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Pressemitteilung 164/2026

2025: Neuer Höchststand bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen

Pflegefachkräfte sind das häufigste Berufsfeld bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg.

Im Jahr 2025 wurden in Baden-Württemberg 14.698 Verfahren auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Das waren 1.687 Verfahren (+13,0 %) mehr als im Vorjahr und damit so viel wie noch nie seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Mit insgesamt 4.732 (+36 Fälle gegenüber dem Vorjahr) bzw. 32,2 % aller Anerkennungsverfahren war die Pflegefachkraft erneut das häufigste Berufsfeld. 

Die meisten Anerkennungsverfahren zur Pflegefachkraft stammten von Personen, die ihre Berufsqualifikation im Kosovo erlangten (639 Verfahren), gefolgt von Anerkennungsverfahren mit Ausbildungsstaat Philippinen und Tunesien (583 bzw. 527 Verfahren) stellt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf Basis der Anerkennungsstatistik fest.

Die meisten Anträge auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen stellten im Jahr 2025 Personen, die ihre Berufsqualifikation in der Ukraine erlangten: Diese 1.769 Verfahren machten 12,0 % an allen Anerkennungsverfahren aus.

Bei 92,8 % aller 2025 eingeleiteten Verfahren erfolgte die Entscheidung noch im selben Jahr: In der überwiegenden Zahl der Fälle mit Entscheidung „positiv – volle Gleichwertigkeit (6.390 Verfahren; 43,5 %) bzw. mit „Auflage einer Ausgleichsmaßnahme“ (5.402 Verfahren; 36,8 %). In 1.846 Verfahren erfolgte keine bzw. nur eine teilweise Anerkennung (12,6 %). 1.060 Verfahren konnten 2025 noch nicht entschieden werden bzw. wurden ohne Bescheid beendet (7,2 %).

Weitere Informationen

Die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen zur Pflegefachkraft beinhalten auch Anerkennungsverfahren zu Gesundheits- und Krankenpflegern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie zu Altenpflegern/Altenpflegerinnen. Diese Berufe wurden in Deutschland 2020 gemäß Pflegeberufegesetz zum Berufsbild Pflegefachmann/Pflegefachfrau zusammengeführt.

Zudem handelt es sich bei diesen Berufen um sogenannte „reglementierte Berufe“. Dies bedeutet, dass die Berufe in Deutschland erst ausgeübt werden können, nachdem die volle Gleichwertigkeit festgestellt wurde. 

Grundlage der Anerkennungsstatistik ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). 

 

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