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Pressemitteilung 19/2024

60 525 reine Wohngeldhaushalte 2022 in Baden-Württemberg

Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch je Haushalt in den Kreisen zwischen 158 und 255 Euro

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten am 31. Dezember 2022 in Baden-Württemberg 60 525 sogenannte reine Wohngeldhaushalte Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist deren Zahl gegenüber dem Jahr 2021 um 4,2 % angestiegen (2021: 58 060). Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten, in denen alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld haben, gab es am Jahresende 2022 weitere 1 640 wohngeldrechtliche Teilhaushalte oder sogenannte Mischhaushalte (2021: 1 820), 9,9 % weniger als ein Jahr zuvor. In diesen leben Wohngeldberechtigte mit Personen zusammen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind. In der Summe gab es in Baden-Württemberg 62 165 Wohngeldhaushalte (2021: 59 880), das waren 3,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Bezogen auf die Gesamtzahl der Haushalte im Land betrug 2022 der Anteil der wohngeldbeziehenden Haushalte im Land 1,2 %. Die Wohngeldausgaben beliefen sich in Baden-Württemberg im Jahr 2022 auf 193,3 Mill. Euro (2021: 155,3 Mill. Euro). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Von den 60 525 reinen Wohngeldhaushalten im Jahr 2022, die 97 % aller Wohngeldhaushalte umfassten, erhielten 57 555 Haushalte (95 %) einen Mietzuschuss. Den übrigen 2 970 Haushalten mit Wohneigentum wurde ein Lastenzuschuss gewährt (5 %). Die Zahl der Mietzuschuss-Haushalte erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 %, die Zahl der Lastenzuschuss-Haushalte um 7,6 %. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch eines reinen Wohngeldhaushalts betrug Ende 2022 insgesamt 211 Euro. Gegenüber dem Vorjahr (210 Euro) erhöhte sich dieser um 0,5 %. Haushalte mit Mietzuschuss erhielten 2022 durchschnittlich 209 Euro, 0,5 % mehr als im Vorjahr (2021: 208 Euro), Haushalte mit Lastenzuschuss durchschnittlich 234 Euro, 7,5 % weniger als ein Jahr zuvor (2021: 253 Euro). In den 44 Stadt- und Landkreisen reichte die Spannweite beim monatlich bewilligten Wohngeldanspruch je reinem Wohngeldhaushalt von durchschnittlich 158 Euro im Landkreis Biberach bis 255 Euro im Landkreis Tübingen.

Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (54 %) waren Einpersonenhaushalte (32 985), 11 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte (6 690). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7 % (4 070) bzw. 11 % (6 540), die übrigen 10 240 Haushalte mit fünf und mehr Personen machten 17 % aus.

Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts belief sich 2022 auf 1 138 Euro (2021: 1 091 Euro), die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete der reinen Wohngeldhaushalte betrug 572 Euro (2021: 550 Euro) und die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige durchschnittliche monatliche Miete lag bei 537 Euro (2021: 520 Euro). Die Wohnkostenbelastung der reinen Wohngeldhaushalte, die den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (monatliche Durchschnittswerte) misst, betrug am Jahresende 2022 47,1 %. Durch die Wohngeldzahlung verringerte sich diese Wohnkostenbelastung auf 29,8 %. Dabei wurden die kleinen Haushalte mit einer Person sowie die großen mit 6 und mehr Personen stärker entlastet (20 bzw. 21 Prozentpunkte) als die mittelgroßen (14 bis 16 Prozentpunkte).

Die mit Abstand größte Gruppe unter den Haupteinkommenspersonen der reinen Wohngeldhaushalte untergliedert nach sozialer Stellung bildeten auch im Jahr 2022 die Rentnerinnen/Rentner sowie Pensionärinnen/Pensionäre mit einem Anteil von 50 % (30 170), gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Beamtinnen/Beamten mit 38 % (23 200). Studierende und Auszubildende machten 4 % (2 365), Arbeitslose 3 % (2 090) und Selbstständige 1 % (560) der Haupteinkommenspersonen der reinen Wohngeldhaushalte aus. Der Anteil der »sonstigen Haushalte« betrug 4 % (2 135).

Tabelle 1

Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in Baden-Württemberg 2021 und 2022*)
Merkmal Haushalte durch­schnitt­licher monat­licher Wohn­geld­anspruch
2021 2022 Veränderung 2022 ggü. 2021 2021 2022 Veränderung 2022 ggü. 2021
Anzahl % EUR %

*) Jeweils am 31.12. des Jahres.

Datenquelle: Wohngeldstatistik.

Reine Wohngeldhaushalte 58.060 60.525 +4,2 210 211 +0,5
Mietzuschuss 55.300 57.555 +4,1 208 209 +0,5
Lastenzuschuss 2.760 2.970 +7,6 253 234 −7,5
Wohngeldrechtliche Teilhaushalte 1.820 1.640 −9,9 158 153 −3,2
Wohngeldhaushalte insgesamt 59.880 62.165 +3,8 209 209

Tabelle 2

Reine Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2021 und 2022
Stadtkreis (SKR)
Landkreis (LKR)
Land
Reine Wohngeld­haushalte
Durchschnitt­licher monatlicher Wohngeld­anspruch
2021 2022 2021 2022
Anzahl EUR

Hinweis: Im Rahmen der Wohngeldstatistik wird die Geheimhaltung durch Fünferrundung der Empfängerzahlen berücksichtigt. Hierdurch können Rundungsdifferenzen bei der Bildung von Summen auftreten.

Datenquelle: Wohngeldstatistik.

Stuttgart (SKR) 3.565 3.620 236 239
Böblingen (LKR) 1.445 1.495 237 238
Esslingen (LKR) 1.895 2.080 230 229
Göppingen (LKR) 1.145 1.115 198 203
Ludwigsburg (LKR) 2.130 2.420 233 234
Rems-Murr-Kreis (LKR) 1.905 2.120 216 220
Heilbronn (SKR) 1.025 1.130 220 233
Heilbronn (LKR) 1.135 1.070 208 203
Hohenlohekreis (LKR) 400 450 202 199
Schwäbisch Hall (LKR) 1.055 1.145 185 184
Main-Tauber-Kreis (LKR) 780 885 177 175
Heidenheim (LKR) 655 605 207 204
Ostalbkreis (LKR) 1.490 1.640 188 189
Baden-Baden (SKR) 345 360 209 215
Karlsruhe (SKR) 2.090 2.200 211 205
Karlsruhe (LKR) 1.750 1.870 196 196
Rastatt (LKR) 1.020 1.105 182 183
Heidelberg (SKR) 1.520 1.610 235 224
Mannheim (SKR) 3.130 3.280 223 229
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 800 840 171 172
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 2.600 2.805 200 199
Pforzheim (SKR) 1.630 1.580 244 245
Calw (LKR) 630 690 179 181
Enzkreis (LKR) 670 750 212 211
Freudenstadt (LKR) 705 775 174 183
Freiburg im Breisgau (SKR) 2.355 2.055 250 250
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) 1.070 1.060 196 193
Emmendingen (LKR) 955 970 214 208
Ortenaukreis (LKR) 2.335 2.335 180 179
Rottweil (LKR) 810 835 187 185
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 1.040 1.070 188 179
Tuttlingen (LKR) 670 745 227 221
Konstanz (LKR) 1.535 1.525 197 199
Lörrach (LKR) 1.155 1.220 221 233
Waldshut (LKR) 1.025 1.080 202 204
Reutlingen (LKR) 1.330 1.410 198 202
Tübingen (LKR) 1.500 1.585 258 255
Zollernalbkreis (LKR) 775 885 190 196
Ulm (SKR) 925 780 216 221
Alb-Donau-Kreis (LKR) 695 540 209 208
Biberach (LKR) 715 755 161 158
Bodenseekreis (LKR) 1.195 1.310 203 205
Ravensburg (LKR) 1.735 1.945 189 193
Sigmaringen (LKR) 725 765 167 165
Baden-Württemberg 58.060 60.525 210 211

Tabelle 3

Reine Wohngeldhaushalte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2022 nach der sozialen Stellung der Haupteinkommensperson
Soziale Stellung Haushalte
Anzahl %

Datenquelle: Wohngeldstatistik.

Rentner/-innen, Pensionäre/-innen 30.170 50
Arbeitnehmer/-innen, Beamte/-innen 23.200 38
Studierende, Auszubildende 2.365 4
Arbeitslose 2.090 3
Selbständige 560 1
Sonstige 2.135 4
Insgesamt 60.525 100

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