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Pressemitteilung 222/2024

2,3 % weniger Existenzgründungen im 1. Halbjahr 2024

Gründungsplus lediglich bei Nebenerwerbsbetrieben

Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Baden-Württemberg rund 40 000 Gewerbebetriebe neu gegründet, das entsprach nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr einem Rückgang der Neugründungen um 2,3 %. Mit rund 6 700 Anmeldungen erreichte auch die Zahl der Betriebsgründungen, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl eine wirtschaftliche Substanz (kein Nebenerwerb) vermuten lassen, nicht das Niveau des 1. Halbjahres 2023 (−2,7 %). Am stärksten rückläufig waren mit minus 18,4 % die Neugründungen von Kleinbetrieben (knapp 8 000). Gegenläufig hierzu verzeichneten Nebenerwerbsbetriebe, deren Zahl der Anmeldungen auf rund 25 200 anstieg, einen Gründungszuwachs (+4,2 %). Im 1. Halbjahr 2024 reduzierte sich auch die Zahl der Übernahmen, die überwiegend aus Gründen der Erbfolge, Kauf oder Pachtung erfolgten, auf knapp 3 600 (−4,3 %).

Gleichfalls rückläufig war die Zahl der gemeldeten Gewerbetreibenden mit minus 2,4 % (rund 44 200). Ausschlaggebend hierfür war das etwas zurückhaltendere Gründungsverhalten der Männer (−3,6 % auf rund 29 300). Nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahreshalbjahr war hingegen die Zahl der Gründerinnen (rund 14 800).

Gewerbeabmeldungen 1. Halbjahr 2024

Die Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben lag im 1. Halbjahr 2024 mit rund 29 200 um 1,8 % unter dem Ergebnis des Vorjahreshalbjahr. Bei den Betrieben mit voraussichtlich größerer wirtschaftlicher Bedeutung sank die Zahl der angezeigten Schließungen um 10,4 % auf rund 4 700. Ein gegenläufiger Trend war bei den sonstigen Stilllegungen festzustellen. Die Aufgaben von Kleinbetrieben sanken deutlich mit minus 10,8 % auf rund 9 400, während diesen eine verstärkte Schließung von Nebenerwerbserwerbsbetrieben gegenüberstand (+8,2 % auf rund 15 200).

Tabelle 1

Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 1. Halbjahr 2023 und 2024
Gewerbeanzeigen 1. Halbjahr 2023 1. Halbjahr 2024 Veränderung
1. Halbjahr 2024 ggü. 1. Halbjahr 2023
Anzahl %

1) Ohne Reisegewerbe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik

Gewerbeanmeldungen insgesamt1) 50.702 49.463 −2,4
Neugründungen 40.916 39.955 −2,3
Betriebsgründung mit wirtschaftlicher Substanz2) 6.920 6.736 −2,7
Sonstige Neugründung 33.996 33.219 −2,3
Kleinbetriebe 9.788 7.991 −18,4
Nebenerwerbsbetriebe 24.208 25.228 +4,2
Umwandlungen 148 303 +104,7
Zuzüge 5.893 5.622 −4,6
Übernahmen 3.745 3.583 −4,3
darunter: wegen Erbfolge, Kauf oder Pachtung 2.722 2.580 −5,2
Gewerbeabmeldungen insgesamt1) 39.356 38.220 −2,9
darunter
Vollständige Aufgaben 29.705 29.183 −1,8
Betriebsaufgabe mit wirtschaftlicher Substanz2) 5.192 4.653 −10,4
Sonstige Stillegung 24.513 24.530 +0,1
Kleinbetriebe 10.498 9.365 −10,8
Nebenerwerbsbetriebe 14.015 15.165 +8,2
Umwandlungen 259 259
Fortzüge 6.179 5.741 −7,1
Übergaben 3.213 3.037 −5,5
darunter: wegen Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung 1.862 1.761 −5,4

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