhin die höchste Heterogenität auf Basis der anzutreffenden Grundschulempfehlungen auf. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule lag mit knapp 24 % rund 20 Prozentpunkte über der Marke vom Schuljahr 2011/12 und fast 20 % der Schülerinnen und Schüler besaßen eine Gymnasialempfehlung.

Da die Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/13 eingeführt wurde, ist kein Vergleich zu Schuljahren, in welchen die Grundschulempfehlung verbindlich war, möglich. Seit dem Start der Gemeinschaftsschulen besaß die überwiegende Mehrheit der dortigen Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule. Im Startjahr lag deren Anteil bei knapp 60 % und dieser stieg bis zum Schuljahr 2019/20 weiter auf 65 %. Die Anteile der Kinder mit Realschul- und Gymnasialempfehlung sanken dementsprechend in den vergangenen Schuljahren leicht ab und beliefen sich zum Schuljahr 2019/20 auf gut 26 % und knapp 9 %.

Realschule bei Kindern mit Migrationshintergrund erste Wahl

Unter den rund 91 600 Übergängen auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2019/20 befanden sich knapp 26 000 Kinder mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Schuljahr 2014/15, in welchem der Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler in der amtlichen Schulstatistik erstmalig erhoben wurde und bei knapp 21 % lag, stieg der Anteil in den vergangenen 6 Schuljahren um rund 7 Prozentpunkte auf gut 28 %.

Beim Vergleich der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund traten teils große Unterschiede bei der Wahl der auf der Grundschule aufbauenden Schulart auf. Zwar waren bei beiden Gruppen die Realschule und das Gymnasium die favorisierten Schularten, allerdings war deren Rangfolge vertauscht. Die beliebteste Schulart bei den Übergängerinnen und Übergängern mit Migrationshintergrund zum Schuljahr 2019/20 war die Realschule, die von knapp 37 % gewählt wurde. Von den Kindern ohne Migrationshintergrund entschied sich mit knapp 34 % ein etwas geringerer Anteil für diese Schulart. Bei Letzteren war das Gymnasium die erste Wahl und wurde mit gut 47 % von fast jedem zweiten Kind gewählt. Bei dieser Schulart war auch der deutlichste Unterschied zwischen den beiden Schülergruppen festzustellen. Mit einem um rund 14 Prozentpunkte niedrigeren Anteil entschied sich rund jedes dritte Kind mit Migrationshintergrund für das Gymnasium (Schaubild 5).

Für die Schulart Werkreal-/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule entschied sich jeweils ein Viertel der Kinder mit Migrationshintergrund und ein Sechstel der Kinder ohne Migrationshintergrund. Damit lagen diese Schularten bei beiden Schülergruppen weit hinter den favorisierten Schularten Realschule und Gymnasium.

1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.) (2019): Grundschule – Von der Grundschule in die weiterführende Schule, S. 6.

2 Eine Empfehlung für die jeweilige Schulart wird ausgesprochen, wenn die bisherige Entwicklung des Kindes den Anforderungen der weiterführenden Schulart entspricht. Üblicherweise orientiert sich die Empfehlung an der Durchschnittsnote der Fächer Deutsch und Mathematik der Halbjahresinformation in Klassenstufe 4. In der Regel wird Kindern mit einem Durchschnitt von 2,5 und besser das Gymnasium, von 3,0 und besser die Realschule und von schlechter als 3,0 die Werkreal-/Hauptschule empfohlen.

3 Ab dem Jahr 2012: Werkreal-/Hauptschule oder Gemeinschaftsschule.

4 Bis zum Schuljahr 2011/12 stieg der Anteil an Gymnasialempfehlungen auf gut 50 % und lag damit deutlich über dem seit dem Schuljahr 2012/13 verzeichneten Niveau, zu welchem die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen aufgehoben worden war.

5 Die Gemeinschaftsschulen wurden zumeist an Standorten von Werkreal-/Hauptschulen errichtet und der an dem Standort bereits existierende Bildungsgang der Werkreal-/Hauptschule auslaufend fortgeführt. Die Schulart startete im Schuljahr 2012/13 mit 41 Schulen und wurde in mehreren Tranchen zum Beginn jeden neuen Schuljahres bis zum Schuljahr 2019/20 auf 320 Schulen ausgebaut.