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Pressemitteilung 92/2026

2,06 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Höchster Ausländeranteil in Pforzheim mit 31,5 %, im Landesdurchschnitt sind es 18,3 %.

Die Einwohnerzahl Baden-Württembergs lag Ende November 2025 nach den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung bei 11,25 Millionen. Darunter waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 2,06 Millionen ausländische Staatsangehörige. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Gesamtbevölkerung lag damit bei 18,3 %. Gegenüber dem Vorjahr blieben sowohl die Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer (2024: 2,05 Millionen) als auch der Anteil an der Gesamtbevölkerung (2024: 18,2 %) nahezu konstant.

Türkische Staatsangehörige bilden nach den Ergebnissen des Ausländerzentralregisters im Südwesten weiterhin die größte ausländische Bevölkerungsgruppe (265.975). Mit deutlichem Abstand folgen Ukrainerinnen und Ukrainer. Deren Zahl ist innerhalb eines Jahres nochmals um 11.785 auf 189.460 angestiegen. Personen mit rumänischer Staatsbürgerschaft, die im Vorjahr noch den 2. Platz belegten, rangieren mit 179.745 Staatsangehörigen nun an 3. Stelle. Italienische Staatsangehörige belegen im »Ranking« der ausländischen Nationalitäten den 4. Platz (173.210).

Innerhalb des Landes verteilt sich die ausländische Bevölkerung sehr ungleichmäßig. Es ist vor allem ein weiterhin ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle feststellbar, da ausländische Staatsangehörige überdurchschnittlich oft in der Nähe der Arbeitsplatzzentren und damit in den größeren Städten leben. Am höchsten ist der Ausländeranteil nach den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung im Stadtkreis Pforzheim mit 31,5 %, gefolgt von den Stadtkreisen Heilbronn und Mannheim (30,8 % bzw. 27,9 %). Dagegen liegt dieser Anteil in den ländlich geprägten Kreisen Neckar-Odenwald- sowie Main-Tauber-Kreis bei jeweils lediglich 12,5 %.

Weitere Informationen

Zahlen zur ausländischen Bevölkerung können zum einen der Bevölkerungsfortschreibung und zum anderen dem Ausländerzentralregister (AZR) entnommen werden. Die Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung werden für die Bestimmung der Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer und zur Berechnung und zum Vergleich von Anteilen an Ausländerinnen und Ausländer verwendet. Daten aus dem AZR werden insbesondere für Auswertungen nach einzelnen Staatsangehörigkeiten auf Kreisebene genutzt. Die Gesamtanzahl der Ausländerinnen und Ausländer im AZR weicht infolge unterschiedlicher inhaltlicher Abgrenzungen, Berichtswege und Erfassungsverfahren von der Bevölkerungsfortschreibung ab.

 

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