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Daten melden

Sie gehören zum Kreis der Auskunftspflichtigen oder möchten freiwillig an einer Datenerhebung mitwirken? Auf dieser Seite finden Sie unsere Online-Meldeverfahren und Informationen über die freiwilligen Erhebungen.

Für Auskunftspflichtige

Sie wurden aufgefordert, Daten zu übermitteln? Auf dieser Seite finden Sie Erhebungsinformationen und weitere Informationen.

Direkt zur Datenmeldung über IDEV

Hochschulstatistik

Baugenehmigungs- und Abgangserhebung

Baufertigstellungserhebung

Bauüberhangserhebung

Für freiwillig Teilnehmende

Sie möchten freiwillig an einer Erhebung teilnehmen? Hier finden Sie Informationen zu unseren freiwilligen Haushaltebefragungen:

Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Zeitverwendungserhebung (ZVE)

Wie läuft die Datenübermittlung ab?

Aufforderung zur Datenmeldung oder freiwillige Teilnahme

Sollten Sie für eine Erhebung meldepflichtig sein, informieren wir Sie darüber schriftlich. Sie erhalten in diesem Schreiben Informationen, wie und auf welchem Weg Sie uns Ihre Daten melden können. Zudem klären wir darin über die gesetzliche Grundlage auf, auf der Ihre Auskunftspflicht beruht.    
Darüber hinaus führen wir weitere Befragungen auf gesetzlicher Grundlage durch, für die wir regelmäßig freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer suchen.

Daten bereitstellen

Mit modernen Online‐Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen kostengünstige und sichere Möglichkeiten zur Meldung Ihrer Daten. Abhängig von der jeweiligen Erhebung können Sie verschiedene Verfahren nutzen. Für einzelne Statistiken – wie zum Beispiel dem Mikrozensus – werden auch telefonische Befragungen angeboten.

Aufbereitung und Auswertung der Daten

Wir sind den Prinzipien der Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit sowie der Geheimhaltung verpflichtet. Ihre Daten werden von uns anonym und mit größtmöglicher Sorgfalt verarbeitet und ausgewertet. Über die drei im Bundesstatistikgesetz festgelegten Maxime hinaus haben wir uns den noch weitergehenden Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken verpflichtet.

Datenschutz und Veröffentlichung

Amtliche statistische Daten sind ein öffentliches Gut, sie unterstützen gesellschaftliche und politische Meinungsbildungs‐ und Entscheidungsprozesse. Aufgabe der statistischen Ämter ist es daher, die statistische Ergebnisse auf Grundlage der erhobenen Daten für alle zugänglich zu machen und sie nutzerfreundlich anzubieten. Wir stellen einen Großteil unserer Veröffentlichungen über diese Website unentgeltlich zur Verfügung.

Wie wird ausgewählt, wer Daten übermitteln muss?

Einfach erklärt:

  • Warum wurde Ihr Unternehmen bzw. wurden Sie für eine Erhebung ausgewählt?
  • Wie funktionieren Stichproben und was sind Totalerhebungen?
  • Wie viele Jahre müssen Sie melden?

Auskunftspflicht

Häufig gestellte Fragen

Unsere Statistiken können großteils nur Dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten erstellt werden. Damit leisten Sie als Meldende einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. 

Unsere Online-Meldewege unterliegen strengen IT-Sicherheitsvorgaben. Sie bieten Ihnen einen sicheren und verschlüsselten Weg, Ihre Daten zu übermitteln. Die Daten können nicht von Unbefugten eingesehen, verändert oder umgeleitet werden. Alle Beschäftigten der statistischen Ämter und des Bundes sind der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Inhalte, die in den Statistiken veröffentlicht werden, sind anonymisierte, ausgewertete Daten, die keine Rückschlüsse auf Personen oder Einzelangaben zulassen.

Ihre übermittelten Daten werden zunächst auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft. Danach werden die personengebundenen Daten von den statistischen Daten getrennt. Es wird sichergestellt, dass kein Rückschluss auf einzelne Personen mehr möglich ist. Es ist unsere Aufgabe, Name und Anschrift aller befragten Personen zu schützen. 

Wir dürfen die von Ihnen erhaltenen Daten ausschließlich für statistische Zwecke nutzen. Das bedeutet auch, dass wir die von Ihnen erhobenen Einzeldaten nicht an andere Behörden weitergeben dürfen.

Inhalte, die in den Statistiken veröffentlicht werden, sind anonymisierte, ausgewertete Daten, die keine Rückschlüsse auf Personen oder Einzelangaben zulassen.

Sie finden die entsprechenden Kontaktdaten im Anschreiben mit der Meldungsaufforderung. 

Vor dem Start einer Erhebung erhalten Sie von uns ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Meldung. In diesem Schreiben finden Sie den Hinweis, ob eine Auskunftspflicht vorliegt und Sie damit zur Übermittlung Ihrer Daten verpflichtet sind.  Die Auskunftspflicht ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Die gesetzliche Grundlage wird im Schreiben erklärt.

Sollten Sie die in unserem Schreiben genannte Meldefrist nicht einhalten können oder diese bereits versäumt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den für die Erhebung zuständigen Ansprechpersonen auf. Sie finden die Kontaktdaten beispielsweise im Anschreiben mit der Meldungsaufforderung. 

Folgende Online-Meldeverfahren werden abhängig von der jeweiligen Erhebung genutzt:

  • IDEV: Melden Sie Ihre Daten am PC über die „Internetdatenerhebung im Verbund“ (IDEV). Dafür stellt Ihnen die Webapplikation in Ihrem Internetbrowser ein Online-Formular bereit, in das Sie zu jeder Tageszeit Ihre statistischen Angaben eintragen und an uns senden können. Abhängig von der jeweiligen Statistik ist auch der Datenimport von bis zu 500 Datensätzen aus einer CSV-Datei in das Meldeformular möglich. Der Zugriff auf das Meldeformular ist zugangsbeschränkt. Daher erhalten Sie von uns vorab ein Anschreiben mit dem Link zu IDEV sowie mit Ihren Zugangsdaten für den Zugriff auf Ihr Meldeformular. Zum Meldeverfahren: IDEV.

  • .CORE: eSTATISTIK.CORE bzw. .CORE (= Common Online Rawdata Entry) ist dafür gedacht, die Lieferung einer großen Anzahl von Datensätzen einfach zu machen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit für eine Datenlieferung über eine Softwareschnittstelle im Format XML direkt aus dem Softwaresystem Ihres Unternehmens oder auch die Datenlieferung aus CSV-Dateien. Um .CORE nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst für dieses Meldeverfahren über den nachstehenden Link registrieren. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie danach auf dem Postweg vom Statistischen Bundesamt. Zum Meldeverfahren: .CORE

  • Erhebungsportal: Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen Online-Erhebungen und der amtlichen Statistik in Deutschland. Ein Benutzerkonto im Erhebungsportal ermöglicht Ihnen den direkten Zugriff auf die gängigen Online-Meldeverfahren IDEV und .CORE, die übersichtliche Einrichtung und Verwaltung Ihrer Zugänge für IDEV und .CORE als Meldeberechtigungen und das Teilen dieser Meldeberechtigungen, falls Sie Dritte (z. B. Verwandte, Vertrauenspersonen, Mitarbeitende, Steuerberatung) mit Ihrer Datenmeldung beauftragen wollen. Zum Meldeverfahren: Erhebungsportal

Für jede Statistik ist grundsätzlich eine Rechtsgrundlage erforderlich (Prinzip der Gesetzmäßigkeit). Hier sind Erhebungsmerkmale, die Art der Erhebung, der Berichtszeitraum und -zeitpunkt, die Periodizität sowie der Kreis der zu Befragenden festgelegt. 

Musterfragebögen und Gesetzesgrundlagen für Auskunftspflichtige

Online-Meldeverfahren

Die beiden Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.CORE bieten die Möglichkeit, dass Unternehmen und Behörden ihre statistischen Daten online an die amtliche Statistik übermitteln können.

eSTATISTIK.core Verfahren

.CORE steht für »Common Online Rawdata Entry«.

Das System unterstützt die Gewinnung der statistischen Daten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen und Behörden.

Es kann genutzt werden, wenn die Daten elektronisch vorliegen.

IDEV Verfahren

 

IDEV steht für »Internet Datenerhebung im Verbund«.

Mit dieser Technik können Sie Ihre Daten verschlüsselt und somit sicher und vor unbefugten Zugriffen geschützt über das Internet melden.

Für die Nutzung ist eine Eingabe von Kennung und Passwort notwendig.

IDEV
 

IT-Sicherheit

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Aufgabe, Daten zu erheben, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Die Erhebungen und Bundesstatistiken werden in einzelnen fachstatistischen Rechtsvorschriften geregelt. Für die Auskunftgebenden besteht in der Regel Auskunftspflicht. Die amtliche Statistik garantiert die Geheimhaltung der erhobenen Einzelangaben. Eine Weitergabe von Einzeldaten, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, ist nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Um unseren Auftrag auch hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit zu erfüllen, werden unter den uns gegebenen Rahmenbedingungen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess alle erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen nach den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffen. 

Zu unseren Maßnahmen gehören u. a. moderne Verschlüsselungsverfahren, die eine abhörsichere Authentisierung und Übertragung Ihrer Daten im Onlineverfahren gewährleisten. Ebenso gehört ein ganzes Bündel an Maßnahmen dazu, die Vertraulichkeit auch bei den Verarbeitungsprozessen sowie für die Dauer der Speicherung sensibler Daten sicherstellen. Die Übermittlung der statistischen Daten mit den hierfür zur Verfügung gestellten Verfahren IDEV und eSTATISTIK.CORE erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der Statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein anerkannt sicheres Verfahren zur Datenübertragung und Serverauthentifizierung. Es stellt sicher, dass die Daten während der Übertragung nicht von Unbefugten eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.

Eine sichere Datenübermittlung erfordert auch Ihren Beitrag. Halten Sie Ihren Rechner frei von Schadsoftware. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Ihren PC oder Ihr Notebook finden Sie übersichtlich und kurz gefasst auf der Webseite des BSI oder für professionellen Anwender und Anwenderinnen ausführlich in den Rubriken »Cyber-Sicherheit – BSI-Standards zur Internet-Sicherheit (ISi-Reihe)« und in der Rubrik «IT-Grundschutz – IT-Grundschutz-Kataloge«. Auf der Webseite Botfrei.de erhalten Sie weitere Informationen zur sicheren Nutzung von Online-Diensten.

Statistische Geheimhaltung

Sämtliche für eine Erhebung gemachte Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Die statistische Geheimhaltung ist in §16 Bundesstatistikgesetz und §15 Landesstatistikgesetz geregelt.

Die Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung dient dem Schutz des Einzelnen vor der Offenlegung persönlicher und sachlicher Verhältnisse. Sie ist zentral für die Erhaltung des Vertrauens zwischen den Befragten und den statistischen Ämtern und eine wesentliche Basis für die Zuverlässigkeit der Angaben und die Teilnahmebereitschaft der zu Befragenden.

Zur Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung gehört unter anderem, dass Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Aufbereitung vernichtet werden. Namen und Adressen von Erhebungseinheiten werden so früh wie möglich gelöscht. Die erfragten Daten werden anonymisiert ausgewertet und bei der Veröffentlichung von Ergebnissen muss ausgeschlossen werden, dass Rückschlüsse auf Personen oder Unternehmen gezogen werden können. Aus unseren veröffentlichten Ergebnissen lassen sich keine Rückschlüsse auf die meldende Person oder Institution ziehen. Ausnahmen von der statistischen Geheimhaltung müssen durch Gesetz angeordnet werden. Verstöße gegen die statistische Geheimhaltung werden strafrechtlich verfolgt und können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

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