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Pressemitteilung 281/2025

Außenhandel zu Weihnachten

Baden-Württemberg importierte 2024 mehr Kerzen aus dem Ausland.

In vielen Haushalten des Landes erhellen Adventskränze in der Weihnachtszeit die heimischen vier Wände, nicht selten bestückt mit Kerzen ausländischen Ursprungs. Im Jahr 2024 hat die baden-württembergische Einfuhr von im Ausland produzierten Kerzen zugenommen. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Außenhandelsstatistik mitteilt, wurden im Gesamtjahr 2024 rund 6.000 Tonnen Kerzen im Wert von 22,0 Millionen Euro aus dem Ausland in den Südwesten importiert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Importwert um 2,0 %, die Importmenge um 6,8 %. 

Mit 3.200 Tonnen und einem Anteil von 53,8 % kamen dabei die meisten Kerzen wie bereits im Vorjahr aus der Volksrepublik China (+48,8 % gegenüber 2023). Auf Platz 2 der Herkunftsländer stand Polen mit 1.000 Tonnen und einem Anteil von 17,0 %, gefolgt von Belgien (354 Tonnen, Anteil: 5,9 %) auf Platz 3.

Die Exporte von baden-württembergischen Kerzen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr indessen entgegengesetzt. Während 2023 noch 609 Tonnen exportiert worden waren, reduzierte sich die Menge im Jahr 2024 demgegenüber um 3,7 % auf 587 Tonnen. Mit rund 330 Tonnen ging die größte Menge der hiesig produzierten Kerzen in die benachbarte Schweiz, was einen Anteil von 56,2 % an den gesamten baden-württembergischen Kerzenexporten ausmachte. Österreich (13,3 %) und die Vereinigten Staaten (7,9 %) rangierten auf den Folgeplätzen der wichtigsten Zielländer.

Weitere Informationen

Gegenstand der Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben wird, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland. Nicht inbegriffen ist der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank erhoben.

Ausgewertet wurde hier die achtstellige Warennummer WA34060000 „Kerzen (Lichte) aller Art“ gemäß des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2024. Da die Einfuhr auf Ebene der Bundesländer aus methodischen Gründen lediglich über den Generalhandel erfasst wird und nicht wie bei den Exporten zusätzlich über den Spezialhandel, kann es beim Bestimmungsbundesland von Warenimporten aus dem Ausland zu Verzerrungen kommen. Da im Generalhandel ggf. auch Waren inbegriffen sein können, die für Empfänger in anderen Bundesländern bestimmt sind und für die das berichtende Bundesland unter Umständen nur das Transitland ist, das die zollrechtliche Abwicklung übernimmt, geht der genaue Bestimmungsort, wo die Ware in Deutschland genutzt oder weiterverarbeitet wird, aus den Einfuhrdaten der Außenhandelsstatistik nicht eindeutig hervor.

 

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