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Pressemitteilung 172/2022

Arbeitskosten in Baden-Württemberg 2020 im Verarbeitenden Gewerbe bei knapp 45 Euro

Große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsabteilungen im Verarbeitenden Gewerbe

Im Jahr 2020 betrugen die Nettoarbeitskosten in Baden-Württemberg im Verarbeitenden Gewerbe nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes je geleistete Stunde durchschnittlich 44,66 Euro. Dies entspricht einem Plus von 8,6 % gegenüber der Arbeitskostenerhebung 2016 (rund 41 Euro). Es gab jedoch gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsabteilungen des Verarbeitenden Gewerbes. In der Kokerei und Mineralölverarbeitung waren die Kosten mit 59,42 Euro am höchsten und blieben damit in etwa auf dem Niveau von 2016 (59,12 Euro). Die zweithöchsten Arbeitskosten waren in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen zu beobachten. Sie stiegen im Vergleich zu 2016 um 6,8 % auf 59,22 Euro an. Dagegen rutschten die Arbeitskosten bei der die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen mit rund 51 Euro (+3,4 %) hinter den Sonstigen Fahrzeugbau mit Arbeitskosten von rund 56 Euro pro Stunde (+19,9 %) an die vierte Stelle. Die geringsten Arbeitskosten wurden erneut für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung ermittelt. Allerdings konnten diese um 22,6 % auf 27,27 Euro zulegen, gegenüber 22,25 Euro im Jahr 2016.

Hinsichtlich der Unternehmensgröße lässt sich festhalten, dass die Arbeitskosten im Verarbeitenden Gewerbe (wie auch gesamtwirtschaftlich) mit zunehmender Anzahl an Arbeitnehmenden ansteigen. So betrugen die Arbeitskosten bei Kleinbetrieben mit 10-49 Beschäftigten knapp 32 Euro, während eine geleistete Arbeitsstunde in Großkonzernen mit über 1 000 Arbeitnehmenden mit knapp 60 Euro fast doppelt so viel kostete. Die höheren Arbeitskosten ergeben sich u. a. durch die höheren Bruttoverdienste und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, welche in den Großbetrieben zumeist höher ausfallen als in kleinen Betrieben (z. B. wegen Tarifbindung/-orientierung; viele Großkonzerne in verdienststarken Branchen)

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Nettoarbeitskosten sind die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen (dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, wie z. B. Einstellungszuschüsse).

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden knapp 3 600 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens für die Arbeitskostenerhebung gezogen.

Tabelle 1

Arbeitskosten je Stunde in Baden-Württemberg 2020 im Verarbeitenden Gewerbe
Wirtschaftszweige1) Nettoarbeitskosten2)
EUR

1) WZ 2008.

2) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende.

Datenquelle: Arbeitskostenerhebung 2020.

Kokerei und Mineralölverarbeitung 59,42
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 59,22
Sonstiger Fahrzeugbau 56,16
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 51,18
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 50,43
Maschinenbau 48,97
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektroni- schen und optischen Erzeugnissen 48,46
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 45,81
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt 44,66
Metallerzeugung und -bearbeitung 44,62
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 44,25
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 40,00
Getränkeherstellung 39,83
Herstellung von sonstigen Waren 39,71
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 37,86
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 36,09
Herstellung von Bekleidung 36,01
Tabakverarbeitung 35,57
Herstellung von Metallerzeugnissen 35,03
Herstellung von Textilien 33,27
Herstellung von Möbeln 32,98
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 31,09
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 31,04
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 30,91
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 27,27

Tabelle

Arbeitskosten je Stunde in Baden-Württemberg 2020 im Verarbeitenden Gewerbe
Wirtschaftszweige1) Nettoarbeitskosten2)
EUR

1) WZ 2008.

2) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende.

Datenquelle: Arbeitskostenerhebung 2020.

Kokerei und Mineralölverarbeitung 59,42
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 59,22
Sonstiger Fahrzeugbau 56,16
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 51,18
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 50,43
Maschinenbau 48,97
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektroni- schen und optischen Erzeugnissen 48,46
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 45,81
Verarbeitendes Gewerbe insgesamt 44,66
Metallerzeugung und -bearbeitung 44,62
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 44,25
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 40,00
Getränkeherstellung 39,83
Herstellung von sonstigen Waren 39,71
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 37,86
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 36,09
Herstellung von Bekleidung 36,01
Tabakverarbeitung 35,57
Herstellung von Metallerzeugnissen 35,03
Herstellung von Textilien 33,27
Herstellung von Möbeln 32,98
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 31,09
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 31,04
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 30,91
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 27,27

Weitere Informationen

Der Wirtschaftsabschnitt C Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung und Verarbeitung von Produkten/Materialien) ist ein Teil des sogenannten Produzierenden Gewerbes, zu dem auch Baugewerbe, Energieversorgung, Bergbau und Wasserversorgung zählen. Bei den Wirtschaftszweigen wird in der Statistik zwischen Produzierendem Gewerbe (Abschnitt B-F) und Dienstleistung (Abschnitt G-S) unterschieden.

Zusammensetzung der Arbeitskosten und coronabedingte Besonderheiten

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Das Jahr 2020 war durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das ausgezahlte Kurzarbeitergeld im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist, als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.

Arbeitskostenerhebung und Ergebnisse der Jahresschätzung Arbeitskosten

Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung (AKE). Die Erhebung bietet nach Bundesländern und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde.

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