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Pressemitteilung 148/2025

Baden-Württemberg: 5,8 Milliarden Euro Kreisumlage für 2025 erwartet

33 der 35 Landkreise haben für 2025 die Kreisumlagehebesätze erhöht

Die Kreisumlage ist für die Landkreise eine bedeutende Einnahmequelle und wird bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben. Deren Höhe wird vom jeweiligen Kreistag beschlossen. Bemessen wird sie in einem Prozentsatz (Kreisumlagehebesatz) und der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises. Als Basis für die Steuerkraftsummen im Jahr 2025 werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Finanzausgleichsgesetz) des Jahres 2023 zugrunde gelegt.

Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, haben 33 von 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ihre Kreisumlagehebesätze für das Jahr 2025 erhöht, lediglich zwei Landkreise beließen ihre Sätze auf dem Niveau von 2024. Der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz stieg erneut von 30,49 % im Vorjahr auf 33,13 % (+2,64 Prozentpunkte) an. Dies ist der höchste Anstieg seit 2013.

Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich die Erhöhung der einzelnen Kreisumlagehebesätze noch deutlicher als im Vergleichszeitraum 2024 zu 2023. Dieses Jahr haben 24 Landkreise eine Anhebung um 2,0 und mehr Prozentpunkte beschlossen, während es im vorherigen Jahr 10 Landkreise waren.

Der höchste Kreisumlagehebesatz liegt nach der stärksten Erhöhung um 6,0 Prozentpunkte mit 41,7 % beim Landkreis Freudenstadt vor. Mit jeweils 38,0 % folgen die Landkreise Calw (unverändert) und Lörrach (+2,0 Prozentpunkte). Wie bereits 2023 und 2024 weist der Landkreis Biberach den niedrigsten Kreisumlagehebesatz mit 26,50 % (+2,0 Prozentpunkte) aus, gefolgt vom Alb-Donau-Kreis mit 27,50 % (+1,0 Prozentpunkt).

Im vergangenen Jahr hatten die Landkreise erstmals über 5 Milliarden Euro an Kreisumlage eingenommen – ein Anstieg von rund 14 % (plus 646 Millionen Euro) zu 2023. Dafür war insbesondere der Anstieg der Steuerkraftsummen von 9,2 % verantwortlich.

Für 2025 wird in Baden-Württemberg ein Kreisumlageaufkommen von plus 12,3 % auf etwa 5,8 Milliarden Euro (plus 632 Millionen Euro) erwartet. Dieser Anstieg zu 2024 ist aber überwiegend auf die erhöhten Kreisumlagehebesätze zurückzuführen, denn die zugrunde gelegten Steuerkraftsummen haben sich nur noch um 3,3 % erhöht.

Mit einem Plus um 81,5 Millionen Euro (plus 27,4 %) sind beim Rhein-Neckar-Kreis in 2025 die höchsten Mehreinnahmen zu erwarten. Dies resultiert aus einem Zuwachs bei der Steuerkraftsumme um rund 12 % und einer gleichzeitigen Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 3,75 Prozentpunkte. Mit rund 379 Millionen Euro ist dort auch mit dem höchsten Gesamtaufkommen unter allen Landkreisen zu rechnen. Es folgt der Landkreis Böblingen mit einem Plus um gut 75,3 Millionen Euro (plus 25,8 %) auf insgesamt rund 367 Millionen Euro – hier stieg die Steuerkraftsumme mit plus 16,7 % am deutlichsten unter allen Landkreisen, der Kreisumlagehebesatz erhöhte sich um 2,5 Prozentpunkte.

Aufgrund bestehender regionaler Unterschiede in der Infrastruktur, Aufgabenverteilung und Bevölkerungsstruktur, ist ein direkter Vergleich der Landkreise nur eingeschränkt möglich. Zudem sind die Gründe für eine Veränderung bei der Kreisumlage vielfältig und dem Statistischen Landesamt nicht in vollem Umfang bekannt.

Tabelle 1

Aufkommen an Kreisumlage und Kreisumlagesätze in Baden-Württembergs 2024 und 2025 (Stand: Juni 2025)
Landkreis (LKR)
Land
2024 2025
Kreis­um­lage­hebe­satz Kreis­um­lage­auf­kom­men1) Kreis­um­lage­hebe­satz Kreis­um­lage­auf­kom­men1)
(voraussichtlich)
Diff.
Kreisumlage­hebesatz
2025 zu 2024
Diff.
Kreisumlage­aufkommen
2025 zu 2024
% 1.000 EUR % 1.000 EUR Pro­zent­punkte %

1) Steuerkraftsumme (2024: 4. Teilzahlung, 2025: 2. Teilzahlung) der kreisangehörigen Gemeinden × Umlagesatz / 100.

Datenquelle: Landkreistag Baden-Württemberg / Statistisches Landeamt – Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Böblingen (LKR) 32,00 291.617 34,50 366.869 +2,50 +25,8
Esslingen (LKR) 31,50 323.483 33,40 366.536 +1,90 +13,3
Göppingen (LKR) 32,50 148.863 36,00 161.164 +3,50 +8,3
Ludwigsburg (LKR) 27,50 290.144 31,00 332.155 +3,50 +14,5
Rems-Murr-Kreis (LKR) 32,50 259.216 35,50 287.899 +3,00 +11,1
Heilbronn (LKR) 27,00 177.239 28,00 202.916 +1,00 +14,5
Hohenlohekreis (LKR) 33,25 75.652 35,00 90.014 +1,75 +19,0
Schwäbisch Hall (LKR) 32,00 113.815 36,40 143.871 +4,40 +26,4
Main-Tauber-Kreis (LKR) 31,00 71.893 34,00 79.698 +3,00 +10,9
Heidenheim (LKR) 33,00 78.644 35,50 81.700 +2,50 +3,9
Ostalbkreis (LKR) 32,75 223.019 37,90 253.288 +5,15 +13,6
Karlsruhe (LKR) 27,50 221.084 32,00 255.267 +4,50 +15,5
Rastatt (LKR) 29,50 127.683 32,50 147.519 +3,00 +15,5
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 28,25 66.412 32,00 79.897 +3,75 +20,3
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 27,50 297.564 31,25 379.015 +3,75 +27,4
Calw (LKR) 38,00 102.726 38,00 105.025 +2,2
Enzkreis (LKR) 31,50 107.767 34,20 122.936 +2,70 +14,1
Freudenstadt (LKR) 35,70 75.618 41,70 84.594 +6,00 +11,9
Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) 33,99 151.411 37,50 165.907 +3,51 +9,6
Emmendingen (LKR) 29,70 85.787 32,00 88.522 +2,30 +3,2
Ortenaukreis (LKR) 28,50 216.749 32,50 251.958 +4,00 +16,2
Rottweil (LKR) 27,00 73.576 29,00 82.325 +2,00 +11,9
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 30,50 114.271 32,00 126.703 +1,50 +10,9
Tuttlingen (LKR) 32,30 85.454 33,30 87.441 +1,00 +2,3
Konstanz (LKR) 34,00 187.215 34,00 182.514 −2,5
Lörrach (LKR) 36,00 141.908 38,00 147.379 +2,00 +3,9
Waldshut (LKR) 32,70 91.269 34,50 98.614 +1,80 +8,0
Reutlingen (LKR) 32,50 167.325 33,00 178.138 +0,50 +6,5
Tübingen (LKR) 31,09 136.622 32,53 144.161 +1,44 +5,5
Zollernalbkreis (LKR) 30,20 106.681 32,50 112.481 +2,30 +5,4
Alb-Donau-Kreis (LKR) 26,50 90.981 27,50 95.928 +1,00 +5,4
Biberach (LKR) 24,50 108.106 26,50 111.751 +2,00 +3,4
Bodenseekreis (LKR) 30,00 121.054 32,00 125.019 +2,00 +3,3
Ravensburg (LKR) 28,65 147.439 31,00 162.220 +2,35 +10,0
Sigmaringen (LKR) 31,00 71.065 34,00 79.583 +3,00 +12,0
Baden-Württemberg 30,49 5.149.354 33,13 5.781.005 +2,64 +12,3

Weitere Informationen

Methodische Hinweise

Die Tabelle zeigt die Kreisumlagehebesätze je Landkreis und deren Veränderung zum Vorjahr sowie die Aufkommen an Kreisumlage in den Jahren 2024 und 2025, ergänzt um die prozentuale Entwicklung zum Vorjahr.

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