Außenhandel zu Silvester: Importe und Exporte von Feuerwerkskörpern
Januar bis September 2025: Südwest-Importe von Feuerwerkskörpern nehmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 67,8 % ab.
Wie das Statistische Landesamt nach vorläufigen Ergebnissen der Außenhandelsstatistik mitteilt, wurden im Zeitraum Januar bis September 2025 über 68,4 Tonnen Feuerwerkskörper im Wert von 372.800 Euro aus dem Ausland in den Südwesten eingeführt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden damit 143,9 Tonnen bzw. 67,8 % weniger Feuerwerkskörper importiert. In welchem Bundesland die nach Deutschland importierten Feuerwerkskörper in den Verkauf gehen und letztlich den Nachthimmel erhellen, geht aus der Außenhandelsstatistik jedoch nicht eindeutig hervor. Grundsätzlich gehört Baden-Württemberg, so auch im bisherigen Jahr mit einer verschwindend geringen anteiligen Einfuhrmenge von 0,2 %, in Bezug auf Feuerwerkskörper zu den einfuhrschwächsten Bundesländern.
Mit 36,7 Tonnen und einem Anteil von über 53,6 % kam in den ersten drei Quartalen 2025 der Großteil der importierten Feuerwerkskörper aus der Volksrepublik China. Dahinter folgten die Herkunftsländer Schweiz mit 15,8 % und Italien mit 14,3 %.
In die andere Richtung exportierte Baden-Württemberg im gleichen Zeitraum lediglich 8 Tonnen Feuerwerkskörper, die fast ausschließlich in die benachbarte Schweiz gingen (99,7 %).
Weitere Informationen
Gegenstand der Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben wird, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland. Nicht inbegriffen ist der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank erhoben.
Ausgewertet wurde hier die vorläufigen Außenhandelsergebnisse (Stand: November 2025) der achtstelligen Warennummer WA36041000 „Feuerwerkskörper“ gemäß des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2025. Da die Einfuhr auf Ebene der Bundesländer aus methodischen Gründen lediglich über den Generalhandel erfasst wird und nicht wie bei den Exporten zusätzlich über den Spezialhandel, kann es beim Bestimmungsbundesland von Warenimporten aus dem Ausland zu Verzerrungen kommen. Da im Generalhandel ggf. auch Waren inbegriffen sein können, die für Empfänger in anderen Bundesländern bestimmt sind und für die das berichtende Bundesland unter Umständen nur das Transitland ist, das die zollrechtliche Abwicklung übernimmt, geht der genaue Bestimmungsort, wo die Ware in Deutschland genutzt oder weiterverarbeitet wird, aus den Einfuhrdaten der Außenhandelsstatistik nicht eindeutig hervor.