Landtagswahl

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gewählt. Dieser besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Ab der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, in Anlehnung an das Bundestagswahlrecht, zwei Stimmen. Zuvor besaßen sie lediglich eine Stimme. Die letzte Landtagswahl fand am 14. März 2021 statt.

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Häufig gestellte Fragen

Wahlberechtigt und wählbar bei den Landtagswahlen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde im März 2022 von 18 auf 16 Jahren gesenkt.

Am Wahlabend wird das vorläufige Ergebnis ermittelt und vom Statistischen Landesamt für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht und zwar für das Land, die Wahlkreise und für die Gemeinden. Das endgültige Ergebnis wird nach der Sitzung des Landeswahlausschusses festgestellt (rund 3 Wochen nach dem Wahltermin) und dann ebenfalls vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Dann sind auch detaillierte landesweite Ergebnisse nach Wahlbezirken verfügbar.

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung in ausgewählten Wahlbezirken und wird in Baden-Württemberg bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei Landtagswahlen durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich die Wählerinnen und Wähler an der Wahl beteiligt und für wen sie gestimmt haben. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen analysieren.

Zur Gewinnung der Daten wurden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel, die in den Stichprobenwahlbezirken einen Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppe und Geschlecht enthalten, ausgewertet. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sind zuverlässiger als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute, da der Stichprobenumfang deutlich größer ist. Zudem wird das tatsächliche und nicht das erfragte Wahlverhalten dokumentiert. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist dabei stets die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.

Weitere Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik gibt es bei der Bundeswahlleitung.

Sie finden die Ergebnisse in unserer Statistikdatenbank auf Ebene des Landes, der Stadt- und Landkreise sowie der Gemeinden. Zusätzlich können Sie hier die Ergebnisse auf Wahlkreisebene, Gemeindeebene (inkl. gemeindeübergreifender Briefwahlbezirke) und Wahlbezirksebene  herunterladen.

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E-Mail: wahlen@stala.bwl.de