Daten melden

Sie gehören zum Kreis der Auskunftspflichtigen oder möchten freiwillig an einer Datenerhebung mitwirken? Auf dieser Seite finden Sie unsere Online-Meldeverfahren und Informationen über die freiwilligen Erhebungen.
Für Auskunftspflichtige
Sie wurden aufgefordert, Daten zu übermitteln? Auf dieser Seite finden Sie Erhebungsinformationen und weitere Informationen.
Direkt zur Datenmeldung über IDEV
Für freiwillig Teilnehmende
Sie möchten freiwillig an einer Erhebung teilnehmen? Hier finden Sie Informationen zu unseren freiwilligen Haushaltebefragungen:
Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)
Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen für Auskunftspflichtige
Online-Meldeverfahren
Die beiden Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.CORE bieten die Möglichkeit, dass Unternehmen und Behörden ihre statistischen Daten online an die amtliche Statistik übermitteln können.
eSTATISTIK.core Verfahren
.CORE steht für »Common Online Rawdata Entry«.
Das System unterstützt die Gewinnung der statistischen Daten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen und Behörden.
Es kann genutzt werden, wenn die Daten elektronisch vorliegen.
IDEV Verfahren
IDEV steht für »Internet Datenerhebung im Verbund«.
Mit dieser Technik können Sie Ihre Daten verschlüsselt und somit sicher und vor unbefugten Zugriffen geschützt über das Internet melden.
Für die Nutzung ist eine Eingabe von Kennung und Passwort notwendig.
IT-Sicherheit
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Aufgabe, Daten zu erheben, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Die Erhebungen und Bundesstatistiken werden in einzelnen fachstatistischen Rechtsvorschriften geregelt. Für die Auskunftgebenden besteht in der Regel Auskunftspflicht. Die amtliche Statistik garantiert die Geheimhaltung der erhobenen Einzelangaben. Eine Weitergabe von Einzeldaten, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, ist nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Um unseren Auftrag auch hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit zu erfüllen, werden unter den uns gegebenen Rahmenbedingungen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess alle erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen nach den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffen.
Zu unseren Maßnahmen gehören u. a. moderne Verschlüsselungsverfahren, die eine abhörsichere Authentisierung und Übertragung Ihrer Daten im Onlineverfahren gewährleisten. Ebenso gehört ein ganzes Bündel an Maßnahmen dazu, die Vertraulichkeit auch bei den Verarbeitungsprozessen sowie für die Dauer der Speicherung sensibler Daten sicherstellen. Die Übermittlung der statistischen Daten mit den hierfür zur Verfügung gestellten Verfahren IDEV und eSTATISTIK.CORE erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der Statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein anerkannt sicheres Verfahren zur Datenübertragung und Serverauthentifizierung. Es stellt sicher, dass die Daten während der Übertragung nicht von Unbefugten eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.
Eine sichere Datenübermittlung erfordert auch Ihren Beitrag. Halten Sie Ihren Rechner frei von Schadsoftware. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Ihren PC oder Ihr Notebook finden Sie übersichtlich und kurz gefasst auf der Webseite des BSI oder für professionellen Anwender und Anwenderinnen ausführlich in den Rubriken »Cyber-Sicherheit – BSI-Standards zur Internet-Sicherheit (ISi-Reihe)« und in der Rubrik «IT-Grundschutz – IT-Grundschutz-Kataloge«. Auf der Webseite Botfrei.de erhalten Sie weitere Informationen zur sicheren Nutzung von Online-Diensten.
Statistische Geheimhaltung
Sämtliche für eine Erhebung gemachte Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Die statistische Geheimhaltung ist in §16 Bundesstatistikgesetz und §15 Landesstatistikgesetz geregelt.
Die Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung dient dem Schutz des Einzelnen vor der Offenlegung persönlicher und sachlicher Verhältnisse. Sie ist zentral für die Erhaltung des Vertrauens zwischen den Befragten und den statistischen Ämtern und eine wesentliche Basis für die Zuverlässigkeit der Angaben und die Teilnahmebereitschaft der zu Befragenden.
Zur Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung gehört unter anderem, dass Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Aufbereitung vernichtet werden. Namen und Adressen von Erhebungseinheiten werden so früh wie möglich gelöscht. Die erfragten Daten werden anonymisiert ausgewertet und bei der Veröffentlichung von Ergebnissen muss ausgeschlossen werden, dass Rückschlüsse auf Personen oder Unternehmen gezogen werden können. Aus unseren veröffentlichten Ergebnissen lassen sich keine Rückschlüsse auf die meldende Person oder Institution ziehen. Ausnahmen von der statistischen Geheimhaltung müssen durch Gesetz angeordnet werden. Verstöße gegen die statistische Geheimhaltung werden strafrechtlich verfolgt und können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.