Europawahl

Einleitung
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten hängt im Wesentlichen von der Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates ab. In Deutschland wird nach dem Verhältniswahlsystem gewählt, wobei Wahlberechtigte nur über eine Stimme verfügen. Die letzte Europawahl fand am 9. Juni 2024 statt.
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Seit den Europawahlen 1994 können die Bürgerinnen und Bürger der EU das aktive und passive Wahlrecht entweder in ihrem Heimatland oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat ausüben. Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen sind für Europawahlen somit nicht nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland wahlberechtigt. Allerdings müssen diese vor der Wahl im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sein. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde zur Europawahl 2024 von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Am Wahlabend wird das vorläufige Ergebnis ermittelt und vom Statistischen Landesamt für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht und zwar für das Land, die Stadt- und Landkreise und für die Gemeinden. Das endgültige Ergebnis wird nach der Sitzung des Landeswahlausschusses festgestellt (rund 3 Wochen nach dem Wahltermin) und dann ebenfalls vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Dann sind auch detaillierte landesweite Ergebnisse nach Wahlbezirken verfügbar.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung in ausgewählten Wahlbezirken und wird in Baden-Württemberg bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei Landtagswahlen durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich die Wählerinnen und Wähler an der Wahl beteiligt und für wen sie gestimmt haben. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen analysieren.
Zur Gewinnung der Daten wurden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel, die in den Stichprobenwahlbezirken einen Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppe und Geschlecht enthalten, ausgewertet. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sind zuverlässiger als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute, da der Stichprobenumfang deutlich größer ist. Zudem wird das tatsächliche und nicht das erfragte Wahlverhalten dokumentiert. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist dabei stets die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.
Weitere Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik gibt es bei der Bundeswahlleitung.
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E-Mail: wahlen@stala.bwl.de