691 Millionen Euro mehr Zuweisungen an Kommunen
Die baden-württembergischen Kommunen erhielten 2025 mehr als 16 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielt der kommunale Bereich in Baden-Württemberg für das Jahr 2025 Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 16 Milliarden Euro (+4,5 % bzw. +691 Millionen Euro) aus dem kommunalen Finanzausgleich. Pro Einwohner/-in entspricht dies 1.423 Euro (2024: 1.360 Euro).
Mit 9,2 Milliarden Euro (999 Euro je Einwohner/-in) entfielen mehr als die Hälfte (57,2 %) der Zuweisungen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die neun Stadtkreise erhielten zusammen 3,5 Milliarden Euro (1.662 Euro je Einwohner/-in) und damit 21,7 % der gesamten Mittel. Auf die 35 Landkreise - als eigene Verwaltungseinheiten - entfielen 3,4 Milliarden Euro (365 Euro je Einwohner/-in), was einem Anteil von 20,9 % entspricht. Die kommunalen Verbände erhielten rund 45 Millionen Euro.
Nachfolgend werden die drei umfangreichsten Zuweisungsarten vorgestellt, die zusammen gut 89 % der gesamten Mittel ausmachen.
Mit einem Anteil von 63 % stellen die Schlüsselzuweisungen die wichtigsten Einnahmequellen im kommunalen Finanzausgleich dar. Sie haben sich im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 394 Millionen Euro (+4,0 %) auf insgesamt 10,2 Milliarden Euro erhöht. Je Einwohner/-in entspricht dies einer Zuweisung in Höhe von 901 Euro (2024: 865 Euro).
Mit 2,6 Milliarden Euro (227 Euro je Einwohner/-in) und einem Anteil von 16 % an den gesamten Zuweisungen folgt die Förderung der Kinderbetreuung. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Zuweisungsvolumen um 136 Millionen Euro bzw. 5,6 % an.
Davon flossen rund 1,5 Milliarden Euro (19.705 Euro pro gewichtetes Kind) für die Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Auf die Betreuung der Kinder im Alter von drei bis unter sieben Jahren entfielen 925 Millionen Euro (3.408 Euro pro gewichtetes Kind). Zusätzlich wurden 180 Millionen Euro für die Förderung der pädagogischen Leitungszeit bereitgestellt – 10 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Der Schullastenausgleich ist mit einem Anteil von 9 % und einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro (132 Euro je Einwohner/-in) die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisungen nahmen gegenüber 2024 um 50 Millionen Euro (+3,5 %) zu. Davon wurden etwa 1,3 Milliarden Euro als sogenannte Sachkostenbeiträge an die kommunalen Schulträger verteilt. Weitere 194 Millionen Euro flossen in die Schülerbeförderung, verteilt auf die Stadt- und Landkreise.
Die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise beteiligten sich an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. Für das Jahr 2025 entsprach dies einem Betrag von 5,9 Milliarden Euro. Davon flossen rund 85 % zurück in den kommunalen Finanzausgleich, der übrige Anteil verblieb dem Land.
Weitere Informationen
Die Schlüsselzuweisungen dienen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, insbesondere wenn diese durch die eigenen Steuereinnahmen nicht ausreichend abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde („Übernivellierungsverbot“). Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind insbesondere die jeweiligen Einwohnerzahlen und die Fläche der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl maßgebend.
Die Mittelverteilung für die Förderung der Kinderbetreuung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung. Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der „pädagogischen Leitungszeit“ erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.
Die Verteilung für den Schullastenausgleich erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler eines Schuljahres. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Ziel ist ein angemessener Ausgleich der laufenden Schulkosten.
- Leistungen im kommunalen Finanzausgleich: Tabelle 79100_0001
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