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Pressemitteilung 58/2026

Anteil Arbeitnehmender in tarifgebundenen Betrieben 2025 unverändert bei 50 %

Anteil der tarifgebundenen Betriebe bei 19 %. Tarifbindung in den Branchen weiterhin stark unterschiedlich.

Im April 2025 arbeitete die Hälfte aller Beschäftigten in Baden-Württemberg in einem tarifgebundenen Betrieb. Laut Statistischem Landesamt erweist sich dieser Anteil damit in den letzten Jahren als konstant (2022 ebenfalls 50 %) und liegt weiterhin etwa auf dem Bundesniveau (49 %). Der Wert gibt den Anteil der Arbeitnehmenden in einem tarifgebundenen Betrieb an allen Arbeitnehmenden im Südwesten an. Das bedeutet, allerdings nicht zwingend, dass für jede einzelne beschäftigte Person eines tarifgebundenen Betriebes auch ein Tarifvertrag gilt. Interessant ist, dass 2025 zwar die Hälfte aller Arbeitnehmenden in einem Betrieb mit Tarifbindung beschäftigt war, aber lediglich 19 % aller Betriebe in Baden-Württemberg tarifgebunden waren. Im Vergleich zu den Vorjahren verringerte sich dieser Anteil leicht (2024: 20 %; 2022: 21 %). Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Unterschied besonders deutlich, hier waren 2025 zwar 53 % der dortigen Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben zu verorten, der Anteil an Betrieben ohne Tarifbindung in diesem Wirtschaftszweig lag allerdings bei 91 %. Dies verdeutlicht, dass es oftmals die großen Betriebe mit vielen Mitarbeitenden sind, die an tarifvertragliche Vereinbarungen gebunden sind.

Ein weiterer Blick auf die übergeordneten Wirtschaftszweige offenbart deutliche Unterschiede in der Tarifbindung der verschiedenen Branchen. So besteht in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung eine flächendeckende Tarifbindung (100 %). Auch in der Energieversorgungsbranche (95 %) und im Bereich Erziehung und Unterricht (80 %) war ein hoher Anteil der Arbeitnehmenden in tarifgebundenen Betrieben tätig. Eine geringe Tarifbindung wiesen hingegen zum Beispiel die Wirtschaftsabschnitte Handel, Instanthaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (30 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (22 %) und Kunst, Unterhaltung und Erholung (19 %) auf.

Weitere Informationen

Methodische Hinweise:

Durch die Reform der Verdiensterhebungen und der damit verbundenen Umstellung auf eine monatliche Erhebung von Einzeldaten, ist seit dem Berichtsjahr 2022 eine jährliche Ausweisung der Angaben zur Tarifbindung auf Basis der Ergebnisse der monatlichen Verdiensterhebung möglich. Bei der Verdiensterhebung handelt es sich um eine geschichtete Stichprobenerhebung, die bei ca. 5.600 Betrieben in Baden-Württemberg durchgeführt wird. 
Ein Betrieb wird dann als tarifgebunden eingeordnet, wenn ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet, wohingegen die Angabe einer freien Verdienstvereinbarung oder lediglich einer Orientierung an einem Branchentarifvertrag nicht als Tarifbindung klassifiziert wird.

Weiterführende Informationen:

Eine Ergebnisübersicht zur Tarifbindung nach Wirtschaftsabschnitten und Bundesländern ist in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Eine tiefer differenzierte Ausweisung von Ergebnissen ist aufgrund stichprobenbedingter Restriktionen in der Verdiensterhebung nicht möglich.

 

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