2025 wurden weniger Jobs unter dem Mindestlohnniveau vergütet als noch 2024
Bis zu 610.000 Jobs in Baden-Württemberg direkt von aktueller Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro/Stunde betroffen. Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt um geschätzt 31 Millionen Euro
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, erhielten im April 2025 etwa 154.000 der ca. 5,7 Millionen abhängig Beschäftigten in Baden-Württemberg Bruttostundenverdienste, die im Mindestlohnbereich lagen. Das heißt, etwa 2,7 % der Jobs im Südwesten wurden mit einem Stundenlohn zwischen 12,77 und 12,86 Euro vergütet (Mindestlohn in 2025 bei 12,82 Euro/Stunde). Die Auswertungen der Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2025 zeigen weiterhin, dass 1,9 % (ca. 110.000) aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bekamen. Damit wurden weniger Jobs unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Lohnuntergrenze bezahlt als noch im April 2024 (2,4 %; ca. 132.000; Mindestlohn bei 12,41 Euro/Stunde).
Laut Schätzungen der amtlichen Statistik dürften von der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Mindestlohnerhöhung von 12,82 Euro auf jetzt 13,90 Euro pro Stunde rund 610.000 Beschäftigungsverhältnisse im Südwesten direkt betroffen sein. Denn im April 2025 wurden noch rund 11 % der etwa 5,7 Millionen mindestlohnberechtigten Jobs im Land mit einer Vergütung unterhalb von 13,90 Euro/Stunde bezahlt. Bei einer künftigen Bezahlung dieser Jobs mit dem neuen Mindestlohn ergibt sich für die betroffenen Arbeitsverhältnisse insgesamt eine geschätzte Erhöhung der Verdienstsumme um gut 6 %. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Baden-Württemberg würden für die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro/Stunde folglich geschätzt rund 31 Millionen Euro zusätzlich aufbringen müssen.
Die Schätzungen basieren auf den Daten der Verdiensterhebung für April 2025 und unterliegen der rechnerischen Annahme, dass in den o. g. Beschäftigungsverhältnissen mindestens der zuletzt gültige Mindestlohn von 12,82 Euro/Stunde gezahlt wurde. Zwischenzeitliche Lohnentwicklungen seit April 2025 wurden bei der Schätzung nicht berücksichtigt, so dass die genannten Ergebnisse bei gleichbleibender Beschäftigtenanzahl und -struktur als Obergrenze zu verstehen sind.
Bei näherer Betrachtung profitieren von der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro/Stunde knapp 42 % der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse. Da im April 2025 gut 13 % der Arbeitsverhältnisse von Frauen unterhalb von 13,90 Euro/Stunde vergütet wurden, sind weibliche Arbeitnehmende auch weiterhin häufiger unmittelbar von der Erhöhung der gesetzlichen Verdienstuntergrenze betroffen als Männer mit rund 9 %. Wie auch bei der letzten Schätzung auf Basis der Daten von April 2024 dürfte der personalstarke, aber tendenziell niedriger vergütete Dienstleistungsbereich durch die diesjährige Mindestlohnsteigerung einen stärkeren positiven Verdiensteffekt spüren als Arbeitsverhältnisse im Produzierenden Gewerbe. Dort verdienten im April 2025 nur gut 5 % unter dem jetzt gültigen Mindestlohn, während dies in der Dienstleistung auf knapp 13 % der Jobs zutraf. Auch innerhalb der einzelnen Branchen gibt es deutliche Unterschiede, was die Betroffenheit vom Mindestlohn angeht. Im Gastgewerbe erhielt im April 2025 etwa die Hälfte der dortigen Jobs einen Verdienst unterhalb von 13,90 Euro/Stunde und würde entsprechend von der jetzigen Anhebung profitieren. Bei knapp 29 % an Beschäftigungsverhältnissen, die im April 2025 noch unterhalb der jetzigen Grenze bezahlt wurden, ist die Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung in der Branche „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ ebenfalls groß.
Die nächste Mindestlohnanhebung auf 14,60 Euro/Stunde ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Von dieser künftigen Erhöhung werden in Baden-Württemberg schätzungsweise höchstens 885.000 Jobs direkt betroffen sein. Dies entspricht etwa 15,5 % der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt. Nach den zugrundeliegenden Schätzungen könnten die Lohnsummen der Beschäftigten dadurch um rund 35 Millionen Euro (rund 4 %) im Vergleich zur aktuellen Erhöhung zum Jahresbeginn 2026 steigen. Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2025 weniger als den vorgesehenen Mindestlohn von 14,60 Euro/Stunde verdienten, ab dem 1. Januar 2026 mindestens den gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden hierbei nicht berücksichtigt. Entsprechend sind diese Schätzungen ebenfalls als Obergrenze zu verstehen.
Weitere Informationen
Methodische Hinweise
- Alle gemachten Angaben beruhen auf den Daten der Verdiensterhebung für den Berichtsmonat April 2025.
- Bei den ausgewiesenen Angaben handelt es sich um Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen, Zuschläge sowie ohne Überstundenvergütungen.
- Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige werden bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen, da für sie auch gesetzlich entsprechende Ausnahmeregelungen bestehen. Inklusive dieser Personengruppen waren es im April 2025 rund 6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Baden-Württemberg.
- Bei den verschiedenen Auswertungen zur Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen mit und unter Mindestlohnvergütung und deren Betroffenheit von künftigen Mindestlohnerhöhungen wird üblicherweise eine kleine Spanne um den genauen Mindestlohnwert von 5 Cent nach oben und unten gelegt, um möglichst zuverlässige Aussagen treffen zu können. Die Angaben zu Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Mindestlohnvergütung von 12,82 Euro/Stunde beziehen sich beispielsweise auf Beschäftigungsverhältnisse mit Bruttostundenverdiensten (ohne Sonderzahlungen, Zuschläge, Überstundenverdienste und -stunden) etwas unterhalb dieses Mindestlohnwertes (12,77 Euro/Stunde), um eine größere Zuverlässigkeit der Angaben zu erreichen.
- Da nicht alle Regelungen des Mindestlohngesetzes (z. B. Praktikumsverhältnisse) immer absolut eindeutig in der Verdienststatistik abgrenzbar sind, können auch die ausgewiesenen Jobs, die unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegen, nicht eins zu eins als Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gewertet werden.
Informationen zum Mindestlohn und der Mindestlohnentwicklung
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle abhängig Beschäftigten in Deutschland (Ausnahmen u. a. Praktikanten, Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Ausbildung). Er wurde 2015 eingeführt und betrug damals 8,50 Euro/Stunde. Seitdem gab es diverse Mindestlohnerhöhungen zum Beispiel zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro, zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro und zum 01.10.2022 auf 12 Euro je Stunde. Festgelegt wird die Anpassung des Mindestlohns alle zwei Jahre mittels Vorschlags der Mindestlohnkommission. Diese evaluiert als unabhängiges Gremium, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie wissenschaftlichen Beraterinnen und Beratern, die Auswirkungen des Mindestlohns. Abweichend davon wurde die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro/Stunde zum 01.10.2022 im Koalitionsvertrag festgelegt, also direkt von der Bundesregierung beschlossen. Die Mindestlohnanpassungen vom 01.01.2024 auf 12,41 Euro/Stunde, vom 01.01.2025 auf 12,82 Euro/Stunde sowie der seit 01.01.2026 gültige Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde erfolgten wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission. Auch die geplante Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro/Stunde ab dem Jahr 2027 beruht auf dem am 27. Juni 2025 bekanntgegebenen Beschluss der Mindestlohnkommission. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es noch tariflich ausgehandelte Branchenmindestlöhne, die in der Regel höher liegen als der gesetzliche Mindestlohn und für Arbeitnehmende in der entsprechenden Branche gelten.
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