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Pressemitteilung 53/2024

4,3 % mehr Existenzgründungen im Jahr 2023

Vollständige Gewerbeaufgaben steigen um 9,6 % gegenüber dem Vorjahr

Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg rund 77 800 Gewerbebetriebe neu gegründet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes zeigte die Auswertung der Gewerbemeldungen eine Zunahme der Neugründungen gegenüber dem Vorjahr um 4,3 %, gleichzeitig erreichte die Zahl der Neugründungen den höchsten Wert seit 12 Jahren. Betriebsgründungen, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen, verzeichneten jedoch gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 4,5 % auf rund 13 300.

Dennoch lag die Zahl der Betriebsgründungen auch 2023 – wie in den Jahren zuvor – über der Zahl der Betriebsaufgaben.

Die sonstigen Neugründungen, die sowohl Neugründungen im Nebenerwerb als auch Gründungen von Kleinbetrieben umfassen, erhöhten sich um 6,3 % auf rund 64 500.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet zeigt sich, dass der rückläufige Trend im Jahr 2023 bei Betriebsgründungen mit voraussichtlich wirtschaftlicher Substanz hauptsächlich durch ein vermindertes Gründungsgeschehen im Gesundheits- und Sozialwesen (−78,3 % auf rund 200) sowie im Grundstücks- und Wohnungswesen (−23,1 % auf rund 600) verursacht wurde. Entgegen diesem rückläufigen Trend kam es 2023 zu deutlich mehr Gründungen größerer Betriebe in der Energieversorgung (+16 % auf 247), in der Erbringung sonstiger Dienstleistungen (+11,5 % auf rund 800), im Gastgewerbe (+11,0 % auf rund 1 500) sowie im Handel (+2,5 % auf rund 2 800).

Die Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben lag im Jahr 2023 mit rund 60 900 um 9,6 % über dem Vorjahresniveau. Bei den Betrieben mit voraussichtlich größerer wirtschaftlicher Bedeutung erhöhte sich die Zahl der angezeigten Schließungen um 8,1 % auf rund 10 100. Auch sonstige Stilllegungen, das heißt von Nebenerwerbs- und Kleinbetrieben, wurden im Vergleich zum Vorjahr häufiger festgestellt (+9,9 % auf rund 50 800).

Baden-Baden 2023 mit höchster Gründungsintensität je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner

Die Gründungsintensität der wirtschaftlich bedeutsameren Betriebsgründungen sank in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr auf durchschnittlich 12 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich zu 2022 zeigte sich ein verändertes Ranking der Gründungsintensität. 2023 nahm hier der Stadtkreis Baden-Baden mit 32 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Spitzenplatz ein, mit einigem Abstand gefolgt von den Stadtkreisen Heilbronn und Ulm (jeweils 18). Die Stadtkreise Karlsruhe und Pforzheim verteidigten ihren 4. und 5. Platz (16 bzw. 15). Unter den Landkreisen hat sich vor allem der Rhein-Neckar-Kreis neu positioniert. Er lag 2023 mit 14 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner an der Spitze der Landkreise und gleichauf mit Heidelberg und Stuttgart. Die niedrigste Gründungsintensität wurde in Calw, dem Alb-Donau-Kreis und in Biberach erreicht (jeweils 8).

Tabelle 1

Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 2022 und 2023
Gewerbeanzeigen 2022 2023 Veränderung
2023 ggü. 2022
Anzahl %

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik

Gewerbeanmeldungen insgesamt 93.279 96.595 +3,6
Neugründungen 74.591 77.786 +4,3
Betriebsgründung mit wirtschaftlicher Substanz 13.928 13.305 −4,5
Sonstige Neugründung 60.663 64.481 +6,3
Kleinbetriebe 14.579 17.713 +21,5
Nebenerwerbsbetriebe 46.084 46.768 +1,5
Umwandlungen 461 505 +9,5
Zuzüge 11.133 11.235 +0,9
Übernahmen 7.094 7.069 −0,4
darunter: wegen Erbfolge, Kauf oder Pachtung 5.035 5.187 +3,0
Gewerbeabmeldungen insgesamt 73.794 79.586 +7,8
darunter
Vollständige Aufgaben 55.515 60.845 +9,6
Betriebsaufgabe mit wirtschaftlicher Substanz 9.365 10.120 +8,1
Sonstige Stillegung 46.150 50.725 +9,9
Kleinbetriebe 18.021 20.923 +16,1
Nebenerwerbsbetriebe 28.129 29.802 +5,9
Umwandlungen 683 750 +9,8
Fortzüge 11.380 11.903 +4,6
Übergaben 6.216 6.088 −2,1
darunter: wegen Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung 3.556 3.529 −0,8

Tabelle 2

Gründungsintensität* in Baden-Württemberg 2023 nach Stadt- und Landkreisen
Stadt-/Landkreise
Land
Betriebsgründungen
mit wirtschaftlicher Substanz1)
Anzahl je 10 000 Einwohner2)

*) Ohne Reisegewerbe und ohne Freie Berufe

1) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

2) Bevölkerung am 31. Dezember 2022.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

Baden-Baden (SKR) 184 32
Heilbronn (SKR) 229 18
Ulm (SKR) 228 18
Karlsruhe (SKR) 494 16
Pforzheim (SKR) 191 15
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 785 14
Heidelberg (SKR) 225 14
Stuttgart (SKR) 867 14
Mannheim (SKR) 419 13
Heilbronn (LKR) 447 13
Esslingen (LKR) 680 13
Freiburg im Breisgau (SKR) 296 13
Breisgau Hochschwarzwald (LKR) 338 13
Konstanz (LKR) 363 12
Göppingen (LKR) 322 12
Ludwigsburg (LKR) 660 12
Main-Tauber-Kreis (LKR) 159 12
Rems-Murr-Kreis (LKR) 508 12
Enzkreis (LKR) 237 12
Tuttlingen (LKR) 169 12
Rastatt (LKR) 273 12
Zollernalbkreis (LKR) 222 11
Böblingen (LKR) 454 11
Hohenlohekreis (LKR) 130 11
Lörrach (LKR) 261 11
Heidenheim (LKR) 151 11
Waldshut (LKR) 191 11
Karlsruhe (LKR) 500 11
Bodenseekreis (LKR) 241 11
Ortenaukreis (LKR) 478 11
Sigmaringen (LKR) 141 11
Ravensburg (LKR) 292 10
Freudenstadt (LKR) 120 10
Tübingen (LKR) 228 10
Reutlingen (LKR) 276 9
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 137 9
Emmendingen (LKR) 161 9
Rottweil (LKR) 131 9
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 198 9
Ostalbkreis (LKR) 273 9
Schwäbisch Hall (LKR) 173 9
Calw (LKR) 138 8
Alb-Donau-Kreis (LKR) 169 8
Biberach (LKR) 166 8
Baden-Württemberg 13.305 12

Tabelle 3

Betriebsgründungen in Baden-Württemberg 2022 und 2023 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten*)
Wirtschaftsabschnitt Betriebs­gründung1)
2022 2023

*) Ohne Reisegewerbe und ohne Freie Berufe

1) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 46 33
D Energieversorgung 176 188
Q Gesundheits-, und Sozialwesen 230 196
P Erziehung und Unterricht 922 200
R Kunst,Unterhaltung und Erholung 213 247
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 280 305
H Verkehr und Lagerei 499 534
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 771 593
J Information und Kommunikation 622 612
L Grundstücks-, Wohnungswesen 722 740
C Verarbeitendes Gewerbe 724 807
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.035 1.064
I Gastgewerbe 1.344 1.492
F Baugewerbe 1.647 1.613
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1.929 1.840
G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz 2.748 2.816

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