Arbeitskosten in Baden-Württemberg 2020 stark branchenabhängig
Kosten pro Arbeitsstunde in der Energiebranche am höchsten, im Gastgewerbe am geringsten
Die Nettoarbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Baden-Württemberg lagen im Jahr 2020 bei durchschnittlich 39,44 Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, bedeutet das eine Zunahme um 11,7 % gegenüber der letzten Arbeitskostenerhebung 2016 mit 35,30 Euro je geleisteter Stunde. Damit war der Anstieg der Arbeitskosten von 2016 auf 2020 doppelt so hoch wie im davorliegenden Zeitraum von 2012 bis 2016 (33,35 Euro, +5,9 %). Die Erhöhungen im Zeitverlauf sind hauptsächlich auf die Steigerung der Bruttoverdienste zurückzuführen, die mehr als drei Viertel der gesamten Arbeitskosten ausmachen.
Eine Stunde Arbeit kostete im Produzierenden Gewerbe in Baden-Württemberg im Schnitt rund 44 Euro und damit 18,1 % mehr als im Dienstleistungsbereich mit 37 Euro. Auch zwischen den einzelnen Wirtschaftsabschnitten waren beträchtliche Unterschiede zu verzeichnen. So waren die Kosten für eine Arbeitsstunde in der Energieversorgung mit rund 61 Euro (+7,3 % gegenüber 2016) fast dreimal so hoch wie im Gastgewerbe mit rund 22 Euro (+24,2 %). Die zweithöchsten Arbeitskosten wurden mit gut 53 Euro (+10,4 %) im Wirtschaftsbereich »Information und Kommunikation« festgestellt. Dazu zählen Rundfunkveranstalter, Telekommunikation und Dienstleistungen der Informationstechnologie. Die öffentliche Verwaltung lag mit knapp 41 Euro (+12,5 %) im Mittelfeld, während sich die Arbeitskosten im Gesundheits- und Sozialwesen mit gut 35 Euro (+14,5 %) deutlich unter dem Durchschnitt der Nettoarbeitskosten für Baden-Württemberg befanden.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Auf die Bruttoverdienste entfielen 77 % und auf die Lohnnebenkosten 23 % der gesamten Arbeitskosten im Jahr 2020. Zu den Lohnnebenkosten zählen vor allem die gesetzlichen Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (13,5 %), die Entgeltfortzahlungen vor allem im Krankheitsfall (3,2 %) sowie die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (2,6 %). Die Nettoarbeitskosten sind die Bruttoarbeitskosten abzüglich der Lohnsubventionen (dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen der Bundesagentur für Arbeit, wie z. B. Einstellungszuschüsse).
Tabelle 1
| Arbeitskosten je Stunde in Baden-Württemberg 2020 nach Wirtschaftsabschnitten | ||
|---|---|---|
| Wirtschaftsabschnitte1) | Nettoarbeitskosten2) | |
| EUR | ||
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1) WZ 2008. Die Wirtschaftsabschnitte »Bergbau« sowie »Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen« sind aus Gründen der Geheimhaltung nicht enthalten. 2) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende. Datenquelle: Arbeitskostenerhebung 2020. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 |
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| Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich insgesamt | 39,44 | |
| B-F | Produzierendes Gewerbe | 43,69 |
| G-S | Dienstleistungsbereich | 37,01 |
| D | Energieversorgung | 61,22 |
| J | Information und Kommunikation | 53,32 |
| K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 52,19 |
| M | Erbringung v. freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen | 45,29 |
| C | Verarbeitendes Gewerbe | 44,66 |
| P | Erziehung und Unterricht | 42,17 |
| L | Grundstücks- und Wohnungswesen | 41,63 |
| O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung | 40,54 |
| Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 35,28 |
| G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 33,93 |
| F | Baugewerbe | 33,88 |
| S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 30,27 |
| H | Verkehr und Lagerei | 26,43 |
| R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | / |
| N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 25,31 |
| I | Gastgewerbe | 22,26 |
Weitere Informationen
Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden knapp 3 600 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens für die Arbeitskostenerhebung gezogen.
Zusammensetzung der Arbeitskosten und coronabedingte Besonderheiten
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Das Jahr 2020 war durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das ausgezahlte Kurzarbeitergeld im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist, als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.
Arbeitskostenerhebung und Ergebnisse der Jahresschätzung Arbeitskosten
Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung (AKE). Die Erhebung bietet nach Bundesländern und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde.