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Pressemitteilung 167/2018

Arbeitskosten in Baden-Württemberg 2016 im Verarbeitenden Gewerbe

Große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen

Im Jahr 2016 betrugen die Nettoarbeitskosten in Baden-Württemberg im Verarbeitenden Gewerbe nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes je geleistete Stunde durchschnittlich 41,11 Euro. Es gab jedoch gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen. In der Kokerei und Mineralölverarbeitung waren die Kosten mit 59,12 Euro am höchsten, gefolgt von der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit 55,46 Euro und der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (49,50 Euro). Die geringsten Arbeitskosten wurden für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung ermittelt, hier betrugen sie 22,25 Euro.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Nettoarbeitskosten sind die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen.

Tabelle 1

Arbeitskosten je Stunde im Verarbeitenden Gewerbe in Baden-Württemberg 2016 nach Wirtschaftszweigen*)
Wirtschaftszweige Nettoarbeitskosten
EUR

*) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende - WZ 2008.

Datenquelle: Arbeitskostenerhebung.

Kokerei und Mineralölverarbeitung 59,12
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 55,46
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 49,50
Sonstiger Fahrzeugbau 46,83
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 45,81
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektroni- schen und optischen Erzeugnissen 45,56
Maschinenbau 44,86
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 43,88
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 42,26
Metallerzeugung und -bearbeitung 39,02
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 37,81
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 36,06
Getränkeherstellung 34,94
Herstellung von sonstigen Waren 34,91
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 34,69
Tabakverarbeitung 34,59
Herstellung von Metallerzeugnissen 32,15
Herstellung von Bekleidung 32,07
Herstellung von Möbeln 29,96
Herstellung von Textilien 29,30
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 28,84
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 27,68
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 25,57
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 22,25

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden rund 3 300 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens in die Arbeitskostenerhebung einbezogen.

Kontakt

Pressestelle

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