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Arbeitskosten (PM)

Arbeitskosten in 2024 bei 47,15 Euro je geleistete Stunde

Arbeitskosten je geleistete Stunde in Baden-Württemberg knapp ein Fünftel höher als noch 2020.

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Nach Mitteilung des Statistischen Landesamts betrugen die Nettoarbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Baden-Württemberg im Jahr 2024 für die Gesamtwirtschaft durchschnittlich 47,15 Euro. Das bedeutet eine Zunahme um 19,5 % gegenüber der letzten Arbeitskostenerhebung 2020 mit 39,44 Euro je geleisteter Stunde. Damit stiegen die Arbeitskosten von 2020 auf 2024 verglichen mit dem davorliegenden Zeitraum von 2016 auf 2020 (35,30 Euro, +11,7 %) noch einmal deutlich an. Die Erhöhungen im Zeitverlauf sind hauptsächlich auf die Steigerung der Bruttoverdienste zurückzuführen, die mehr als drei Viertel der gesamten Arbeitskosten ausmachen.

Im Produzierenden Gewerbe in Baden-Württemberg kostete eine Stunde Arbeit im Schnitt 52,18 Euro netto und damit 17,3 % mehr als im Dienstleistungsbereich mit 44,48 Euro (2020: 18,1 %). Zwischen den einzelnen Wirtschaftsabschnitten waren ebenfalls beträchtliche Unterschiede zu verzeichnen. So waren die höchsten Kosten für eine Arbeitsstunde mit 71,03 Euro (+16,0 % gegenüber 2020) in der Energieversorgung zu verzeichnen. Diese lagen damit fast dreimal höher als im Gastgewerbe, welches mit 26,48 Euro (+19,0 %) die niedrigsten Arbeitskosten aufwies. Die zweithöchsten Arbeitskosten wurden mit gut 59,90 Euro (+12,3 %) im Wirtschaftsbereich „Information und Kommunikation“ festgestellt. Dazu zählen unter anderem Rundfunkveranstalter, Telekommunikation und Dienstleistungen der Informationstechnologie. Im Mittelfeld lagen Wirtschaftszweige wie die öffentliche Verwaltung (49,50 Euro; +22,1 %) oder das Grundstücks- und Wohnungswesen (48,82 Euro; +17,3 %), während sich die Arbeitskosten im Gesundheits- und Sozialwesen mit 42,78 Euro (+21,3 %) beispielsweise weiterhin unter dem Durchschnitt der Nettoarbeitskosten für Baden-Württemberg bewegten.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Trotz insgesamt gestiegener Kosten blieb die Arbeitskostenstruktur in der Gesamtwirtschaft in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren annähernd unverändert. So entfielen auch 2024 mehr als Dreiviertel der Arbeitskosten (77,2 %) auf die Bruttoverdienste, während die Lohnnebenkosten 22,8 % der gesamten Arbeitskosten ausmachten. Zu den Lohnnebenkosten zählen vor allem die gesetzlichen Beiträge der Arbeitgebenden zur Sozialversicherung (13,6 %; 2020: 13,5 %), die Entgeltfortzahlungen vor allem im Krankheitsfall (3,6 %; 2020: 3,2 %), Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (2,2 %; 2020: 2,6 %), aber auch die Kosten für die Aus- und Weiterbildung (0,4 %; 2020 ebenfalls).

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Arbeitskostenerhebung und Zusammensetzung der Arbeitskosten

Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung (AKE). Die Erhebung bietet nach Bundesländern und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde einer Vollzeiteinheit. In Baden-Württemberg wurden knapp 3.800 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens für die Arbeitskostenerhebung gezogen.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgebenden (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten der Arbeitgebenden. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten. Entsprechend handelt es sich bei den Nettoarbeitskosten um die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen (den Arbeitgebenden erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, wie z. B. Einstellungszuschüsse).

Genesis online

„Zusammensetzung der Arbeitskosten“: Tabelle 62411-0001

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Arbeitskosten

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Arbeitskosten in Baden-Württemberg (pdf)

Kontakt

Tel.: +49 711 641-2451
E-Mail: Pressestelle@stala.bwl.de

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