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Pressemitteilung 173/2022

Arbeitsstunde kostete in Baden-Württemberg 2020 über 39 Euro

Arbeitskosten in Baden-Württemberg im Ländervergleich an vierter Stelle hinter Hamburg, Hessen und Bayern

Im Jahr 2020 kostete eine Arbeitsstunde in Baden-Württemberg im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich durchschnittlich 39,44 Euro. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, zahlten im Produzierenden Gewerbe Arbeitgebende im Durchschnitt 43,69 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde, während dieser Durchschnittswert im Dienstleistungssektor 37,01 Euro betrug.

Damit lagen im Jahr 2020 die Arbeitskosten je geleistete Stunde im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich im Südwesten um 6,1 % über dem Bundesdurchschnitt von 37,17 Euro (2016: Bund 33,09 Euro, Baden-Württemberg 35,50 Euro). Im Bundesländervergleich rangierte Baden-Württemberg damit an vierter Stelle, knapp hinter Bayern mit Arbeitskosten von 39,73 Euro. Den Spitzenplatz belegte erneut Hamburg mit 42,85 Euro, mit deutlichem Vorsprung vor Hessen (40,29 Euro). Die niedrigsten Arbeitskosten bundesweit wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit 29,27 Euro und Thüringen (29,51 Euro) ermittelt.

Differenziert nach Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungssektor ergibt sich eine leichte Verschiebung beim Ranking der Bundesländer. Bezogen auf die Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Produzierenden Gewerbe, blieb Hamburg mit 51,82 Euro zwar weiter deutlich an der Spitze. Mit 46,10 Euro rückte Bremen hier aber auf den zweiten Platz vor, während Hessen auf den fünften Rang abfiel. Baden-Württemberg (43,69 Euro) schob sich knapp vor Bayern (43,24 Euro) auf den 3. Platz im Länderranking. Betrachtet man die Arbeitskosten der einzelnen Bundesländer im Dienstleistungsbereich, waren Hamburg (41,20 Euro) und Hessen (39,80 Euro) die Spitzenreiter. Berlin ordnete sich an dritter Stelle ein, während Baden-Württemberg sich auf dem 5. Platz hinter Bayern befindet.

Tabelle 1

Arbeitskosten je Stunde im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich nach Bundesländern 2020
Arbeitskosten je Stunde in…1) Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich
EUR

1) Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten, einschließlich Auszubildende.

Datenquelle: Arbeitskostenerhebung 2020.

Mecklenburg-Vorpommern 29,27
Thüringen 29,51
Sachsen-Anhalt 29,57
Sachsen 30,76
Brandenburg 31,07
Schleswig-Holstein 34,02
Niedersachsen 35,86
Saarland 36,14
Rheinland-Pfalz 36,49
Nordrhein-Westfalen 36,82
Deutschland 37,17
Bremen 38,02
Berlin 38,95
Baden-Württemberg 39,44
Bayern 39,73
Hessen 40,29
Hamburg 42,85

Weitere Informationen

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden knapp 3 600 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten im Rahmen eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens für die Arbeitskostenerhebung gezogen.

Zusammensetzung der Arbeitskosten und coronabedingte Besonderheiten

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Das Jahr 2020 war durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirken sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das ausgezahlte Kurzarbeitergeld im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist, als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.

Arbeitskostenerhebung und Ergebnisse der Jahresschätzung Arbeitskosten

Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung (AKE). Die Erhebung bietet nach Bundesländern und nach Wirtschaftsbereichen tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitskosten und deren Bestandteilen. Ein zentraler Indikator sind die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde.

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