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Bürokratielastenschätzung

Bürokratielasten sind der wesentliche mess- und beschreibbare Aufwand, der durch das Befolgen einer Vorschrift bei Wirtschaft, Bürgerschaft und Verwaltung entsteht. Die Bürokratielasten werden von der Stabsstelle für Bürokratieentlastung in Zusammenarbeit mit den Landesministerien geschätzt. Der neue Service ist eine wesentliche Entlastung: Die Legistinnen und Legisten müssen die Bürokratielasten nicht mehr selbst ermitteln, sondern können sich darauf konzentrieren, sie zu reduzieren.

 

Service Bürokratielastenschätzung

Wann ist eine Bürokratielastenschätzung erforderlich?

Bei Gesetzesvorhaben, die erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger oder aufwendige Verwaltungsverfahren erwarten lassen, sollen die Bürokratielasten von der Stabsstelle für Bürokratieentlastung geschätzt werden. Bei Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen können die Bürokratielasten von der Stabsstelle geschätzt werden.

Wie läuft eine Bürokratielastenschätzung ab?

Eine Bürokratielastenschätzung kommt im Idealfall frühzeitig im Rechtsetzungsprozess zum Einsatz. Berechnungsmethode ist der Erfüllungsaufwand auf Grundlage des Standardkosten-Modells oder eine andere angemessene Methodik. Den Auftrag an die Stabsstelle erteilt das federführende Ministerium. Bei Regelungsvorhaben mit erheblichen Auswirkungen empfiehlt es sich, die Stabsstelle frühzeitig zu kontaktieren.

Mehr erfahren …

Werkstattbericht „Bürokratielastenschätzung“ (erscheint in MH-Ausgabe 10/2025)

Kontakt

Stabsstelle für Bürokratieentlastung (SfBe)
beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg

Telefon: 0711 641-2856

E-Mail: buerokratieentlastung@stala.bwl.de

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