Umweltökonomie

Die Umweltökonomischen Erhebungen bieten Einblicke in Umfang, Struktur und Entwicklung des Ökomarktes. Anhand von erzielten Umsätzen und Beschäftigtenzahlen lässt sich beispielsweise die volkswirtschaftliche Bedeutung der Umweltbranche einschätzen. Darüber hinaus ermöglicht die Erfassung von Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Bemühungen der Wirtschaft im Bereich Umweltschutz.
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Häufig gestellte Fragen
Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind Güter und Leistungen, die schädliche Einflüsse auf die Umwelt aus Produktion und Konsum vermeiden, verhindern oder beseitigen.
Beispiele:
- Güter: Photovoltaikanlagen, Lärmschutzwände, Messgeräte für Abgase, usw.
- Leistungen: Konzepte, Beratungen und Software, Gutachten, usw.
Die Novellierung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) 2005, Änderungen des Berichtskreises sowie eine kontinuierliche Anpassung der Erhebung an die politischen Rahmenbedingungen führen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit.
Nein. Im Rahmen der Erhebung wird lediglich danach gefragt, wie viele Beschäftigte in dem jeweiligen Betrieb die gemeldeten Gesamtumsätze mit Umweltschutzleistungen erwirtschaftet haben. Eine Differenzierung getrennt nach Umweltbereichen wird nicht vorgenommen.
Nein, die Erhebung umfasst nur die mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigten (gemessen in Vollzeitäquivalenten).
Im Rahmen der Erhebung können nicht alle Umweltschutzgüter abgebildet werden. Der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland ist nirgendwo in seiner Gänze abgebildet. Es sind daher nicht alle Betriebe bekannt, die Güter und Leistungen für den Umweltschutz anbieten. Die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter basiert auf intensiven Recherchen. Ferner ist bei der Interpretation der Daten zu beachten, dass zum Beispiel Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwasserwirtschaft nicht im Sinne der Erhebung erfragt werden. Außerdem werden im Rahmen der Erhebung Energieerzeugnisse (z. B. Umsatz aus Windenergie oder Solarstrom) und ausschließliche Handelsleistungen nicht erfasst. Außerdem wurden bei der Änderunge des Umweltstatistikgesetzes vom 26. Juli 2016 u. a. Abschneidegrenzen für den Berichtskreis eingeführt.
Eine Gegenüberstellung kann in den Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes erfolgen. In der Regel liegen Angaben aus anderen Statistiken zu den Gesamtumsätzen vor. Im Dienstleistungsbereich liegen dahingegen – wenn überhaupt – nur Registerangaben für Einbetriebsunternehmen vor.
Nein. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland nirgendwo in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen.
Investitionen sind als Investitionen in Sachanlagen, Wert der erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen sowie Investitionen in immaterielle Vermögenswerte für den Umweltschutz von Unternehmen und Betrieben definiert.
Die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz unterlag seit ihrer Einführung 1975 immer wieder verschiedenen Novellierungen wie bspw. der Umgestaltung der Wirtschaftszweige oder Änderungen im Umweltstatistikgesetz. Die daraus resultierenden Anpassungen in der Erhebung führen zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Jahre untereinander.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass bei der Erhebung zu den Investitionen in den Umweltschutz zwischen den Jahren zum Teil größere Schwankungen auftreten, die jedoch als natürlich betrachtet werden können. Dies begründet sich vor allem darin, dass Investitionen in Unternehmen und Betrieben sehr punktuell stattfinden und sich nicht immer konstant über mehrere Jahre erstrecken.
Additive (End-of-pipe) Maßnahmen werden zum Schutz der Umwelt dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet (zum Beispiel Filter). Integrierte Maßnahmen führen direkt bei der Produktion zur Verminderung von Umweltbelastungen (z. B. Kreislaufführung von Stoffen oder Verfahrensänderungen, die den Einsatz umweltfreundlicher Rohstoffe ermöglichen).
In den ersten Jahren der Durchführung war das Baugewerbe Teil der Erhebung. Die Investitionssumme stellte sich jedoch als so gering heraus, dass die Befragung des Baugewerbes keine erkennbaren Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hatte. Daher wurde die Befragung nach Abwägung von Kosten und Nutzen eingestellt.
Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Alle Investitionen in Klimaschutz sind nach dem Verständnis der amtlichen Statistiken integrierte Maßnahmen.
Als Unternehmen gilt die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert. Ein Unternehmen kann an unterschiedlichen Standorten mehrere Betriebe haben. Daher kommt es für die Bundesländer bei Addition der Unternehmensangaben und bei Addition der Betriebsangaben zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im Jahr 2008 wurde die Systematik der Wirtschaftszweige geändert. Durch die Änderung werden Unternehmen und Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltschutzverschmutzungen dem produzierenden Gewerbe zugeordnet und sind deshalb berichtspflichtig.