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Pressemitteilung 79/2025

2024: kräftiger Zuwachs der Bruttolöhne und -gehälter

Pro-Kopf im Südwesten Plus von 5,3 % auf 49 090 Euro

Die Bruttolöhne und -gehälter der in Baden-Württemberg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch im Jahr 2024 kräftig gestiegen. Wie das Statistische Landesamt nach vorläufigen Ergebnissen des Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« mitteilt, war die Summe der Bruttolöhne und -gehälter 2024 mit 291,2 Milliarden Euro um 5,7 % höher als in 2023. Die äußerst positive Entwicklung der vorangegangenen Jahre hat sich somit fortgesetzt (2023: +7,5 %, 2022: +5,6 %). Zurückzuführen ist das deutliche Plus vor allem auf höhere Durchschnittsverdienste, insbesondere infolge hoher Lohnabschlüsse. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %.

Die durchschnittlichen Verdienste, d. h. die Bruttolöhne und -gehälter bezogen auf die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beliefen sich im Südwesten im Jahr 2024 auf rund 49 090 Euro. Das waren 5,3 % bzw. knapp 2 490 Euro mehr als 2023. Bundesweit lagen die Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter mit annähernd 46 010 Euro ebenfalls um 5,3 % über dem Vorjahresniveau.

Vor allem die in den Dienstleistungsbereichen im Durchschnitt je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gezahlten Bruttolöhne und -gehälter verzeichneten in Baden-Württemberg 2024 mit +5,9 % einen kräftigen Zuwachs. Pro-Kopf betrugen die Bruttolöhne und -gehälter in den Dienstleistungsbereichen 2024 knapp 43 850 Euro. Im Produzierenden Gewerbe lagen die Durchschnittslöhne bei rund 61 410 Euro, ein Anstieg um 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch für Deutschland war die Wachstumsrate der durchschnittlichen Pro-Kopf Bruttolöhne und -gehälter 2024 im Dienstleistungssektor (+5,6 %) etwas höher als im Produzierenden Gewerbe (+5,0 %).

Tabelle 1

Bruttolöhne und -gehälter in Baden-Württemberg und Deutschland 2024 nach Wirtschaftsbereichen*)
Wirtschaftsbereiche Bruttolöhne und -gehälter Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer 1)
Baden-Württemberg Deutschland Baden-Württemberg Deutschland
2024 Verän­derung 2024 ggü. 2023 Anteil der Wirtschafts­bereiche 2024 Verän­derung 2024 ggü. 2023 Anteil der Wirtschafts­bereiche 2024 Verän­derung 2024 ggü. 2023 2024 Verän­derung 2024 ggü. 2023
Mrd. EUR % Mrd. EUR % EUR  % EUR  %

*) Vorläufige Ergebnisse.

1) für Angaben zu Wirtschaftszweigen: Gesamte an Haupt- und Nebenbeschäftigte entrichtete Bruttolöhne und -gehälter im Verhältnis zur Anzahl nur der hauptbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Berechnungsstand: Februar 2025.

Datenquellen: Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder«, Statistisches Bundesamt.

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,8 +3,0 0,3 8,5 +4,0 0,4 21.087 +3,0 23.980 +4,3
Produzierendes Gewerbe 111,8 +4,1 38,4 558,7 +4,3 28,7 61.405 +4,7 55.627 +5,0
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 98,4 +4,1 33,8 465,0 +4,3 23,9 64.502 +4,8 59.187 +4,9
Verarbeitendes Gewerbe 93,2 +3,7 32,0 423,9 +3,9 21,8 64.278 +4,6 58.757 +4,8
Baugewerbe 13,4 +4,1 4,6 93,7 +4,1 4,8 45.422 +4,4 42.839 +5,1
Dienstleistungsbereiche 178,6 +6,7 61,3 1.379,3 +6,3 70,9 43.847 +5,9 43.225 +5,6
Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation 64,9 +7,3 22,3 455,0 +6,2 23,4 45.120 +7,1 42.113 +5,9
Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister; Grundstücks- und Wohnungswesen 46,3 +6,2 15,9 361,5 +5,9 18,6 53.464 +6,8 52.564 +6,3
Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, Private Haushalte mit Hauspersonal 67,5 +6,5 23,2 562,8 +6,7 28,9 38.112 +4,6 39.555 +5,1
Alle Wirtschaftsbereiche 291,2 +5,7 100,0 1.946,5 +5,7 100,0 49.087 +5,3 46.008 +5,3

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Mit der heutigen Veröffentlichung legt der Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« erste Länderergebnisse zu den Bruttolöhnen und -gehältern sowie zum Arbeitnehmerentgelt im Rahmen der Generalrevision 2024 vor. Die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen der Revision 2024 für die Berechnung des Arbeitnehmerentgelts und der Bruttolöhne und -gehälter waren die Einbeziehung der Bruttolöhne und -gehälter für Nebenerwerbstätigkeit sowie die Überarbeitung der Durchschnittsverdienste der Arbeiterinnen und Arbeiter/ Angestellten. Weitere Informationen zur VGR-Generalrevision 2024 können unter »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« abgerufen werden.

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