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Pressemitteilung 281/2022

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger des Landes steigt um 2,0 %

2 320 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2022 insgesamt 142 560 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die dem Landesbereich zugehörig sind. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies 2 840 mehr als im Jahr 2021. Das entspricht einem Zuwachs von 2,0 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 118 515 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der prozentuale Anteil ebenfalls um 2,0 %, seit dem Jahr 2010 um 57,8 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen sowie Witwen und Witwer, bei denen der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % zunahm, im Vergleich zum Jahr 2010 um 6,7 %.

Zum 1. Januar 2022 waren 145 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 100 Jahre alt oder älter. Das sind 58,7 % mehr als im Jahr 2010. Die Hinterbliebenen, welche ausschließlich weiblich waren, bildeten mit 73,3 % den größten Anteil der mindestens 100-jährigen.

Im Kalenderjahr 2021 gingen 5 140 Beamtinnen und Beamte in Pension. Im Vergleich zum Jahr 2020 waren es 50 Neuzugänge weniger, was einen leichten Rückgang von 1,0 % ausmacht. Die allgemeine Antragsaltersgrenze war der häufigste Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von 37,8 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten 1 940 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−2,2 % gegenüber dem Vorjahr). Bei 895 Neupensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2021 bei 65 Jahren und 9 bzw. 10 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Hier ist ein Rückgang von 95 Neupensionären mit gesetzlicher Regelaltersgrenze (−9,7 %) gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. 630 Neupensionäre entschieden sich im Kalenderjahr 2021 für die hinausgeschobene Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Hier ist ein leichter Anstieg von 1,1 % im Vergleich zu 2020 zu verzeichnen. Obwohl die Gesamtzahl der Neupensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit im letzten Jahrzehnt eine rückläufige Tendenz hatte, ist seit 2020 wieder ein Anstieg sichtbar. Auch im Kalenderjahr 2021 gab es mit 565 Personen eine Zunahme von 8,0 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 8 605 Versorgungsempfängerinnern und -empfänger des Landes Baden-Württemberg hatten zum 1. Januar 2022 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg. Das sind 6,0 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon lebten 1 015 im Ausland. Von den 7 590 Personen mit Erstwohnsitz in einem anderen Bundesland, wohnten 2 660 in Bayern und lediglich 30 in Bremen.

Tabelle 1

Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2022*)
Jahr Versorgungs­empfänger Davon
Ruhegehalts­empfänger Hinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

2000 68.150 43.780 24.370
2005 81.830 58.375 23.460
2010 97.655 75.115 22.540
2011 101.075 78.495 22.580
2012 104.755 82.025 22.730
2013 108.965 86.435 22.530
2014 113.520 91.080 22.440
2015 118.065 95.575 22.490
2016 122.525 99.950 22.575
2017 126.915 104.195 22.720
2018 129.375 106.725 22.655
2019 133.145 110.235 22.910
2020 136.815 113.600 23.215
2021 139.720 116.190 23.530
2022 142.560 118.515 24.045

Tabelle 2

Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2020 und 2021 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles 2021 2020
insge­samt davon insge­samt davon
Schul­dienst Vollzugs­dienst sonstige Bereiche Schul­dienst Vollzugs­dienst sonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt 5.140 2.610 1.255 1.270 5.190 2.780 1.125 1.285
Gesetzliche Regelaltersgrenze 895 705 x 190 995 765 x 225
Besondere Altersgrenze 655 x 655 x 595 x 595 x
Allgemeine Antragsaltersgrenze (zumeist ab dem 63. Lebensjahr.)1) 1.940 1.245 x 700 1.985 1.330 x 655
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
435 205 105 125 455 215 75 170
Dienstunfähigkeit 565 330 115 120 525 315 105 105
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag 250 125 x 125 270 155 x 115
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag 380 x 380 x 355 x 355 x
Sonstige Gründe2) 15 x 15 10 x 10

Tabelle 3

Baden-Württembergische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg in 2021
Bundesland Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen 65
Schleswig-Holstein 310
Sachsen-Anhalt 45
Sachsen 130
Saarland 75
Rheinland-Pfalz 1.680
Nordrhein-Westfalen 510
Niedersachsen 435
Mecklenburg-Vorpommern 100
Hessen 1.010
Hamburg 80
Bremen 30
Brandenburg 115
Berlin 345
Bayern 2.660
Ausland 1.015

Weitere Informationen

Alle im Text genannten Daten unterliegen der 5er-Rundung, was zu Rundungsdifferenzen führen kann.

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