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Pressemitteilung 315/2022

Baden-Württemberg: In den Corona-Jahren 2020 und 2021 weniger Verurteilungen wegen Gewaltdelikten

Schuldsprüche wegen gefährlicher Körperverletzung am häufigsten

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2021 von den insgesamt 95 776 Verurteilten 3 284 Personen wegen Gewaltdelikten schuldig gesprochen. Zu den Gewaltdelikten zählen vor allem schwere und gefährliche Körperverletzung einschließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Tot­schlag und Vergewaltigung. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik mitteilt, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten nunmehr im zweiten Jahr in Folge deutlich zurück. Wurden im Jahr 2019 noch 3 902 Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten ausgesprochen, ging deren Zahl in den Corona-Jahren 2020 und 2021 um 255 Fälle (−6,5 %) bzw. 363 Fälle (−10,0 %) zurück.

Die geringere Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten im Jahr 2021 war in allen Altersgruppen zu beobachten. Am stärksten war der prozentuale Rückgang bei den Heranwachsenden in der Altersgruppe von 18 bis unter 21 Jahren mit einem Minus von 19,9 % (−128 Fälle). Bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren war gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 10,6 % (−62 Fälle) festzustellen, bei den Erwachsenen war es ein Minus von 7,2 % (−173 Fälle). Insgesamt wurden 525 Jugendliche, 516 Heranwachsende und 2 243 Erwachsene im Jahr 2021 wegen Gewaltdelikten verurteilt.

Trotz der positiven Veränderung bleibt die Verurteiltenhäufigkeit bei Gewaltdelikten gerade bei den Heranwachsenden und Jugendlichen besonders hoch. Bezieht man die Zahl der Verurteilungen auf je 100 000 Personen der jeweiligen Altersgruppe, um so den Einfluss der demogra­fischen Ent­wicklung auf die Verur­teiltenzahlen auszu­schließen, so zeigt sich, dass im Jahr 2021 in der Gruppe der Heranwachsenden von jeweils 100 000 Personen 148 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden. Bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren waren es 125, in der Altersgruppe der Erwachsenen ab 21 Jahren dagegen lediglich 25.

Innerhalb der Gewaltdelikte stellen die Verurteilungen we­gen gefährlicher Körperverletzung mit einem Anteil von 72,6 % die größte Untergruppe. Auf diese ent­fielen im ver­gangenen Jahr 2 384 Verurteilun­gen. Danach folgten mit deutlichem Abstand die Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung (257 Fälle) und räuberischen Diebstahls (186 Fälle), Raubes und schweren Raubes mit 136 bzw. 95 Verurteilungen. Aufgrund von Vergewaltigungen gab es 98 Schuldsprüche. 23 Männer und Frauen wurden wegen versuchten Mordes verurteilt, in 14 Fällen lautete der Schuldspruch auf Mord, dem im deutschen Strafrecht schwersten Verbrechen.

Tabelle 1

Verurteilungen insgesamt und wegen Gewaltdelikten in Baden-Württemberg 2021 und 2020
Merkmal 2021 2020 Veränderung 2021 ggü. 2020
Anzahl %

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

Verurteilungen insgesamt 95.776 103.761 −7.985 −7,7
darunter
Gewaltdelikte 3.284 3.647 −363 −10,0
darunter
Vergewaltigung (§ 177 Abs.6 Nr.1 StGB) 98 118 −20 −16,9
Mord (§ 211 StGB) 14 20 −6 −30,0
Versuchter Mord (§ 211 i.V.m. §§ 22, 23 StGB) 23 26 −3 −11,5
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB) 2.384 2.609 −225 −8,6
Raub (§ 249 StGB) 136 144 −8 −5,6
Schwerer Raub (§ 250 StGB) 95 129 −34 −26,4
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) 186 168 +18 +10,7
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB) 257 340 −83 −24,4

Tabelle 2

Rechtskräftig Verurteilte je 100.000 Personen der jeweiligen Altersgruppe in Baden-Württemberg seit 2017*)
Jahr Verurteiltenziffer
insge­samt Erwach­sene1) Heran­wachsende1) Jugend­liche1)

*) Bevölkerungszahl jeweils zum 31.12. des Vorjahres.

1) Erwachsene: 21 Jahre und älter, Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre, Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre.

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

Insgesamt
2017 1.055 1.016 2.165 857
2018 1.092 1.048 2.274 931
2019 1.141 1.094 2.422 997
2020 1.076 1.039 2.240 847
2021 994 968 1.971 729
darunter: Gewaltdelikte
2017 39 29 161 122
2018 39 29 165 134
2019 41 29 182 149
2020 38 27 178 138
2021 34 25 148 125

Weitere Informationen

Die Straftatengruppe »Gewaltdelikte« ist in der Strafverfolgungsstatistik in Anlehnung an die Abgrenzung in der Polizeilichen Kriminalstatistik definiert. Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten ist ausschließlich derjenige Straftatbestand statistisch ausgewertet, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist.

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