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Pressemitteilung 282/2020

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger steigt um 3,2 %

Baden-Württemberg: 3 600 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2020 insgesamt 139 480 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies 3 965 mehr als noch 2019. Das entspricht einem Zuwachs von 2,9 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 115 920 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um gut 3,2 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen und Witwen/Witwer, bei denen die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um knapp 1,6 % zunahm. Seit dem Jahr 2010 stieg die Anzahl der Hinterbliebenen um rund 3,9 %, wohingegen die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger im gleichen Zeitraum um 53,8 % stieg.

Im Kalenderjahr 2019 gingen insgesamt weniger Beamtinnen und Beamte in Pension als noch im Vorjahr. Im Kalenderjahr 2019 waren es mit 5 905 Neupensionären 175 weniger als im Vorjahr, dies entspricht einem Minus von rund 2,9 %. Trotz eines Rückgangs war die allgemeine Antragsaltersgrenze der am häufigsten auftretende Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von 39,7 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten 2 340 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−11,6 % zum Vorjahr). Bei 1 195 Neupensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2019 bei 65 Jahren und 7 bzw. 8 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Dabei ist eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 165 Neupensionäre mit gesetzlicher Regelaltersgrenze (+16,2 %) zu beobachten. 700 Neupensionäre machten im Kalenderjahr 2019 Gebrauch von einer hinausgeschobenen Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 8,7 %. Bis auf ein Jahr war die Gesamtzahl der Neupensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit in den letzten zehn Jahren rückgängig. So auch im Kalenderjahr 2019. Es waren 525 Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension versetzt wurden, ein Minus von rund −6,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 8 360 ehemalige Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg hatten zum 1. Januar 2020 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg, knapp 6,0 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon wohnten allein 2 560 in Bayern, im Ausland rund 985 und lediglich 35 in Sachsen-Anhalt.

Tabelle 1

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2020*)
Jahr Versorgungs­empfänger davon
Ruhegehalts­empfänger Hinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

2000 68.150 43.780 24.370
2005 81.830 58.375 23.460
2009 95.095 72.260 22.835
2010 98.045 75.380 22.665
2011 101.470 78.760 22.710
2012 105.155 82.295 22.860
2013 109.360 86.695 22.660
2014 113.910 91.345 22.560
2015 118.455 95.840 22.615
2016 122.915 100.220 22.695
2017 126.935 104.210 22.725
2018 131.515 108.615 22.900
2019 135.515 112.320 23.195
2020 139.480 115.920 23.560

Tabelle 2

Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2018 und 2019 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles 2019 2018
insgesamt davon insgesamt davon
Schul-dienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche Schul-dienst Vollzugs-dienst sonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt 5.905 3.265 1.085 1.555 6.080 3.625 965 1.490
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.195 875 X 325 1.030 805 X 225
Besondere Altersgrenze 610 X 610 X 595 X 595 X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.)1)
2.340 1.615 X 725 2.650 1.990 X 660
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
500 275 50 175 535 325 40 175
Dienstunfähigkeit 525 320 80 130 560 300 115 145
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag 360 185 X 175 430 210 X 220
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag 340 X 340 X 215 X 215 X
Sonstige Gründe2) 25 25 65 65

Tabelle 3

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg 2020*)
Bundesland Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen 65
Schleswig-Holstein 295
Sachsen-Anhalt 35
Sachsen 130
Saarland 75
Rheinland-Pfalz 1.590
Nordrhein-Westfalen 515
Niedersachsen 445
Mecklenburg-Vorpommern 95
Hessen 995
Hamburg 85
Bremen 25
Brandenburg 115
Berlin 355
Bayern 2.560
Ausland 985

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Alle im Text genannten Daten unterliegen der 5er Rundung, was zu Rundungsdifferenzen führen kann.

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