1,2 Milliarden Euro für Baden-Württemberg aus Steuern auf Erbschaften und Schenkungen
Im Schnitt werden 300 000 Euro steuerpflichtig geerbt oder übertragen
Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag bei über 20 000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich insgesamt auf 6,0 Mrd. Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer betrug 1,2 Mrd. Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 20,1 %.
Bei etwa 15 800 Fällen und somit bei knapp vier Fünftel der steuerpflichtigen Erwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei etwa 4,4 Mrd. Euro. Auf Schenkungen entfielen dagegen knapp 1,6 Mrd. Euro. Der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb lag damit bei den Erbschaften bei 279 000 Euro. Bei den 4 300 Schenkungen wurden 2024 Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Mrd. Euro übertragen. Hier lag der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb bei 371 000 Euro. Insgesamt umfasste eine Vermögensübertragung einen steuerpflichtigen Wert von knapp 300 000 Euro.
Etwa 39 % der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen entfielen auf Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. In diesen Fällen wurden Vermögenswerte im Wert von 164 Millionen (Mill.) Euro übertragen. Dagegen erfolgte in 1,5 % der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Mill. Euro, die einen Gesamtwert von 2,4 Mrd. Euro hatten. Auf diese Erwerbe entfielen 0,5 Mrd. Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Hinsichtlich der 2024 in Baden-Württemberg steuerlich erfassten Nachlässe wurden mehr als 8 200 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzungen bei den Erben 2024 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 7,0 Mrd. Euro. Der Reinnachlass, also unter Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, belief sich auf 5,9 Mrd. Euro. Im Schnitt hatte ein Reinnachlass einen Wert von etwa 714 000 Euro. Mehr als ein Drittel der Reinnachlässe hatte dabei einen Wert zwischen 500 000 und 2,5. Mill. Euro.
Ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten entfielen 2,8 Mrd. Euro auf Grundvermögen. Betriebsvermögen mit einem Gesamtwert von 0,5 Mrd. Euro waren in 512 Fällen Bestandteil eines Nachlasses. Der größte Teil des Nachlasswertes umfasste mit 3,7 Mrd. Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat.
Bei den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist zu beachten, dass darin nur Fälle berücksichtigt sind für die eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften, bei denen aufgrund der Nutzung der steuerlichen Freibeträge von einer Festsetzung abgesehen wurde, sind hier nur teilweise enthalten.
Tabelle 1
Steuerpflichtiger Erwerb in Baden-Württemberg Veranlagung 2024 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart | ||||
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Steuerbarer Erwerb von ... bis unter ... EUR |
Übertragenes Vermögen | |||
Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | |
Anzahl | 1.000 EUR | |||
Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 |
||||
unter 50.000 | 6.247 | 1.669 | 129.790 | 34.027 |
50.000–100.000 | 2.831 | 772 | 203.603 | 55.600 |
100.000–200.000 | 2.699 | 654 | 383.640 | 92.800 |
200.000–500.000 | 2.503 | 663 | 774.455 | 206.655 |
500.000 u. mehr | 1.512 | 539 | 2.908.504 | 1.205.364 |
Tabelle 2
Erbschafts- und Schenkungsteuer: Steuerpflichtige Erwerbe insgesamt in Baden-Württemberg 2024 nach Erwerbsart | ||||
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Steuerpflichtiger Erwerb1) | Erwerbe vor Abzug2)3) | Erwerbe nach Abzug2)3) | Steuerpflichtiger Erwerb | Tatsächlich festgesetzte Steuer |
Anzahl Fälle | ||||
1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 Euro. 2) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen. 3) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Gewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen. Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025 |
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Erwerb von Todes wegen | 15.685 | 15.682 | 15.819 | 15.731 |
Schenkung | 4.301 | 4.275 | 4.303 | 4.202 |
Erwerbe insgesamt | 19.986 | 19.957 | 20.122 | 19.933 |
1.000 EUR | ||||
Erwerb von Todes wegen | 6.016.056 | 5.311.481 | 4.407.866 | 976.730 |
Schenkung | 2.400.437 | 1.522.666 | 1.594.896 | 228.933 |
Erwerbe insgesamt | 8.416.493 | 6.834.146 | 6.002.762 | 1.205.662 |