Beratung zum Digitaltauglichkeits-Check BW

Der Digitaltauglichkeits-Check BW ist ein schlankes digitales Verfahren mit zwei Schritten. Das federführende Landesministerium ist für den Check seines Regelungsvorhabens verantwortlich. Arbeitsgrundlage ist der Leitfaden Digitaltauglichkeits-Check. Er liegt dem Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung, der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen), als Anlage bei.
Service Beratung Digitaltauglichkeits-Check BW
1. Schritt: frühzeitig Vorprüfung durchführen:
Zu Beginn der Arbeiten an einem Regelungsvorhaben empfiehlt sich die Vorprüfung zum Digitaltauglichkeits-Check. Möglichst anhand der ersten für die ressortinterne Abstimmung freigegebenen Textfassung. Das federführende Ministerium übermittelt das Ergebnis der Vorprüfung an die Stabsstelle für Bürokratieentlastung.
Die Stabsstelle gibt zeitnah, verlässlich und vertraulich Feedback, ob ein Digitaltauglichkeits-Check erforderlich ist. Falls ja, berät und unterstützt die Stabsstelle unmittelbar. So lässt sich der Digitaltauglichkeits-Check BW reibungslos, zügig und mit deutlich weniger Aufwand erledigen.
2. Schritt: Digitaltauglichkeits-Check durchführen, Ergebnisse dokumentieren:
Die Vorprüfung hat ergeben, dass ein Digitaltauglichkeits-Check erforderlich ist. Nun sind die digitalrelevanten Vorgaben des Regelungsvorhabens zu identifizieren und digitaltauglich zu gestalten. Das Ergebnis des Digitaltauglichkeits-Checks ist zu dokumentieren.
Dazu ist für digitalrelevante Vorgaben jeweils kurz zu begründen, warum sie bereits digitaltauglich gestaltet sind. Falls eine Vorgabe nicht digitaltauglich gestaltet werden kann, ist das– ebenfalls zu begründen. Das Ergebnis übermittelt das federführende Ministerium an die Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check im Innenministerium. Die Prüfstelle nimmt zum Ergebnis Stellung.
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Werkstattbericht „Ein Jahr Digitaltauglichkeits-Check BW. Erste Erfahrungen mit einem neuen Werkzeug zur besseren Rechtsetzung.“
Kontakt
Stabsstelle für Bürokratieentlastung (SfBe)
beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg
Telefon: 0711 641-2856