Kinder- und Jugendhilfe

Gemäß dem Achten Buch Sozialgesetzbuch hat jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe zielt darauf ab, dieses Recht zu verwirklichen. Dazu gehören Angebote wie Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Erziehungshilfen und Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung.
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Die jährliche Statistik zur Adoptionsvermittlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Baden-Württemberg erfasst Adoptionen, die von Adoptionsvermittlungsstellen in Baden-Württemberg vermittelt wurden, einschließlich Adoptionsvermittlungen in andere Bundesländer. Diese Befragung zielt darauf ab, umfassende und verlässliche statistische Daten zu Adoptionen, den adoptierten Kindern und Jugendlichen sowie zur Situation der abgebenden und der aufnehmenden Familien bereitzustellen.
Die Kindeswohlgefährdungsstatistik erfasst sämtliche abgeschlossenen Gefährdungseinschätzungsverfahren nach § 8a Abs. 1 SGB VIII. Ziel dieser Befragung ist es, umfassende und verlässliche statistische Daten zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung sowie zur Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen und den eingeleiteten Hilfsmaßnahmen bereitzustellen.
Das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung kann wie folgt sein:
- Akute Kindeswohlgefährdung: Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen ist bereits eingetreten oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.
- Latente Kindeswohlgefährdung: Die tatsächliche Gefahr kann nicht eindeutig festgestellt werden, jedoch besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder diese kann nicht ausgeschlossen werden.
- Keine Kindeswohlgefährdung, aber Bedarf an Hilfe oder Unterstützung.
- Keine Kindeswohlgefährdung und kein Bedarf an Hilfe oder Unterstützung.
In der Statistik werden sämtliche Jugendarbeitsangebote erfasst, die im Berichtsjahr durchgeführt wurden und folgende Kriterien erfüllen:
- Das Angebot wurde von einem öffentlichen Träger oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt.
- Das Angebot wurde entweder mit öffentlichen Mitteln gefördert oder der Träger erhielt eine öffentliche Förderung.
- Das Angebot zielt vorrangig auf die Förderung der jugendlichen Entwicklung ab oder stellt eine geförderte Mitarbeiterfortbildung bei anerkannten Trägern der Jugendarbeit dar.
Angaben zu betreuten Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege enthält die Themenseite "Kinderbetreuung".
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