Praxis-Check BW

Das neue Instrument Praxis-Check BW unterstützt die Landesministerien dabei, in der Rechtsetzung nicht von einzelnen Paragrafen aus zu denken, sondern Prozesse und Verfahren ganzheitlich aus Sicht der Adressatinnen und Adressaten zu analysieren. In maßgeschneiderten (Workshop-) Formaten tauschen sich die Verantwortlichen der Rechtsetzung direkt mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Bürgerschaft und Verwaltung aus.
Service Praxis-Check BW
Wann ist ein Praxis-Check BW geeignet?
Der Praxis-Check BW eignet sich vor allem für Regelungsbereiche, die erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, Bürgerschaft und Verwaltung oder aufwendige Verwaltungsverfahren erwarten lassen. Er kann im Bestandsrecht (ex post) und beim Entwickeln neuer Regelungen (ex ante) zum Einsatz kommen. Bürokratische Hindernisse lassen sich ebenen- und themenübergreifend identifizieren. Auf Wunsch können auch Problemkomplexe oder Lebenslagen ins Visier genommen werden.
Wie läuft ein Praxis-Check BW ab?
Im Idealfall ergreift das federführende Ministerium die Initiative. Aber auch der Normenkontrollrat (NKR) BW kann Praxis-Checks vorschlagen. Die Geschäftsstelle des NKR BW und die Stabsstelle für Bürokratieentlastung unterstützen die Ministerien kostenfrei konzeptuell und methodisch. Zum Beispiel beim Planen von Gesprächsrunden oder beim Einsatz von Visualisierungstechniken aus dem Prozessmanagement. Eine unverbindliche Anfrage ist jederzeit möglich.
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Werkstattbericht „Landesrecht möglichst belastungsarm, praxis- und digitaltauglich gestalten. Erste Erfahrungen mit dem neuen Instrument Praxis-Check BW“
Kontakt
Stabsstelle für Bürokratieentlastung (SfBe)
beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg
Telefon: 0711 641-2856