Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Unterstützen Sie uns, indem Ihr Haushalt einen Monat lang seine täglichen Ausgaben dokumentiert. Sie leisten damit einen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr.
Aktuell werden insbesondere Haushalte gesucht, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind sowie Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften, die gemeinsam wirtschaften. Da die Daten der LWR 2026 zusätzlich für den Vergleich innerhalb der Europäischen Union (EU) genutzt werden, muss die Stichprobe die gesamte Bevölkerung in Deutschland abbilden. Daher können an den LWR 2026 erstmals auch Haushalte teilnehmen, deren Hauptverdienerin oder Hauptverdiener selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Dabei werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst – nicht die geschäftlichen Finanzen.
Häufig gestellte Fragen zur LWR
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Durch die LWR erfährt man, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Daneben machen die Teilnehmenden Angaben u.a. zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.
Im Vergleich zu bisherigen Erhebungen bringt die LWR 2026 Änderungen mit sich, da sie erstmals nach einem EU-weit einheitlichen Vorgehen durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle EU-Länder die Daten nach den gleichen Regeln erfassen, wodurch sich für Deutschland in 2026 Änderungen ergeben. Diese Änderungen betreffen ausschließlich die LWR 2026 und nicht die LWR 2024, 2025 und 2027.
Für die europäische Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist es notwendig, die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren deutlich detaillierter zu dokumentieren. Für alle anderen Konsumausgaben genügt in 2026 eine gröbere Dokumentation. Für die vollständige Teilnahme an den LWR 2026 erhalten Haushalte daher eine Prämie in Höhe von 90 Euro – als Anerkennung für die Zeit und Mühe, die mit der umfangreicheren Erhebung verbunden sind. Erstmals werden 2026 auch Haushalte in die Erhebung einbezogen, in denen die Haupteinkommensperson selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Diese Haushalte sind nur in den LWR 2026 Teil der LWR-Stichprobe.
Weitere Informationen zu den Änderungen der LWR 2026 im Vergleich zu den Erhebungen 2024, 2025 und 2027 finden Sie auf der Seite „LWR 2026 – Was ändert sich?“
Bei den LWR können private Haushalte teilnehmen. Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, bilden in den LWR ein Haushalt. Die LWR sind eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Da die Daten der LWR 2026 zusätzlich für den Vergleich innerhalb der Europäischen Union (EU) genutzt werden, muss die Stichprobe die gesamte Bevölkerung in Deutschland abbilden. Daher können an den LWR 2026 erstmals auch Haushalte teilnehmen, deren Hauptverdienerin oder Hauptverdiener selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Dabei werden ausschließlich private Einnahmen und Ausgaben erfasst – nicht die geschäftlichen Finanzen. Diese Haushalte sind nur in den LWR 2026 Teil der Stichprobe.
Als Dankeschön für Ihre vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme an den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2026 innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 90 Euro. Für die Teilnahme an den LWR 2024, 2025 und 2027 gibt es jeweils eine Prämie von 70 Euro. Informationen zu den Änderungen der LWR 2026 im Vergleich zu den Erhebungen 2024, 2025 und 2027 finden Sie auf der Seite „LWR 2026 – Was ändert sich?“
Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Fragebogen und die "Täglichen Ausgaben" vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und die Daten fristgerecht übersendet werden.
Sie können an den LWR über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Wirtschaftsrechnung" als auch als Web-App für PCs und Laptops erhältlich. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.
Nutzen Sie dafür gerne das Online-Teilnahmeformular.
Sie können sich auch telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Anmeldungen sind ab sofort und auch im Verlaufe der Jahre bis 2027 möglich. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr.
Aus allen Anmeldungen ziehen wir jeweils eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 nachzurücken.
Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.
Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Für statistische Zwecke werden die Angaben nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift.
Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden die erhobenen Angaben vernichtet bzw. gelöscht. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahmebereite Haushalte können im Laufe der Erhebung (2024-2027) anstelle ausgefallener Stichprobenhaushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.
Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) geben Aufschluss über die Lebensverhältnisse der privaten Haushalte in Baden-Württemberg. Aktuelle Ergebnisse zu den Ausgaben privater Haushalte in Baden-Württemberg finden Sie unter Einnahmen und Ausgaben.
Weitere Häufig gestellte Fragen finden Sie hier: