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Pressemitteilung 76/2022

7 von 10 Kindern in Baden-Württemberg leben mit Geschwistern im Haushalt

Knapp die Hälfte der Kinder lebt mit nur einem Geschwisterkind zusammen

71,3 % der Kinder hatten 2021 mindestens ein weiteres Geschwisterkind. In absoluten Zahlen waren dies knapp unter 2 Millionen (Mill.) Kinder der insgesamt 2,8 Mill. Kinder in Baden-Württemberg. Dies stellt das Statistische Landesamt anlässlich des Tages der Geschwister am 10. April auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2021 fest.

44,8 % der Kinder lebten mit nur einem weiteren Geschwisterkind zusammen. Knapp jedes fünfte Kind (18,8 %) hatte 2 weitere Geschwisterkinder. Nur 5,2 % lebten mit 3 weiteren Geschwistern zusammen, während 2,4 % entweder 4 oder mehr Geschwister hatten. Bei 28,7 % der Kinder in Baden-Württemberg lebte kein weiteres Kind im Haushalt.

Tabelle 1

Kinder in Baden-Württemberg 2021 nach Geschwisterzahl
Anzahl 1.000 %

Datenquelle: Mikrozensus Erstergebnis 2021 - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten [MZ]

Insgesamt 2.799 100,0
ohne Geschwister 804 28,7
mit Geschwistern 1.995 71,3
1 Geschwisterkind 1.255 44,8
2 Geschwisterkindern 526 18,8
3 Geschwisterkindern 146 5,2
4 Geschwisterkindern und mehr 68 2,4

Weitere Informationen

Diese Pressemitteilung beruht auf Erstergebnissen des Mikrozensus 2021. Mit den Erstergebnissen wird eine deutlich frühere Veröffentlichung von Mikrozensus-Ergebnissen möglich. Sie beruhen für Baden-Württemberg auf über 96 % der zu befragenden Haushalte und weisen somit schon eine sehr hohe Datenqualität auf. Die Endergebnisse, die in ca. 9 Monaten vorliegen werden, werden noch weitere Befragungen enthalten, zu denen beim Zeitpunkt des Abzugs des Erstergebnisses das Mahnverfahren noch nicht abgeschlossen war.

Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Befragt wird 1 % der Bevölkerung, das sind in Baden-Württemberg jährlich rund 59 000 Haushalte. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zu allen Themen der Befragung können Ergebnistabellen beim Statistischen Landesamt angefordert werden.

Kinder: Im Mikrozensus werden Kinder als Personen definiert, die in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft (Alleinerziehende, Ehepaare und Lebensgemeinschaft mit Kindern) leben. Kinder können in dieser Definition auch volljährig sein. Es ist unerheblich, ob es sich um leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder handelt. Personen, die zwar noch bei mindestens einem Elternteil leben, jedoch mit einem eigenen Partner bzw. Partnerin zusammenleben bzw. selber eigene Kinder versorgen, werden nicht als Kinder gezählt.

Nachgewiesen werden die zum Befragungszeitpunkt (Berichtswoche) im Haushalt zusammenlebenden Kinder. Nachkommen, die bereits einen eigenen Haushalt gegründet haben, werden nicht mehr zum Haushalt gezählt, außer sie werden vom Haushalt noch als dem Haushalt zugehörig angegeben (z. B. Kinder mit Nebenwohnsitz beim Haushalt).

Rundungsdifferenzen: Bei Berechnungen von Prozentangaben auf Grundlage gerundeter Zahlen kann es zu Abweichungen in den Summen kommen.

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