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Pressemitteilung 78/2026

2025: Elektromobilität zieht wieder an

Anteil der neuzugelassenen E-Autos im Südwesten auf Allzeithoch, Elektroauto-Importe zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Durch das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung, das rückwirkend ab Januar 2026 in Kraft tritt, können Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos (kurz E-Auto) bis zu 6.000 Euro Zuschuss erhalten. Wie das Statistische Landesamt feststellt, hat die Elektromobilität in Baden-Württemberg bereits im vergangenen Jahr wieder an Fahrt aufgenommen: Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2025 rund 84.300 Personenkraftwagen mit rein elektrischem Antrieb (englisch Battery Electric Vehicle, kurz BEV) im Südwesten neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Anstieg um 17.800 Elektro-Pkw bzw. 26,8 %. Etwas höher lag die Zahl der BEV-Neuzulassungen hierzulande bisher einzig im Jahr 2023 (84.500).

Insgesamt wurden in Baden-Württemberg 2025 über alle Antriebsarten hinweg rund 401.200 Personenkraftwagen neu zugelassen. Ein Rekordanteil von 21,0 % entfiel dabei auf neu zugelassene E-Autos (2024: 16,5 %). Deutschlandweit lag der E-Auto-Anteil unter allen Pkw-Neuzulassungen bei 19,1 % und damit über der EU-weiten Quote von 17,4 %.

Fast 100.000 E-Autos aus dem Ausland importiert – Anzahl mehr als verdoppelt

Die gestiegene Nachfrage nach Elektrofahrzeugen machte sich auch im Außenhandel bemerkbar. Nach vorläufigen Daten der Außenhandelsstatistik importierte Baden-Württemberg im Jahr 2025 rund 95.400 neue E-Autos im Wert von 2,8 Milliarden Euro aus dem Ausland. Gegenüber dem Vorjahr (46.000 E-Autos im Wert von 2,2 Milliarden Euro) hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt (+107,2 %), während sich der Einfuhrwert um lediglich 26,3 % erhöhte. Bundesweit war der wertmäßige Anstieg im Vergleich zwar etwas größer (+47,8 %). Die Mengenzunahme fiel in der gesamten Bundesrepublik mit 31,8 % jedoch wesentlich schwächer aus als im Südwesten.

57,8 % der insgesamt 95.400 nach Baden-Württemberg importierten E-Autos kamen im Jahr 2025 aus Nicht-EU-Staaten. Mit einem Anteil von 32,2 % an allen aus dem Ausland eingeführten Elektroautos stammten die meisten aus der Volksrepublik China. Deutlich dahinter folgten die Republik Korea (18,7 %) und Italien (14,0 %) sowie Ungarn (7,9 %) und die Slowakei (7,3 %). 

Vereinigtes Königreich: Wichtigster Abnehmer von baden-württembergischen E-Autos

Im Export stellte sich die Entwicklung verhaltener dar als im Import. Aus dem Südwesten wurden im Jahr 2025 mit 80.000 E-Autos rund 5.000 bzw. 6,6 % mehr Wagen exportiert als im Vorjahr, jedoch kam es hier wertmäßig sogar zu einem Rückgang um 10,6 % auf 3,9 Milliarden Euro. Zu den wichtigsten Zielländern der baden-württembergischen E-Auto-Exporte gehörten 2025 neben dem Vereinigten Königreich (18,4 %), die Niederlande (13,4 %), Frankreich (9,2 %) und Dänemark (6,1 %). Mit den Vereinigten Staaten (5,9 %) komplettierte ein nicht-europäisches Land die Top 5 der wichtigsten Zielländer. China spielt als Absatzmarkt für baden-württembergische Elektroautos bisher kaum eine Rolle: Bei einem Anteil von 0,7 % an allen E-Auto-Exporten gingen im Jahr 2025 nur rund 600 in die Volksrepublik, was einem 21. Platz im Ranking der wichtigsten Zielländer entsprach.

Weitere Informationen

Die Zahlen zu den Pkw-Neuzulassungen stammen aus der Fahrzeugstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes und werden in dieser Pressemitteilung gerundet veröffentlicht.

Gegenstand der Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben wird, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland. Nicht inbegriffen ist der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank erhoben.

Ausgewertet wurden die Importe und Exporte der Warennummer WA 8703 80 10 „Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, neu“ (vorläufige Ergebnisse zum Stand März 2026) gemäß des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2025. Meldepflichtig im Intrahandel (Handel mit EU-Ländern) ab dem Jahr 2025 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 1 Million Euro bzw. deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den statistischen Wert von 3 Millionen Euro im Vorjahr überschritten haben. Bis 2024 betrug die Meldeschwelle in der Versendung 500.000 Euro und im Eingang 800.000 Euro. 

Da die Einfuhr auf Ebene der Bundesländer aus erhebungstechnischen Gründen lediglich über den Generalhandel erfasst wird und nicht wie bei den Exporten zusätzlich über den Spezialhandel, kann es beim Bestimmungsbundesland von Warenimporten aus dem Ausland zu Verzerrungen kommen. Im Falle des Südwestens umfasst der Spezialhandel im Wesentlichen nur die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Baden-Württemberg stammen und ins Ausland ausgehen. Im Unterschied zum Generalhandel sind Ausfuhren von Waren aus bzw. Einfuhren auf Lager im Spezialhandel nicht enthalten. Im Generalhandel werden alle nach Baden-Württemberg direkt aus dem Ausland eingehenden Waren erfasst (ausgenommen Durchfuhren, die lediglich aus Transportgründen eingehen). Für die Ausfuhr wird als Ursprungsregion daher das Bundesland nachgewiesen, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Bei der Einfuhr wird die Zielregion nachgewiesen, d. h. das Bundesland, in dem die eingehenden Waren voraussichtlich verbleiben sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Abgrenzung ist eine Saldierung der Aus- und Einfuhrergebnisse, d. h. die Berechnung einer Handelsbilanz, für Baden-Württemberg methodisch ebenfalls nicht sinnvoll.

 

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