Verdienste und Arbeitszeit

Für viele Beschäftigte ist der Verdienst, also das regelmäßige Arbeitseinkommen die wichtigste Einkommensquelle. Verschiedene Faktoren beeinflussen den individuellen Verdienst. Die Verdiensterhebung liefert Informationen über die Höhe, Zusammensetzung, Verteilung und Entwicklung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmenden, aufgeschlüsselt nach Branchen, Berufen, Bildungsabschlüssen, Arbeitszeitumfang, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Geschlecht. Besonders interessant sind dabei der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) sowie die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns.
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Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird als Gender Pay Gap (GPG) bezeichnet. Für die Berechnung des GPG wird jeweils der April als repräsentativer Erhebungsmonat herangezogen. Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten (ohne Sonderzahlungen) männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ((BSVm – BSVw) / BSVm * 100). Die Berechnung erfolgt für die Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung, also ohne die Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.
Es gibt einen unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden nur absolute Werte verglichen, während der bereinigte GPG strukturelle Unterschiede wie z.B. Beruf, Bildung und Führungspositionen berücksichtigt. Der bereinigte GPG zeigt den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer ähnlichen beruflichen Situation bzw. Position. Weitere Informationen liefert die Info-Seite zum Gender Pay Gap des Statistischen Bundesamtes.
Mit der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Reform des Verdienststatistikgesetzes wurde eine umfassende Umstellung im Verdienstbereich durchgeführt. Die vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) und die vierjährige Verdienststrukturerhebung (VSE) wurden inhaltlich zusammengeführt und ab dem Jahr 2022 auf eine monatliche Erhebung umgestellt. Entsprechend wurden die vierjährliche Verdienststrukturerhebung nach dem Abschluss für das Berichtsjahr 2018 und die vierteljährliche Verdiensterhebung mit Abschluss des 4. Quartals 2021 eingestellt.
Die neue monatliche Verdiensterhebung (VE) soll den gestiegenen Nutzerbedarfen gerecht werden und gleichzeitig die Berichtsbetriebe durch weitgehend in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten digital vorliegende und damit automatisiert übermittelbare Erhebungsmerkmale entlasten. Aufgrund dieser Erhebungsumstellung gibt es einen leicht geänderten Merkmalskranz, der sich stärker an der Lohnabrechnung orientiert (z. B. keine Abfrage von Leistungsgruppen mehr, stattdessen Anforderungsniveaus aus dem Tätigkeitsschlüssel). Daher sind die Daten der monatlichen Verdiensterhebung ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den Daten der Vorjahre vergleichbar.
Der Reallohnindex (RLI) zeigt die inflationsbereinigte Verdienstentwicklung an, indem er die Veränderung der Verdienste (Nominallöhne) relativ zur Preisentwicklung (Verbraucherpreise) darstellt. Dies ermöglicht Aussagen über die Kaufkraftentwicklung. Er wird als Quotient aus dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex berechnet. Eine positive Veränderung des Reallohnindex bedeutet, dass die Verdienste schneller gestiegen sind als die Verbraucherpreise, während eine negative Veränderung das Gegenteil anzeigt. Die Formel für den Reallohnindex lautet:
Reallohnindex = (Nominallohnindex / Verbraucherpreisindex) × 100
Aus den angegebenen Indexzahlen kann die Indexentwicklung in Punkten als Differenz zwischen dem neuen und dem alten Indexstand berechnet werden (neuer Indexstand - alter Indexstand). Die Veränderung in Prozent, also die Veränderungsrate, ergibt sich nach folgender Formel:
Veränderungsrate Lohnindizes = (Neuer Indexstand / Alter Indexstand) x 100 - 100