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Pressemitteilung 281/2019

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger des Landes steigt um 3,4 %

Baden-Württemberg: 3 705 Personen mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2019 insgesamt 135 515 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies rund 4 000 mehr als noch 2018. Das entspricht einem Zuwachs von rund 3 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 112 320 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um gut 3,4 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen und Witwen/Witwer, bei denen jedoch die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von knapp 1,3 % geringer ausfiel. Seit dem Jahr 2009 stieg die Anzahl der Hinterbliebenen um rund 1,6 %, wohingegen die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger im gleichen Zeitraum um gut 55 % stieg.

Im Kalenderjahr 2018 gingen insgesamt weniger Beamtinnen und Beamte in Pension als noch im Vorjahr. Im Kalenderjahr 2018 waren es mit 6 080 Neupensionärinnen und -persionären rund 70 weniger als im Vorjahr, dies entspricht einem Minus von rund 1,1 %. Trotz eines Rückgangs war die allgemeine Antragsaltersgrenze der am häufigsten auftretende Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von knapp 44 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten rund 2 650 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−6,7 % zum Vorjahr). Bei 1 030 Neupensionärinnen und -pensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2018 bei 65 Jahren und 6 bzw. 7 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Jedoch ebenfalls mit einer Abnahme gegenüber dem Vorjahr um rund 215 Neupensionärinnen und -pensionäre (−17,3 %). 645 Neupensionärinnen und -pensionäre machten im Kalenderjahr 2018 Gebrauch von einer hinausgeschobenen Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 53,9 %. Bis auf die Steigerung im Kalenderjahr 2017 war die Gesamtzahl der Neupensionärinnen und -pensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit in diesem Jahrzehnt rückgängig. So auch im Kalenderjahr 2018. Es waren 560 Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension versetzt wurden, ein Minus von rund 6,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 9 150 ehemalige Beamtinnen und Beamte hatten zum 1. Januar 2019 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg, knapp 7 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon wohnten allein 2 785 in Bayern, im Ausland rund 1 065 und lediglich 145 in Sachsen.

Einschließlich der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes.

Tabelle 1

Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2019*)
Jahr Versorgungs­empfänger Davon
Ruhegehalts­empfänger Hinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

2000 68.150 43.780 24.370
2005 81.830 58.375 23.460
2009 95.095 72.260 22.835
2010 98.045 75.380 22.665
2011 101.470 78.760 22.710
2012 105.155 82.295 22.860
2013 109.360 86.695 22.660
2014 113.910 91.345 22.560
2015 118.455 95.840 22.615
2016 122.915 100.220 22.695
2017 126.935 104.210 22.725
2018 131.515 108.615 22.900
2019 135.515 112.320 23.195

Tabelle 2

Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2017 und 2018 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles 2018 2017
insgesamt davon insgesamt davon
Schul-dienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche Schul-dienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt 6.080 3.625 965 1.490 6.145 4.090 810 1.250
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.030 805 X 225 1.245 985 X 260
Besondere Altersgrenze 595 X 595 X 465 X 465 X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.) 1)
2.650 1.990 X 660 2.835 2.330 X 510
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
535 325 40 175 555 360 30 165
Dienstunfähigkeit 560 300 115 145 600 310 130 160
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag 430 210 X 220 240 110 X 130
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag 215 X 215 X 180 X 180 X
Sonstige Gründe2) 65 65 25 25

Tabelle 3

Baden-Württembergische Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württembergs 2019
Bundesland Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen 75
Schleswig-Holstein 315
Sachsen-Anhalt 40
Sachsen 145
Saarland 80
Rheinland-Pfalz 1.765
Nordrhein-Westfalen 580
Niedersachsen 505
Mecklenburg-Vorpommern 105
Hessen 1.095
Hamburg 80
Bremen 30
Brandenburg 120
Berlin 365
Bayern 2.785
Ausland 1.065

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Alle im Text genannten Daten unterliegen der 5er Rundung, was zu Rundungsdifferenzen führen kann.

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