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Pressemitteilung 119/2023

4 521 Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Baden-Württemberg

Lohn- und Einkommensteuer 2019: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (62,7 %) mit Abstand die Haupteinnahmequelle der Einkommensmillionärinnen und -millionäre

Im Jahr 2019 erzielten 4 521 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Baden-Württemberg jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens einer Million (Mill.) Euro. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre damit gegenüber 2018 um 1,9 % (86 Steuerpflichtige) an.

Für 2 833 (62,7 %) von ihnen waren Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle. Weitere 767 (17,0 %) bzw. 717 (15,9 %) dieser Steuerpflichtigen bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nicht selbständiger Arbeit bzw. aus selbstständiger Arbeit. Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle. Wobei zu beachten ist, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst werden.

Auf Landesebene ergab sich im Jahr 2019 eine rechnerische „Millionärsdichte” von 7,8 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen. Gegenüber dem Vorjahr betrug das Plus 1,9 %. Auf Kreisebene behauptete sich Baden-Baden mit einem Wert von 19,8 (3,6 % gegenüber dem Vorjahr) wieder vor Heidelberg (18,4) und Stuttgart (14,2) auf dem »ersten Platz«. In Heidelberg und Stuttgart erhöhte sich dieser Wert gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % und 4,4 %. In Mannheim und im Kreis Rastatt war die Millionärsdichte mit jeweils 4,4 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen am geringsten.

Wird die absolute Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrachtet, so hatte der Stadtkreis Stuttgart mit 476 die höchste Zahl vorzuweisen. Es folgt der Rhein-Neckar-Kreis (216) vor Ludwigsburg (201). Im Main-Tauber-Kreis sowie im Landkreis Heidenheim lebten im Jahr 2019 jeweils 39 Einkommensmillionärinnen und -millionäre, der Neckar-Odenwald-Kreis (34) bildeten wie im Vorjahr das »Schlusslicht«.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 rund 5,8 Mill. unbeschränkt Steuerpflichtige in Baden-Württemberg erfasst. Deren Gesamtbetrag der Einkünfte summierte sich auf etwa 278,9 Milliarden (Mrd.) Euro. Im Durchschnitt betrug er 48 149 Euro, der Median lag bei 34 282 Euro.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug rund 11,9 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 4,3 % des Gesamtwertes. Verglichen mit ihrem Anteil an allen Steuerpflichtigen (0,08 %) entspricht dies einem überproportional hohen Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte. Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre lag bei circa 2,6 Mill. Euro, der Median bei etwa 1,5 Mill. Euro.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 Steuern in Höhe von rund 52,2 Mrd. Euro (+4,3 %) festgesetzt. Der Anteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug hieran 7,8 % was einem Betrag von 4,1 Mrd. Euro entspricht. Den größten Anteil an den festgesetzten Steuern trugen mit 19,9 % Steuerpflichtige der Einkommensgrößenklasse 125 000 bis 250 000 Euro bei (siehe Grafik).
17 411 Steuerpflichtige zahlten den sogenannten Reichensteuersatz von 45 %. Dieser kam 2019 bei einem Jahreseinkommen ab 265 327 Euro (beziehungsweise ab 530 654 Euro bei zusammen veranlagten Personen) zum Tragen. Auf sie entfielen 6,9 % der gesamten Einkünfte und 12,9 % der Steuersumme.

Tabelle 1

Einkommensmillionäre*) absolut und je 10 000 Steuerpflichtige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2018
Kreis Einkommensmillionäre
Anzahl je 10 000 Steuerpflichtige
2019 2018 Veränderung in % 2019

*) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Stuttgart (SKR) 476 456 4,4 14,2
Böblingen (LKR) 116 112 3,6 5,7
Esslingen (LKR) 191 189 1,1 6,7
Göppingen (LKR) 99 84 17,9 7,5
Ludwigsburg (LKR) 201 219 −8,2 7,0
Rems-Murr-Kreis (LKR) 156 163 −4,3 6,9
Heilbronn (SKR) 71 65 9,2 10,7
Heilbronn (LKR) 168 168 9,4
Hohenlohekreis (LKR) 44 48 −8,3 7,4
Schwäbisch Hall (LKR) 84 84 8,3
Main-Tauber-Kreis (LKR) 39 41 −4,9 5,8
Heidenheim (LKR) 39 32 21,9 5,7
Ostalbkreis (LKR) 125 106 17,9 7,6
Baden-Baden (SKR) 58 56 3,6 19,8
Karlsruhe (SKR) 124 112 10,7 7,6
Karlsruhe (LKR) 131 113 15,9 5,6
Rastatt (LKR) 53 50 6,0 4,4
Heidelberg (SKR) 140 132 6,1 18,4
Mannheim (SKR) 72 84 −14,3 4,4
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 34 30 13,3 4,6
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 216 196 10,2 7,6
Pforzheim (SKR) 57 69 −17,4 9,1
Calw (LKR) 50 48 4,2 6,1
Enzkreis (LKR) 71 86 −17,4 6,9
Freudenstadt (LKR) 58 58 9,7
Freiburg im Breisgau (SKR) 106 92 15,2 8,7
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) 95 87 9,2 6,9
Emmendingen (LKR) 54 41 31,7 6,2
Ortenaukreis (LKR) 174 164 6,1 7,7
Rottweil (LKR) 54 71 −23,9 7,3
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 76 101 −24,8 6,9
Tuttlingen (LKR) 87 92 −5,4 12,1
Konstanz (LKR) 107 115 −7,0 7,0
Lörrach (LKR) 60 55 9,1 5,0
Waldshut (LKR) 55 42 31,0 6,3
Reutlingen (LKR) 115 112 2,7 7,7
Tübingen (LKR) 94 93 1,1 8,0
Zollernalbkreis (LKR) 81 85 −4,7 8,4
Ulm (SKR) 83 92 −9,8 12,0
Alb-Donau-Kreis (LKR) 57 63 −9,5 5,5
Biberach (LKR) 72 63 14,3 6,9
Bodenseekreis (LKR) 108 104 3,8 9,0
Ravensburg (LKR) 130 117 11,1 8,7
Sigmaringen (LKR) 40 45 −11,1 6,0
Baden-Württemberg 4.521 4.435 1,9 7,8

Tabelle 2

Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige*) 2019, Gesamtbetrag der Einkünfte und festzusetzende Einkommensteuer nach Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte in Prozent
GKL d. GdE Steuerpflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte Festzusetzende Einkommensteuer

*) Einschließlich der Steuerfälle/Steuerpflichtigen ohne Einkommensteuerveranlagung, soweit Werte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren. Ohne Verlustfälle.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

0 - 10.000 17,80 1,23 0,18
10.000 - 20.000 13,44 4,18 0,87
20.000 - 30.000 13,10 6,81 2,91
30.000 - 40.000 12,91 9,37 5,75
40.000 - 50.000 10,27 9,54 7,07
50.000 - 60.000 7,61 8,65 7,19
60.000 - 70.000 5,68 7,64 6,90
70.000 - 80.000 4,27 6,64 6,37
80.000 - 90.000 3,27 5,76 5,84
90.000 - 100.000 2,50 4,91 5,24
100.000 - 125.000 3,89 8,98 10,31
125.000 - 250.000 4,24 14,27 19,86
250.000 - 500.000 0,75 5,17 8,93
500.000 - 1.000.000 0,18 2,54 4,79
1.000.000 und mehr 0,08 4,29 7,80

Tabelle 3

Anteil der Millionärinnen und Millionäre*) nach ihrer überwiegenden Einkunftsart 2019
Überwiegende Einkunftsart Einkommensmillionäre
Anzahl Anteil in %

*) Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Datenquelle: Statistik der Lohn- und Einkommenssteuer.

Land- und Forstwirtschaft 28 0,6
Gewerbebetrieb 2.833 62,7
Selbständige Arbeit 717 15,9
Nichtselbständige Arbeit 767 17,0
Kapitalvermögen 26 0,6
Vermietung und Verpachtung 124 2,7
sonstige Einkünfte 26 0,6
Insgesamt 4.521 100

Weitere Informationen

Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften werden als eine steuerpflichtige Person gezählt.

Durch die vom Gesetzgeber gewährten Fristen zur Einkommensteuerveranlagung werden die Ergebnisse der Statistik erst ca. 3,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres fertig gestellt. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden zudem Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst, da sie bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr angegeben werden müssen. Die Statistik wird ab dem Berichtsjahr 2013 jährlich aufbereitet.

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