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Pressemitteilung 196/2024

3 843 Prostituierte sind in Baden-Württemberg zum Jahresende 2023 angemeldet

Weiterhin weniger gemeldete Prostitutionstätigkeit als vor der Corona-Pandemie

Zum 31.12.2023 waren bei den Behörden in Baden-Württemberg insgesamt 3 843 in der Prostitution tätige Personen gemeldet. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Statistik über die Prostitutionstätigkeit feststellt, waren das 12 % mehr als im Vorjahr. Damit lag auch 2023 weiterhin die Anzahl an registrierten Prostituierten 23 % unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Ende 2019 waren in Baden-Württemberg insgesamt 4 972 Personen in der Prostitution gültig angemeldet. Im ersten Corona-Jahr 2020 sank die Zahl der Prostituierten um ca. 44 % auf 2 809 Personen und 2021 waren nach einem weiteren Rückgang um 3 % mit 2 737 die wenigsten Prostituierten gemeldet. Erst 2022 wurde wieder ein Anstieg um 26 % (3 448 in der Prostitution registrierten Personen) zum Vorjahr verzeichnet.

Drei Viertel der Personen, die der Prostitution nachgingen, waren zum Jahresende 2023 zwischen 21 und 45 Jahre alt. Rund 4 % waren unter 21 Jahre alt und ca. 21 % waren über 45 Jahre alt.

Die überwiegende Mehrheit der angemeldeten Prostituierten hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit (83 % bzw. 3 197 Personen). Davon waren wiederum 2 917 aus dem europäischen Ausland. Dies entspricht einem Anteil von rund 91 %. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten waren Rumänien mit 1 568 Personen, Bulgarien mit 390 Personen und Spanien mit 278 Personen. Lediglich jede sechste gemeldete Person hatte eine deutsche Staatsangehörigkeit (646).

2023 waren in den neun kreisfreien Städten 55 % aller in Baden-Württemberg in der Prostitution tätigen Personen registriert. Nach der Landeshauptstadt Stuttgart (694 gemeldete Prostituierte) war der Landkreis Böblingen mit 397 angemeldeten Personen – als einziger Landkreis unter den Top drei – am stärksten vertreten. An dritter Stelle befand sich der Stadtkreis Karlsruhe (mit 323 Personen). Die Landkreise Ravensburg und Heidenheim hatten mit jeweils 13 Personen die geringste Anzahl an registrierten Prostituierten. In 17 Landkreisen ist die Ausübung der Prostitution untersagt und somit werden bei den Behörden keine Prostituierten gemeldet.

Die Anzahl der Prostitutionsgewerbe ist 2023 weitestgehend unverändert geblieben (−1 %). Ende 2023 hatten 243 Gewerbe eine gültige Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz (2022: 246). Der Großteil davon waren Prostitutionsstätten (229) die übrigen waren Vermittlungen (14).

Tabelle 1

In der Prostitution angemeldete Personen in Baden-Württemberg in den Berichtsjahren 2019 - 2023
Personen 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl
Insgesamt 4.972 2.809 2.737 3.448 3.843

Tabelle 2

In der Prostitution angemeldete Personen in Baden-Württemberg nach Stadt- und Landkreisen 2023
Anmeldeort
(Stadtkreis (SKR)/Landkreis (LKR), Land)
Anzahl

Datenquelle: Statistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Stuttgart (SKR) 694
Böblingen (LKR) 397
Karlsruhe (SKR) 323
Ulm (SKR) 241
Freiburg im Breisgau (SKR) 219
Pforzheim (SKR) 217
Mannheim (SKR) 165
Bodenseekreis (LKR) 134
Rems-Murr-Kreis (LKR) 125
Ortenaukreis (LKR) 124
Esslingen (LKR) 118
Ludwigsburg (LKR) 114
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 114
Karlsruhe (LKR) 111
Heidelberg (SKR) 109
Reutlingen (LKR) 108
Heilbronn (SKR) 108
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 100
Konstanz (LKR) 75
Tübingen (LKR) 61
Rastatt (LKR) 50
Baden-Baden (SKR) 39
Göppingen (LKR) 36
Ostalbkreis (LKR) 20
Schwäbisch Hall (LKR) 15
Ravensburg (LKR) 13
Heidenheim (LKR) 13
Baden-Württemberg 3.843

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Die Statistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Statistik über die Prostitutionstätigkeit und das Prostitutionsgewerbe) werden erst seit dem Berichtsjahr 2017 durchgeführt. Grundlage bilden die Anmeldungen und Erlaubnisse (demnach die Verwaltungsvorgänge) der zuständigen Behörden nach dem Prostitutionsschutzgesetz. Das bedeutet, dass nicht angemeldete Prostituierte und Gewerbe nicht erfasst und analysiert werden können. Dies gilt ebenso für weitere Merkmale (wie bspw. Geschlecht).

Die Aussagekraft eines zeitlichen Vergleiches ist nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Regelungen bei den Betriebsstätten sowie bei der Ausübung der Tätigkeit eingeschränkt. Ähnliches trifft auch auf die Einführungsphase des Prostitutionsschutzgesetz sowie der Statistik nach dem Prostitutionsschutzgesetz zu. Hier befanden sich die Verwaltungsstrukturen noch im Aufbau, wodurch Anmeldungen oder Genehmigungen einer Prostitutionstätigkeit oder eines Prostitutionsgewerbes erschwert waren.

Gemeinden in Baden-Württemberg, die weniger als 35 000 Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen, verbieten die Ausübung der Prostitution. In Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann auf Antrag der Gemeinde die Prostitution untersagt werden (sogenannte Sperrbezirke).

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