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Pressemitteilung 231/2025

111.160 reine Wohngeldhaushalte am Jahresende 2024 in Baden-Württemberg

Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch um 4,5 % gesunken im Vergleich zum Vorjahr

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten am 31. Dezember 2024 in Baden-Württemberg 111.160 reine Wohngeldhaushalte Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das waren 7,6 % mehr als ein Jahr zuvor (2023: 103.285). Damit waren in 97,9 % aller Haushalte mit Wohngeld-Bezug alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt.

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es am Jahresende 2024 weitere 2.315 wohngeldrechtliche Teilhaushalte oder sogenannte Mischhaushalte, 5,0 % mehr als ein Jahr zuvor (2023: 2.205). In diesen leben Wohngeldberechtigte mit Personen zusammen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind. In der Summe gab es in Baden-Württemberg 113.475 Wohngeldhaushalte, das waren ebenfalls 7,6 % mehr als ein Jahr zuvor (2023: 105.485).

Mieterinnen und Mieter erhalten einen Mietzuschuss. Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum beziehen Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses. Auch 2024 erhielt die Mehrheit (94,5 % bzw. 105.005 Haushalte) einen Zuschuss zur Miete, wohingegen 6.155 Haushalten (5,5 %) ein Lastenzuschuss gewährt wurde. Die Zahl der Mietzuschuss-Haushalte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,7 %, die Zahl der Lastenzuschuss-Haushalte um 6,9 %. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch eines reinen Wohngeldhaushalts betrug Ende 2024 insgesamt 318 Euro. Gegenüber dem Vorjahr (333 Euro) ist dieser um 4,5 % gesunken. ‫

In fast allen 44 Stadt- und Landkreisen ist die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte gestiegen, wohingegen der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch gesunken ist. Die Spannweite beim durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch je reinem Wohngeldhaushalt reicht im Schnitt von 265 Euro im Landkreis Sigmaringen bis 370 Euro im Stadtkreis Pforzheim. Den größten Zuwachs an reinen Wohngeldhaushalten hatte mit 38,0 % der Landkreis Heilbronn, während diese im Zollernalbkreis um 3,3 % gesunken sind. 

Weitere Informationen

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Zum 01.01.2023 trat das „Wohngeld-Plus-Gesetz” in Kraft, welches sowohl eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs bewirkte.

Die Jahresergebnisse der Wohngeldstatistik werden auf Grundlage einer Bestandsfortschreibung erzeugt. Die Statistischen Landesämter erhalten lediglich die Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres, sodass die bereits in den Vorquartalen bewilligten Fälle als auch die im Berichtsquartal neu bewilligten Fälle einfließen. Da im ersten Quartal eines Jahres auch nachträgliche Wohngeldfälle bewilligt werden können, wird im Zuge der Bestandsfortschreibung zum Jahresergebnis das erste Berichtsquartal des Folgejahres, in welches ausschließlich Fälle mit Bezug von Wohngeld am 31. Dezember des Jahres einfließen, hinzugefügt.

 

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